Volltext: Europäischer Föderalismus im Licht der Verfassungsgeschichte

Oliver Diggelmann 
zieller Abhängigkeit von den Staaten gehalten wurde.® Ausserdem 
wurde die Souveränität der Staaten explizit garantiert. 
Man schuf mit der Konföderation eine Zwischenform zwischen tra- 
ditionellem Staatenbund und supranationaler Verbindung.? Die Konfö- 
derationsartikel sprechen von «a firm league of friendship», die auf 
Dauer geschlossen werde soll. «[...] [T]he Union shall be perpetual [.. .]», 
heisst es in Article XIII - und áhnlich auch in der Práambel.*? An anderen 
Stellen ist von einer «confederacy» oder einer «confederation» die Rede. 
Die Begriffe werden synonym verwendet. Kündbarkeit der Mitglied- 
schaft war nicht vorgesehen. Es ging darum, wie ein Autor bemerkte, ein 
System mit «multiplen Souveránitáten»!! zu schaffen, das eine Reihe von 
Gemeinschaftsaufgaben bewältigen konnte und den Staaten ihre Auto- 
nomie gleichzeitig in moglichst grossem Umfang beliess, um einen ambi- 
tiósen «Sozialkontrakt»*? zwischen den ehemaligen Kolonien. 
Das Volk ist in den Konfoderationsartikeln — anders als in der Ver- 
fassung von 1787 — mit keinem Wort erwähnt.“ Es wurden weder Refe- 
renden noch Verfassungskonvente in den Staaten abgehalten.* Die Kon- 
fóderation sollte eine rein bündische Grundlage erhalten, ihr Schicksal 
sollte in der Hand der Staaten verbleiben. Der Unterschied ist auf einer 
grundsitzlichen Ebene von Bedeutung. In einem Bündnis ohne Beteili- 
gung des Volkes am Grundlagenvertrag ist die Móglichkeit einer Konso- 
lidierung unter einer einheitlichen Staatsgewalt — einer einheitlichen 
Bundesregierung — nicht angelegt. Ohne Bruch mit den Konstruktions- 
grundlagen ist die Entwicklung zum Staat nicht denkbar. Bei einem 
  
38 . Keith L. Dougherty, Collective Action under the Articles of Confederation, Cam- 
bridge 2001, S. 28 ff. 
39 . Kanada erhielt als einzige weitere britische Kolonie eine Beitrittsoption (Article XI). 
Es lóste diese jedoch nicht ein. Bei anderen móglichen Neubeitritten - denkbar wáre 
dies etwa bei Neuschouland oder Florida gewesen — hátte es der Zustimmung von 
neun von dreizehn Mitgliedern bedurft. 
40 Es ist unklar, was man unter «perpetual» verstand. War dies wörtlich gemeint oder 
nur als Bekenntnis zu einer Verbindung von einer gewissen Dauer? Amar zufolge 
wollte man mit der Verwendung des Begriffs lediglich zum Ausdruck bringen, 
dass es sich um die engstmögliche Form eines Staatenbundes handle. Vgl. Amar 
(Anm. 28), S. 31. 
41 Smith, a.a. O. (Anm. 15), S. 255. 
42 Dougherty, a.2. O. (Anm. 38), S. 32. 
43 Zur Bedeutung dieser Differenz vgl. die Ausführungen des Supreme Court in 
McCulloch v. Maryland, 17 U.S. (4 Wheat.), 404. 
44 Amar, a.a. O. (Anm. 28), S. 9. 
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