Volltext: 25 Jahre Liechtenstein-Institut

2010 in Frage. Dem unter Druck des kurz- und mittelfristig prognosti- zierten Staatsdefizits eingeleiteten Sparpaket droht die Gefahr, dass be- reits eingeleitete Massnahmen zurückgenommen oder nicht weiter ver- folgt werden. Eine längerfristig und nachhaltig ausgerichtete Finanzpo- litik bedarf einer zuverlässigen und verständlichen Information über die Zusammenhänge und Auswirkungen im Staatshaushalt, damit sie nicht einer kurzfristigen, auf die momentane Situation ausgerichteten Interes- senpolitik zum Opfer fällt. Die Zukunft wird zeigen, ob sich die Ent- scheidungsträger in der Finanz- und Haushaltspolitik primär auf die ak- tuelle Situation und die Ansprüche von Interessengruppen oder im Inte- resse des Staates auf die in weitere Sicht immer noch notwendigen Spar- und Reformvorhaben 
ausrichten. 7.Zusammenfassung und Gestaltungsempfehlungen Aufgrund der Weichenstellungen in der Steuerreform 2011 sowie der strukturellen Probleme des Finanzplatzes Liechtenstein und der euro- päischen und globalen wirtschaftlichen Entwicklung zeichnet sich län- gerfristig eine Stagnation der Staatseinnahmen ab. Wenn das Haushalts- gleichgewicht und ein Mindestanteil der Finanzreserven trotz dieser Entwicklung ohne Steuererhöhungen erhalten bleiben soll, dann sind die strukturellen Probleme des Staatshaushalts nur noch ausgabenseitig zu lösen. Dies erfordert eine weitere grundlegende Überprüfung der Allo- kation öffentlicher Aufgaben und Leistungen, insbesondere deren Not- wendigkeit aufgrund eines Marktversagens, deren Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit in der Erfüllung der angestrebten politischen Ziele. Trotz der verfassungsmässig umschriebenen Staatsaufgaben und der wiederholten Appelle zur Beschränkung auf die Kernaufgaben, wa- gen sich die politischen Akteure an eine grundlegende Regelung, welche Aufgaben vom Staat wahrzunehmen sind, nur zögerlich heran. Das vom Landtag im Juni 2010 bestätigte Sanierungspaket ist ein erster Schritt dazu. Vorerst wäre zur Sanierung des Staatshaushalts allerdings die Al- lokation staatlicher Aufgaben und Transferleistungen zu klären und eine entsprechende Revision bestehender Gesetze erforderlich. Zur nachhal- tigen Sanierung des Staatshaushalts sollte zudem der in Art. 24 der Ver- fassung festgelegte Grundsatz, dass auf die Erschliessung neuer Einnah- 215 
Der liechtensteinische Staatshaushalt –Entwicklungen von 1993 bis 2010
	        

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