Volltext: Europäischer Föderalismus im Licht der Verfassungsgeschichte

Europäischer Föderalismus im Licht der Verfassungsgeschichte 
Verfassungsgeschichte ermangelt. Wenn überhaupt, dann liesse sich al- 
lenfalls eine zaghafte Parallele zum Direktorium der französischen 
(Nach-)Revolutionsverfassung kurz vor 1800 stellen, das funktionale 
Kopien erlebte etwa in der Verfassung der (napoleonischen) Helveti- 
schen Republik. 
Wenn sich insoweit Vorbilder in nationalen Institutionensystemen 
finden lassen, dann eher im Bereich der Sonderverwaltungen. In vielen 
Staaten gibt es eine Tradition der Auslagerung spezifischer Regierungs- 
und Verwaltungsfunktionen mit stark technokratischer Prägung in (mit 
technokratischer Expertise besetzte) Kollegialbehörden.® Das Arran- 
gement der Kollegialbehörden hat eine lange Tradition in der frühneu- 
zeitlichen Ämterverfassung, man denke an die Räte, Kammern und 
Konsistorien der frühneuzeitlichen Fürstenstaaten in Deutschland.” In 
Spezialbereichen hat es auch in modernen Staaten eine Renaissance er- 
fahren, man denke für Deutschland etwa an die Bundesbank oder das 
Bundeskartellamt, in der Schweiz an die Unzahl kollegial entscheidender 
Kommissionen mit Verwaltungs- und Regulierungsfunktion — und ähn- 
liche Phänomene finden sich auch in den meisten anderen Staaten 
Europas. 
Diese Auslagerung exekutivischer Funktionen der Regulierung 
und des Verwaltungsvollzugs in eine (politisch bestellte) Kollegialbe- 
hörde erhält allerdings vor dem Hintergrund des bündischen Charakters 
des Gesamtsystems eine ganz eigene Note — geht es hier bei der starken 
Abstützung auf das Kollegialprinzip doch nicht nur um die Sicherung 
technokratischer Expertise, die Gewährleistung einer Pluralität von Per- 
spektiven im Entscheidungsprozess und letztlich auch um eine gewisse 
Form von Gewaltenhemmung im Sinne der checks and balances, son- 
dern — angesichts der kulturellen Heterogenität des Verbundes — auch 
um ein starkes Element der Sicherung kultureller Diversitàt.5* Monokra- 
  
55 Zum Direktorium der Helvetischen Republik vgl. H. Bóning, Der Traum von Frei- 
heit und Gleichheit: Helvetische Revolution und Republik (1798-1803), Zürich 
2001. 
56 . Vgl nur M. Roller, Weisungsfreie Ausschüsse in der Verwaltung und Ministerver- 
antwortlichkeit, Tübingen 1966. 
57 . Wgl hierzu etwa D. Willoweit, Allgemeine Merkmale der Verwaltungsorganisation 
in den Territorien, in: K.G.A. Jeserich u.a. (Hrsg.), Deutsche Verwaltungsge- 
schichte, Bd. 1, Stuttgart 1983, S. 289, 307 ff., 330 ff. 
58  Vgl. in diesem Sinne auch schon S. Oeter (o. Anm. 19), S. 416 ff. 
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