Volltext: Grundrechtspraxis in Liechtenstein

Art. 2–14 EMRK unmittelbar anwendbar und können daher direkt ge- genüber allen liechtensteinischen Behörden geltend gemacht werden. V.Zusammenfassung Liechtenstein weist einen ausserordentlich reichhaltigen Grundrechts- schutz auf. Die Konkurrenz zwischen innerstaatlichen und völkerrecht- lichen Quellen bereichert zweifelsohne auch die Rechtsprechung der Gerichte, namentlich des StGH, der die EMRK geradezu vorbildlich be- rücksichtigt hat. Dass die Vielzahl der internationalen Konventionen zu praktischen Schwierigkeiten in Liechtenstein (etwa im Hinblick auf die periodischen Berichterstattungen) geführt habe, ist nicht ersichtlich.12 Immerhin bedeutet es für einen Kleinstaat einen beträchtlichen Auf- wand, den eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzu- kommen. Diese Konventionen haben keineswegs zu einer Beschwerde- flut gegen Liechtenstein geführt. Dies erklärt sich wohl mit dem Subsi- diaritätsprinzip und einem gut funktionierenden nationalen Grund- rechtssystem. Spezialliteratur-Verzeichnis Becker Stefan, Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein, Diss. Freiburg (Schweiz) 2003 (zit.: Becker, Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht); Borchardt Klaus- Dieter, Die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union, 3. Aufl., Heidelberg 2006 (zit.: Borchardt, Grundlagen); Meckler Markus A., Der Kleinstaat im Völkerrecht. Das Fürstentum Liechtenstein im Spannungsfeld zwischen Souveränität und kleinstaatenspezi- fischen Funktionsdefiziten, Frankfurt a. M. u. a. 2006 (zit.: Meckler, Kleinstaat im Völker- recht); Villiger Mark E., The Principle of Subsidiarity in the European Convention on Hu- man Rights, in: Caflisch Lucius u. a. (Hrsg.), Liber Amicorum Luzius Wildhaber. Human Rights – Strasbourg Views, Kehl. 2007, S. 25 ff. (zit.: Villiger, Principle of Subsidiarity); Westerdiek Claudia, Die Vorbehalte Liechtensteins zur Europäischen Menschenrechts- konvention, in: Europäische Grundrechte-Zeitschrift 1983, S. 549 ff. (zit.: Westerdiek, Vor- behalte 
Liechtensteins). 40Mark 
E. Villiger 12Vgl. hierzu Meckler, Kleinstaat im Völkerrecht. 
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