Volltext: Ueber die Durchführung der Sozialversicherung im Fürstentum Liechtenstein

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Leistungen an bereits vorhandene Greise, In 
valide, Witwen und Waisen eingeschränkt tver- 
den in Fällen, wo die betreffenden Personen 
nachweislich die Mittel zu ihrem Unterhalte 
und Fortkommen besitzen. 
Ich trete daher auch, gestützt auf diese Er 
wägungen, nicht darauf ein, Berechnungen 
nach dem Prämiendeckungsverfahren für die 
verschiedenen Zweige aufzustellen, wobei ich 
indessen nochmals betonen, möchte, dag ja auch 
die zu solchen Berechnungen unerläßlichen 
Grundlagen, namentlich eine genaue Altersver 
teilung der gesamten Bevölkerung des Für 
stentums zur Zeit fehlt. 
Verzeichnis der Beilagen. 
I. Renfer, Gutachten über eine allgemeine Al 
ters- und Invaliditäts-Versicherung für 
den Kanton St. Gallen. Verlag: Schmid 
u. Co.. St. Gallen 1908. 
2. Botschaft an die schweizerische Bundesver 
sammlung betreffend Einführung des Ge- 
jetzgebungsrechtes über die Jnvaliditäts-, 
Alters- und Hinterlassenenversicherung und 
betreffend die Beschaffung der für die 
Sozialversicherung erforderlichen Bundes 
mittel vom 21. Juni 1919. 
3. Unfallprämientarif für die obligatorische 
Versicherung der Betriebsunfälle bei der 
Schweizerischen Unfall-Versicherungsanstalt 
in Luzern.
	        

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