Volltext: 25 Jahre Liechtenstein-Institut

Auf- und Ausbau des Liechtenstein-Instituts Rechtlich ist das Liechtenstein-Institut ein Verein, dessen Organe (in der Originalfassung der Statuten von 1986) die Mitgliederversammlung, der Institutsvorstand, der Wissenschaftliche Rat und der Erweiterte Wissen- schaftliche Rat, der Geschäftsführer und die Kontrollstelle sind. Die Mit- gliederversammlung setzt sich aus Personen aus allen Sparten des kultu- rellen und öffentlichen Lebens in Liechtenstein zusammen. Der Insti- tutsvorstand ist das leitende Organ, welches das Institut nach aussen ver- tritt und die definitiven Beschlüsse über Budget und Forschungsaufträge fasst. Ihm gehören der Präsident und vier weitere Mitglieder an. Der Wis- senschaftliche Rat ist für den wissenschaftlichen Betrieb zuständig. Ihm gehören hauptsächlich Professoren der einschlägigen Fachbereiche aus dem deutschsprachigen Ausland an. Er stellt die Anträge, die das Budget, die Forschungsbeauftragten und die Projekte betreffen, an den Instituts- vorstand. Dem Erweiterten Wissenschaftlichen Rat gehörten neben den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Rates auch die Forschungsbeauftrag- ten an. Er war allein oder mit Zustimmung des Vorstandes für die Erstel- lung von Forschungsprogrammen, die Durchführung von Fachtagun- gen, die Planung von Lehrveranstaltungen u.a. zuständig. Im Verlaufe der Jahre wurden die Statuten mehrfach angepasst. So wurde 2008 anstelle des Geschäftsführers ein Direktor als Institutsorgan eingeführt, wobei der Direktor zugleich Vorsitzender des Wissenschaftli chen Rates wurde. Gleichzeitig wurde der Erweiterte Wissenschaftliche Rat abgeschafft, sodass nun dem Direktor viel Verant- wortung zukam, da er einen Grossteil dieser Funktionen übernahm. In einer weiteren Revision wurde in der Mitgliederversammlung vom Juni 2011 beschlossen, die Funktion des Direktors und des Vorsitzenden des Wis- senschaftlichen Rates wieder zu entkoppeln, um eine Trennung von ope- rativer Leitung und wissenschaftlicher Begleitung zu erreichen. Der Direktor muss neu aus dem Kreis der Forschenden rekrutiert werden, damit eine starke Anbindung in den Institutsalltag gewährleistet ist. Er wird jeweils für die Dauer von zwei Jahren gewählt, wobei Wiederwahl möglich ist. Er arbeitet reduziert weiterhin als Forschungsbeauftragter und widmet sich wieder ganz der Forschung, sobald das Amt des Direk - tors einem Nachfolger übertragen wird. Während seiner Amtszeit bildet er ein Scharnier zwischen dem Wissenschaftlichen Rat, dem Instituts- vorstand und den Forschenden des Liechtenstein-Instituts. 30Mario 
F. Broggi, Manfried Gantner, Wilfried Marxer und Herbert Wille
	        

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