Volltext: 25 Jahre Liechtenstein-Institut

6.Zur gegenwärtigen Finanz- und Haushaltspolitik Finanzpolitisch von Bedeutung ist die jüngst durchgeführte Steuerre- form, die unter der Regierung Otmar Hasler vorbereitet und unter der Regierung Klaus Tschütscher umgesetzt wurde. Das im Jahre 2011 in Kraft gesetzte Steuergesetz strebt trotz der strukturellen Probleme des Staatshaushalts keine steuerlichen Mehreinnahmen an. Die Steuerreform ist primär darauf ausgerichtet, den internationalen Anforderungen ge- recht zu werden und den Wirtschafts- und Finanzplatz Liechtenstein im internationalen Steuerwettbewerb attraktiv zu erhalten. Kernstück der Steuerreform war eine den EU-Anforderungen entsprechende steuerli- che Gleichbehandlung juristischer Personen bei der Kapital- und Er- tragssteuer und ausserdem die Abschaffung der Nachlass-, Erbanfall- und Schenkungssteuer sowie der Couponsteuer. Bei der Einkommenssteuer wurden die bisherigen Progressionsta- bellen abgelöst und in den vorgesehenen sieben Stufentarifen die ver- schiedenen Einkommensklassen entlastet. Mieten und andere Kapitaler- träge werden wie bisher nicht als Einkommen, sondern indirekt über die Vermögenssteuer belastet. Höhere Einkommen und Vermögen von Fi- nanzintermediären und Wirtschaftstreibenden, die von den Standortvor- teilen Liechtensteins besonders profitieren, bleiben aufgrund der inzwi- schen eingeführten Steuerreform weiterhin begünstigt. Die Fiskalpolitik Liechtensteins strebt damit weiterhin ein attraktives Steuerklima an und setzt dieses Fiskalinstrument nur in geringfügigem Ausmass zur sozial- politischen Umverteilung der Einkommens- und Vermögensunter- schiede ein. Die neue Koalitionsregierung unter Regierungschef Klaus Tschüt- scher war aufgrund der Krise des Finanzplatzes und der wirtschaftlichen Rezession mit einer grundlegenden Veränderung des Staatshaushalts konfrontiert. In Anbetracht des voraussichtlichen Einbruchs der Staats- einnahmen wurde für das Budget 2010 der Landesrechnung ein Defizit von gut 180 Mio. CHF veranschlagt. Dementsprechend wurde auch in der Finanzplanung 2010 bis 2014 mit einem nachhaltigen Sanierungsbe- darf von mindestens 160 Mio. CHF pro Jahr gerechnet. Ohne Einleitung von Spar- und Gegenmassnahmen hätte sich im vorgesehenen Planungs- zeitraum ein kumulierter Finanzierungsfehlbetrag von 827 Mio. CHF ergeben. Damit hätte sich das staatliche Nettofinanzvermögen in diesen Jahren um gut die Hälfte reduziert. 212Franz 
J. Heeb
	        

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