Volltext: Grundrechtspraxis in Liechtenstein

Vorwort Der Staatsgerichtshof ist als liechtensteinisches Verfassungsgericht in den letzten Jahren immer mehr zu einem materiellen Grundrechtsver- ständnis übergegangen und hat damit die Grundrechte, namentlich auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR, entfaltet und zu beachtlicher Wirksamkeit gebracht. Seit dem Erscheinen von Wolf- ram Höflings «Die liechtensteinische Grundrechtsordnung» im Jahre 1994 existiert keine neuere Darstellung der liechtensteinischen Grund- rechtspraxis mehr. Diese Lücke bewog die Herausgeber im Kontakt mit dem Doyen des liechtensteinischen Verfassungsrechts und Gründer des Liechtenstein-Instituts, Gerard Batliner, die Herausgabe eines Handbu- ches zur Grundrechtspraxis des Staatsgerichtshofes an die Hand zu neh- men. Gerard Batliner war es leider nicht vergönnt, das Erscheinen des Werkes zu erleben. Das Handbuch soll die moderne Rechtsprechung zu den Grund- rechten in konziser und leicht verständlicher Form darlegen und so für Lehre und Praxis ein aktuelles «Handwerkszeug» bieten. Daneben soll es die interessierten Menschen, Bürgerinnen und Bürger, im Sinne eines Nachschlagewerks über ihre Rechte, ihre «Verfassungserzwingungs- macht» (Michael Kloepfer), informieren. Das Buch wird auch – hinsicht - lich der Grundrechtsdogmatik und Grundrechtspraxis – über die Lan- desgrenzen hinaus Kunde von der Aufgeschlossenheit des Landes geben. Die Herausgeber haben vielfach zu danken. Der Dank gilt zu- nächst den Autoren der einzelnen Beiträge, ohne deren engagierten Ein- satz das Gemeinschaftswerk nicht realisierbar gewesen wäre. Weiter gilt grosser Dank dem Liechtenstein-Institut, insbesondere seinem Präsidenten Guido Meier sowie Gerard Batliner, welche sich schnell von der Idee begeistern liessen und die Herausgabe dieses Buches durch Bereitstellung der Institutsinfrastruktur und der erforderlichen fi- nanziellen Ressourcen ermöglichten. Gedankt sei in diesem Zusammen-
	        

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