Volltext: Grundrechtspraxis in Liechtenstein

3.Anspruch auf rechtliches Gehör52und auf ein faires Verfahren53 Nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes geht es in Art. 43 LV primär um den Schutz des Beschwerderechts, aber auch um den An- spruch auf rechtliches Gehör bzw. auf ein faires Verfahren gemäss Art. 6 EMRK. Im Strafverfahren steht zudem das Recht auf Verteidigung ge- mäss Art. 33 Abs. 3 LV54im Vordergrund, wenn beispielsweise einer ju- ristischen Person, deren Vermögen gerichtlich blockiert ist, die Geld- mittel zugestanden werden, um sich in einem gegen sie geführten Straf- oder Zivilverfahren angemessen wehren zu können.55Wie andernorts schon erwähnt,56überschneidet sich zwar der sachliche Geltungsbereich des Beschwerderechts mit demjenigen der Garantie des ordentlichen Richters gemäss Art. 33 Abs. 1 LV, nicht aber mit demjenigen des An- spruches auf rechtliches Gehör bzw. auf ein faires Verfahren. Auch nach der Strassburger Rechtsprechung impliziert der Anspruch auf ein faires Verfahren gemäss Art. 6 EMRK kein Beschwerderecht.57Dieses stellt auch keinen über die Garantie der Waffengleichheit als Teilgehalt des Anspruchs auf ein faires Verfahren gemäss Art. 6 Abs. 1 bzw. 3 EMRK hinausgehenden Grundrechtsschutz zur 
Verfügung.58 IV.Rechtsnatur Der Staatsgerichtshof versteht das Beschwerderecht als ein «reines Verfah- rensrecht».59Es gilt nicht absolut. Gesetzliche Beschränkungen sind im öf- fentlichen Interesse und im Rahmen der Verhältnismässigkeit statthaft.60 516Tobias 
Michael Wille 52Ausführlich zum Anspruch auf rechtliches Gehör Hugo Vogt, S. 565 ff. dieses Buches. 53Einlässlich dazu Wille T., Verfassungsprozessrecht, S. 376 ff. 54Eingehend zu Art. 33 Abs. 3 LV Tobias Wille, S. 435 ff. dieses Buches. 55StGH 2010/8, Urteil vom 21. September 2010, nicht veröffentlicht, S. 19 Erw. 3.2. 56Siehe oben Rz. 12. 57StGH 2011/49, Urteil vom 30. August 2011, nicht veröffentlicht, S. 7 Erw. 3.3. 58StGH 2009/100+101+102+103, Urteil vom 2. März 2010, nicht veröffentlicht, S. 29 Erw. 3.1. 59StGH 2011/11, Urteil vom 29. August 2011, nicht veröffentlicht, S. 26 Erw. 4; vgl. auch StGH 2005/11, Urteil vom 27. September 2005, nicht veröffentlicht, S. 37 f. Erw. 3.2.1 f. 60StGH 2010/131, Urteil vom 28. März 2011, nicht veröffentlicht, S. 15 ff. Erw. 3.4.2; vgl. auch StGH 2010/128, Urteil vom 8. Februar 2011, nicht veröffentlicht, S. 18 
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