Volltext: Europäischer Föderalismus im Licht der Verfassungsgeschichte

Europäische Integration als föderaler Prozess 
Besonderheit des supranationalen Föderalismus besser verstehen lassen. 
In dieser heuristischen Funktion ist die Bundeslehre durch föderale 
Rechtsvergleiche zu ergänzen, die am Beispiel bestehender oder histori- 
scher Föderationen Anschauungsmaterial und Erklärungsmuster für 
föderale Besonderheiten bereit stellen, die aus einer von etatistischem 
Bundesstaat-Staatenbund-Denken geprägten Perspektive häufig nur als 
Defizite erscheinen mögen. Das schliesst Kritik an den jeweiligen Be- 
funden nicht aus. So ist die Verweigerungshaltung der Mitgliedstaaten 
gegenüber der Vergemeinschaftung von Aufgaben, die sich nicht mehr 
primär intergouvernemental bewältigen lassen, notorisch. Als Beispiel 
sei nur die Aussen- und Sicherheitspolitik erwähnt. Allein, die Defizite 
sind an den spezifischen Zielen der Union zu messen. Der Reformbedarf 
liegt nicht «im Abweichen von tradierten Blaupausen staatlicher Orga- 
nisation, sondern in konkreten Unzulánglichkeiten des gemeinschafts- 
spezifischen Institutionensystems» 7! 
III. Folgerungen für kleinstaatliche Partizipationsoptionen 
1. Die doppelte Herausforderung: Staat als Raum individueller 
und kollektiver Freiheit 
Eine Konkretisierung und Veranschaulichung der «bündischen» Beson- 
derheiten der Europäischen Union als einer post-nationalen Föderation 
jenseits von Bundesstaat und Staatenbund soll hier nicht erfolgen. Dazu 
gibt es inzwischen eine Fülle hervorragender Veróffentlichungen. Und 
was die spezifisch durch vertikalen Rechtsvergleich mit historischen 
Vorbildern herausgearbeiteten Besonderheiten der Europäischen Union 
betrifft, so sollte ja gerade auch diese Tagung einen kleinen Beitrag dazu 
leisten, den europäischen Föderalismus im Lichte der Verfassungsge- 
schichte «besser zu verstehen». Anstelle eigener Ausführungen sei daher 
auf die anderen Beiträge in diesem Band verwiesen. Ausgehend davon, 
dass die europäische Integration die Staaten Europas in zweifacher Weise 
erfasst, als auf die kollektive Freiheitsidee bezogene politische Entschei- 
71 Oeter (Anm. 29), 5. 77. 
72 Siehe allein die Literaturnachweise in Anm. 28. 
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