Volltext: Grundrechtspraxis in Liechtenstein

zögerungen gerechtfertigt.144So hielt der Staatsgerichtshof auch Art. 58b Abs. 1 Ziff. 2 des Rechtshilfegesetzes (RHG), der vorsieht, dass Rechts- hilfeentscheidungen und Vorladungen an im Ausland ansässige Berech- tigte nur dann zugestellt werden, wenn diese in Liechtenstein eine Zu- stelladresse haben, als mit dem grundrechtlichen Beschwerderecht und dem Gleichheitssatz vereinbar und damit als verfassungskonform.145 2.2.2.6 Rechtsmittelausschlüsse Art. 43 Satz 1 LV verbürgt im Lichte von Art. 6 EMRK zwar in jedem Fall einen Anspruch auf gerichtliche Überprüfung von behördlichen Verfügungen und Entscheidungen.146Das Beschwerderecht gemäss Art. 43 LV beinhaltet nämlich, dass dem Betroffenen überhaupt ein Rechts- mittel gegen eine Entscheidung oder Verfügung offensteht.147Das Be- schwerderecht gewährt aber keinen absoluten Anspruch auf Weiterzug einer Entscheidung an eine höhere Instanz. Es ist ausreichend, wenn eine Entscheidung von einer richterlichen Instanz mit voller Kognition ge- troffen wird. Dabei kann es sich auch um ein erstinstanzliches Gericht handeln.148So begründet auch Art. 6 EMRK in Zivilsachen keinen An- spruch auf ein Rechtsmittel bzw. auf eine zweite Instanz. Wird jedoch ein Rechtsmittel gewährt, so hat es Art. 6 EMRK zu genügen.149Eine Rechtsmittelgarantie besteht nur für Strafurteile bei Verbrechen gemäss dem 7. ZP-EMRK.150 Auch wenn somit das Beschwerderecht nach Art. 43 LV grund- sätzlich eine Rechtsmittelgarantie einschliesst, können Rechtsmittelaus- schlüsse, die vom Gesetzgeber festgelegt werden, durchaus verfassungs- 531 
Beschwerderecht 144Frowein / Peukert, EMRK, S. 182 Rz. 85. 145Siehe StGH 2010/128, Urteil vom 8. Februar 2011, nicht veröffentlicht, S. 18 ff. Erw. 4.3.1 ff. 146StGH 2009/4, Urteil vom 17. September 2009, <www.gerichtsentscheide.li>, S. 21 Erw. 1.2.4. 147StGH 2011/59, Urteil vom 26. September 2011, nicht veröffentlicht, S. 16 Erw. 2.1; siehe auch oben Rz. 22. 148StGH 2010/131, Urteil vom 28. März 2011, nicht veröffentlicht, S. 15 f. Erw. 3.4.2; vgl. auch StGH 2009/196, Urteil vom 18. Mai 2010, nicht veröffentlicht, S. 13 Erw. 3.2. 149Karpenstein / Mayer, EMRK, S. 152 Rz. 52. 150StGH 2009/4, Urteil vom 17. September 2009, <www.gerichtsentscheide.li>, S. 21 Erw. 1.2.4; StGH 2010/131, Urteil vom 28. März 2011, nicht veröffentlicht, S. 15 f. Erw. 3.4.2; siehe auch Karpenstein / Mayer, EMRK, S. 152 Rz. 52.35 36
	        

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