Volltext: 25 Jahre Liechtenstein-Institut

Rechtslage. Die im Dezember 1998 beschlossene Novelle zum Ehege- setz31wurde von vielen Landtagsabgeordneten als radikaler Bruch mit der liechtensteinischen Tradition und als ein besonders fortschrittliches Ehescheidungsrecht gepriesen. Dennoch oder vielleicht gerade deswe- gen stiess das neue Scheidungsrecht in der Bevölkerung durchwegs auf breite Akzeptanz, da es eine Alternative zur Ehescheidung im streitigen Verfahren bot. In einem Kleinstaat wie dem Fürstentum Liechtenstein nimmt die Anlehnung an die Rechtsordnungen der Nachbarstaaten naturgemäss intensivere Ausmasse an als in grösseren Staaten. Die besonderen Bedin- gungen der Kleinstaatlichkeit – v. a. die Ressourcenknappheit sowie die eingeschränkten Möglichkeiten zur wissenschaftlichen Bearbeitung und Fortbildung des Rechts – sind der Grund dafür, dass nicht die Frage im Vordergrund steht, «ob» rezipiert wird, sondern «wie» rezipiert wird. Die kurz skizzierten Meilensteine in der Rezeptionsgeschichte des liech- tensteinischen Privatrechts zeigen, dass es dem liechtensteinischen Ge- setzgeber gelungen ist, die passive Rolle eines ohne eigenes Zutun von ausländischen gesetzgeberischen Vorarbeiten profitierenden Staates ab- zulegen und in eine aktive und selbstbestimmte Rolle hineinzuwachsen, indem die Rezeption als Rechtserzeugungsinstrument immer besser und souveräner genutzt 
wird.32 2.Der Forschungsstand Dem ABGB wird in der Literatur zum liechtensteinischen Recht – in Relation etwa zum Stiftungsrecht oder zum Treuhandrecht – eine ver- gleichsweise geringe Aufmerksamkeit zuteil. Erstmals «gehörig gewür- digt» wurde «die Tatsache der Rezeption des ABGB in Liechtenstein» in der Festschrift zur Jahrhundertfeier des ABGB aus 1911.33Der Autor des Beitrags, Karl v. In der Maur, von 1884 bis 1892 sowie provisorisch 74Elisabeth 
Berger 31LGBl. 28/1999. 32Elisabeth Berger, Rezeption und Adaption in der liechtensteinischen Privatrechts- ordnung, in: Verena Duss / Nikolaus Linder u. a. (Hrsg.), Rechtstransfer in der Ge- schichte, München 2006, S. 350 f. 33Karl v. In der Maur, Die Rezeption des österreichischen allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs in Liechtenstein, in: Festschrift zur Jahrhundertfeier des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Juni 1911, Teil 1/2. Halbbd., Wien 1911, S. 754 ff.
	        

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