Volltext: Grundrechtspraxis in Liechtenstein

einer Rechtsmittelverhandlung auf Grund ihres Aktenstudiums Zweifel an der Begründetheit des Rechtsmittels vorbringen.271 Richterliche Verfahrens- oder Einschätzungsfehler sind für sich al- lein genommen ebenso wenig Ausdruck einer Voreingenommenheit wie eine inhaltlich falsche Entscheidung oder ein Fehler in der Verhand- lungsführung.272Solche materiellen oder formellen Rechtsfehler eines Richters sind primär im Rechtsmittelverfahren zu beheben und vermö- gen für sich den Anschein einer Befangenheit nicht hinreichend zu be- gründen.273Eine Befangenheit eines Richters ist auch nicht gegeben, wenn dieser in der Vergangenheit zum Nachteil der Verfahrenspartei entschieden hat.274Nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes können selbst falsche oder sogar willkürliche Entscheidungen eines Richters oder eines Gerichtes für sich keine Befangenheit auslösen. Will- kür stellt grundsätzlich einen objektiven Massstab dar, mit dem in der Regel kein persönlicher Vorwurf an den Richter verbunden ist.275Ob bei 388Tobias 
Michael Wille 271Vgl. Frowein / Peukert, EMRK, S. 231 Rz. 233. 272Siehe Kiener, Garantie, Rz. 27 mit entsprechenden Hinweisen auf die Rechtspre- chung des schweizerischen Bundesgerichts; vgl. auch StGH 2011/12, Urteil vom 29. März 2011, nicht veröffentlicht, S. 20 f. Erw. 3.4, und StGH 2010/81, Urteil vom 18. Mai 2011, nicht veröffentlicht, S. 16 f. Erw. 2.3; vgl. auch StGH 2009/163, Urteil vom 21. Juni 2010, nicht veröffentlicht, S. 12 f. Erw. 4.2 und 5, wonach selbst eine willkürliche Entscheidung eines Richters in der Regel keine Befangenheit indiziert. Dies gilt auch für allfällige sonstige Rechts- und sogar Grundrechtsverstösse durch den betroffenen Richter. Siehe weiters StGH 2009/84, Urteil vom 14. Dezember 2009, nicht veröffentlicht, S. 19 f. Erw. 2.2; StGH 2009/91, Urteil vom 14. Dezem- ber 2009, nicht veröffentlicht, S. 16 f. Erw. 5; StGH 2009/97, Urteil vom 14. De- zember 2009, nicht veröffentlicht, S. 15 Erw. 5; StGH 2010/59, Urteil vom 29. No- vember 2010, <www.gerichtsentscheide.li>, S. 13 Erw. 3.2. In Deutschland werden Ablehnungsgesuche als missbräuchlich abgewiesen, die einen Beweisbeschluss oder die Ablehnung eines Vertagungsantrages zum Anlass nehmen, ein Ablehnungsge- such zu stellen. Siehe Vollkommer, Richter, S. 202 mit Rechtsprechungshinweisen. 273Vgl. Steinman, Art. 30 BV, S. 628 Rz. 10. 274Vgl. StGH 2007/87, Urteil vom 14. April 2008, nicht veröffentlicht, S. 8 ff. Erw. 2.4; StGH 2009/57+104, Urteil vom 18. Januar 2010, nicht veröffentlicht, S. 23 f. Erw. 3.5; StGH 2009/105, Urteil vom 1. März 2010, nicht veröffentlicht, S. 8 Erw. 4; StGH 2009/129, Urteil vom 1. März 2010, nicht veröffentlicht, S. 9 Erw. 4; StGH 2009/162, Urteil vom 21. Juni 2010, nicht veröffentlicht, S. 12 Erw. 4.2; StGH 2009/163, Urteil vom 21. Juni 2010, nicht veröffentlicht, S. 12 f. Erw. 4.2; StGH 2010/43, Urteil vom 21. September 2010, nicht veröffentlicht, S. 10 f. Erw. 4.2; StGH 2011/29, Urteil vom 30. August 2011, nicht veröffentlicht, S. 11 f. Erw. 3.5. 275StGH 2000/16, Entscheidung vom 24. Oktober 2000, nicht veröffentlicht, S. 15 Erw. 3.2 mit Verweis auf StGH 1998/44, Jus & News 1999/1, 28 (38 Erw. 4.5); StGH 67
	        

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