anderem die Hohenemser Finanz- und Herrschaftskrise, die Verwal- tungsstruktur und Verwaltungspraxis während der kaiserlichen Admi- nistration, das Verhalten der abgesetzten Hohenemser Grafen und der Verkauf von Schellenberg und Vaduz. Zentrale Fragen betreffen einer- seits die Wirksamkeit des Reichs im Kleinterritorium, andererseits die «ständische» Beteiligung der in «Landschaften» verfassten Untertanen an der Verwaltungstätigkeit. Dabei soll der verwaltungsgeschichtliche Ansatz mit sozial- und mentalitätsgeschichtlichen Fragestellungen ver- knüpft werden. Hier ist etwa nach den Gruppencharakteristika und Ver- flechtungen der politischen Akteure (Landesherren, kaiserliche Kom- missare und Administrationsbeamte, obrigkeitliche Beamte, landschaft- lich-kommunale Amtsträger, usw.) zu fragen und den Elementen der frühneuzeitlichen politischen bzw. administrativen Kultur nachzugehen (z. B. Legitimation, Kommunikation, Parteibildung, Patronage, Korrup- tion, Gewalt, usw.) [Text der Vorstellung der Dissertation auf der Home- page des Liechtenstein-Instituts]. Zwei weitere Themenbereiche der neuen Forschungsprojekte kon- zentrieren sich zwar ebenfalls auf das 20. Jahrhundert. Sie stellen aber in- sofern eine Neuausrichtung dar, als diese Themen als Dissertationen ver- geben wurden. Die Arbeit von Anna-Carolina Perrez («Liechtensteinische Rechtssprechung unter dem Einfluss von deutschen und schweizeri- schen Richtern in der Zeit von 1938–1945») untersucht «die liechten- steinische Rechtsprechung in der Zeit des Zweiten Weltkrieges im Span- nungsfeld der umliegenden Länder, des angeschlossenen Österreichs und der Schweiz». Die Dissertation geht dabei von folgender Fragestel- lung aus: «War die liechtensteinische Rechtssprechung durch die auslän- dischen Richter, die im Fürstentum amtierten, beeinträchtigt? Um der Frage auf den Grund zu gehen, sollen die Gerichtsverfahren und Ge- richtsurteile aller liechtensteinischen Instanzen zwischen 1938 und 1945, an denen österreichische, bzw. ‹deutsche› und schweizerische Richter beteiligt waren, analysiert werden. Ferner werden die Biographien der ‹deutschen› und schweizerischen Richter, die in Liechtenstein amtierten, durchleuchtet mit besonderem Augenmerk auf deren politische Stellung und amtliche Tätigkeit in den jeweiligen Herkunftsländern. Weiterhin sollen exemplarisch einzelne Gerichtsfälle im Reich und in der Schweiz, an denen diese Richter beteiligt waren, untersucht werden. Nicht zuletzt stellt sich die Frage des Rechtsdenkens der Richter und der Zeit generell 363
Was ist anders, als es vorher war?