Volltext: Europäischer Föderalismus im Licht der Verfassungsgeschichte

Peter Geiger 
der napoleonischen Zeit, dank völkerrechtlicher Absicherung bis zur 
höchsten Stufe der UNO (1990). 
IV. Fazit zu kleinen Staaten 
Kommen wir zu einem Fazit zu kleinen Staaten. Ich möchte sechs allge- 
meine, gewiss diskutable Feststellungen treffen. 
1.  Geschichtlich gab und gibt es günstige und ungünstige Zeiten für 
kleine Staaten und Gemeinwesen. 
2. Der Deutsche Bund erwies sich als kleinstaatenfreundlich. Jenes 
halbe Jahrhundert von 1815 bis 1866 war für die Staaten und Be- 
völkerungen des Bundes eine lange Friedenszeit für ein halbes Jahr- 
hundert. Man möchte folgern: Die viel beklagte Schwäche des 
Deutschen Bundes diente dem Frieden. 
3.  Nationalstaaten kann man als zentralistisch und kleinstaatenfeind- 
lich charakterisieren. Sie tendieren zu nationaler Einheit und 
Stärke. Wenn sich Nationalismus dazu gesellt, gefährden sie den 
Frieden. Föderalismus mindert solche Gefahr. 
4. Bezüglich der Einzelstaaten zeigten die Revolution von 1848 und 
die Paulskirche - und zeigt analog die Europäische Union - einige 
Dilemmata, nämlich zwischen angestrebter Einheitlichkeit und ge- 
wachsener Vielfalt, zwischen moderner Effizienz und vielgestalti- 
gem Eigenleben, bei Kleinen zwischen Leichtgewicht und über- 
proportionaler Repräsentation. 
5. In der Weltfriedensorganisation des Vôlkerbundes waren die «états 
nains», die Zwergstaaten, nicht willkommen. Liechtensteins Ersu- 
chen um Aufnahme als Mitglied wurde 1920 abgewiesen, einzig die 
Schweiz befürwortete es. Die Nachfolgeorganisation, die UNO, 
heisst indes auch kleine und kleinste Staaten vorab seit 1989, dem 
Ende des Kalten Krieges, willkommen, so auch Liechtenstein. 
6.  Autonomiestreben, insbesondere kleiner Gemeinschaften, ist 
schliesslich eine weltweite Tendenz und im wahrsten Sinne brand- 
aktuell. 
  
49 Siche David Beattie, Liechtenstein — A Modern History, Triesen 2004 (in deutscher 
Übersetzung: Liechtenstein — Geschichte & Gegenwart, 2005). 
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