Volltext: Grundrechtspraxis in Liechtenstein

zelnen u. U. kritisch zu betrachtenden – Wortlaut der entsprechenden Regelungen geachtet werden, sondern primär auf die tatsächliche Rechtspraxis. Durch die politische und die rechtliche Praxis in Liechten- stein, beeinflusst auch durch internationale Rechtsentwicklungen, wer- den die politischen Rechte – und ihre Schranken – laufend weiterent - wickelt und so auch ihre Bedeutung im gesamten Verfassungssystem verändert. Mit Blick auf die Zukunft wäre es wünschbar, wenn die Lan- desverfassung diese Entwicklung aufnehmen und die Möglichkeiten und Schranken der politischen Rechte klarer und kohärenter ordnen würde. Unter Wahrung des Charakters der «Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage» könnte das demokratische Element noch verstärkt werden, insbesondere durch die Unterstellung von Ver- fassungsänderungen unter die obligatorische Volksabstimmung. Materialien-Verzeichnis Bericht des Bundesrates zum Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht vom 5. März 2010 (BBl 2010 2263); Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zur Abänderung des Volksrechtegesetzes (BuA Nr. 48/1992); Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Vor prüfung der angemeldeten Volksinitiative zur Änderung der Landesverfassung (BuA Nr. 17/2012); Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den in der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen zur Schaffung eines Gesetzes über die Bestellung der Richter, die Neufassung des Staatsgerichtshofsgesetzes sowie die Anpas- sung verschiedener Gesetze an die anlässlich der Volksabstimmung vom 14./16. März 2003 angenommene Abänderung der Verfassung (BuA Nr. 95/2003); Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Vorprüfung der angemeldeten Volksinitiative auf Erlass eines Klimaschutzgesetzes (BuA Nr. 79/2004); Landtagsprotokoll vom 19. November 2008 betreffend das Initiativbegehren zur Abände- rung des Gesetzes über den Nichtraucherschutz und Werbung für Tabakerzeugnisse (Nr. 153/2008), S. 2744 
ff. Spezialliteratur-Verzeichnis Batliner Gerard, Die Sanktion der Gesetze durch den Landesfürsten unter Berücksichti- gung des demokratischen Prinzips und des Völkerrechts, in: AVR 1998, S. 128 ff. (zit.: Bat- liner, Sanktion); Breitenmoser Stephan, Rechtsgutachten vom 31. Juli 2000 zu den Verfas- sungsvorschlägen des Fürstenhauses und der Verfassungskommission des Landtages des Fürstentums Liechtenstein zur Änderung der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein (zit.: Breitenmoser, Rechtsgutachten); Bussjäger Peter, Rechtsfragen des Vorrangs und der Anwendbarkeit von EWR-Recht in Liechtenstein, in: LJZ 4/2006, S. 140 ff. (zit.: Bussjä- ger, Rechtsfragen); Ehrenzeller Bernhard / Nobs Roger, Vorbemerkungen zu Art. 136–142, in: Ehrenzeller / Mastronardi / Schweizer / Vallender (zit.: Ehrenzeller / Nobs, Vorbemer- kungen); Frowein Jochen Abr., Rechtsgutachten vom 17. Mai 2000 zu den 
Verfassungs- 684Bernhard 
Ehrenzeller / Rafael Brägger
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.