Volltext: Grundrechtspraxis in Liechtenstein

I.Ursprünge der Menschen- und Grundrechte 1.Angelsächsische Rechtstradition Die Ursprünge der Menschenrechte gehen auf die Antike zurück; erste konkrete Ansätze einer Umsetzung von Menschenrechten im modernen Sinn sind jedoch erst im Mittelalter feststellbar.1England kodifizierte 1215 die «Magna Charta Libertatum»,2welche den englischen Baronen gewisse Rechte gegenüber dem König einräumte. Später wurden diese Rechte auf alle Untertanen erstreckt. Im 17. Jahrhundert folgten die «Pe- tition of Rights» (1627), die «Habeas Corpus Akte» (1679), die vor will- kürlicher Verhaftung schützte, und schliesslich die «Bill of Rights»3von 1689, die einen ersten Grundrechtskatalog enthielt.4Die (Staats-) Philo- sophen und Schriftsteller Hugo Grotius, John Milton, James Harring- ton, John Locke, Voltaire, Thomas Paine und Jean-Jacques Rousseau entwickelten in Europa den Gedanken der Menschenrechte weiter. Einen ersten präzisen Ausdruck der Menschenrechte gab der ame- rikanische Kontinentalkongress in der 
Unabhängigkeitserklärung vom 4. Juli 1776mit der Feststellung, dass «alle Menschen gleich geboren sind; dass sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräusserlichen Rech- ten ausgestattet sind; dass zu diesen Leben, Freiheit und das Streben nach Glückseligkeit gehören».5Die alleinige Tatsache des Menschseins begründet somit unveräusserliche Rechte, die das Gemeinwesen in je- dem Fall respektieren muss. Die amerikanische Unabhängigkeitserklä- rung fusste einerseits auf dem aufklärerischen Naturrecht und anderer- seits auf der ständisch-mittelalterlichen Rechtstradition der Absageer- klärung: Ein Monarch, der das Bündnis mit seinen Untertanen verletzt, 14Andreas 
Kley 1Siehe im Einzelnen etwa Stern Klaus, Die Idee der Menschen- und Grundrechte, in: Merten Detlef / Papier Hans-Jürgen (Hrsg.), Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa, Band I: Entwicklung und Grundlagen, Heidelberg 2003, S. 5 ff. Eine frühere Fassung dieses Beitrags wurde publiziert in: Andreas Kley, Grundrechte in Liechtenstein – europäischer Kontext und Geschichte, in: Fest- schrift 25 Jahre Liechtenstein-Institut, LPS 47, Vaduz 2011, S. 235 ff. 2Vgl. Gosewinkel / Masing, Verfassungen, S. 87 ff. 3Vgl. Gosewinkel / Masing, Verfassungen, S. 97 ff., 112 ff., 119 ff. 4Vgl. Kley Andreas, Verfassungsgeschichte der Neuzeit, 2. Aufl., Bern 2008, S. 58 ff. 5Schambeck Herbert u. a., Dokumente zur Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika, Berlin 1993, S. 113, oder Gosewinkel / Masing, Verfassungen, S. 136 ff. 12
	        

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