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Leistungen an bereits vorhandene Greise, In
valide, Witwen und Waisen eingeschränkt tver-
den in Fällen, wo die betreffenden Personen
nachweislich die Mittel zu ihrem Unterhalte
und Fortkommen besitzen.
Ich trete daher auch, gestützt auf diese Er
wägungen, nicht darauf ein, Berechnungen
nach dem Prämiendeckungsverfahren für die
verschiedenen Zweige aufzustellen, wobei ich
indessen nochmals betonen, möchte, dag ja auch
die zu solchen Berechnungen unerläßlichen
Grundlagen, namentlich eine genaue Altersver
teilung der gesamten Bevölkerung des Für
stentums zur Zeit fehlt.
Verzeichnis der Beilagen.
I. Renfer, Gutachten über eine allgemeine Al
ters- und Invaliditäts-Versicherung für
den Kanton St. Gallen. Verlag: Schmid
u. Co.. St. Gallen 1908.
2. Botschaft an die schweizerische Bundesver
sammlung betreffend Einführung des Ge-
jetzgebungsrechtes über die Jnvaliditäts-,
Alters- und Hinterlassenenversicherung und
betreffend die Beschaffung der für die
Sozialversicherung erforderlichen Bundes
mittel vom 21. Juni 1919.
3. Unfallprämientarif für die obligatorische
Versicherung der Betriebsunfälle bei der
Schweizerischen Unfall-Versicherungsanstalt
in Luzern.