Volltext: 25 Jahre Liechtenstein-Institut

hebliche ökonomische und politische Nachteile für Liechtenstein und die anderen EWR/EFTA-Staaten zur Folge haben. Zugleich wird die parlamentarische Kontrolle der liechtensteinischen Europapolitik durch die geringe Öffentlichkeit europäischer Politikinhalte sowie das Fehlen eines Europaausschusses eingeschränkt. Ein solcher Ausschuss könnte – analog zu den Nachbarstaaten Deutschland und Österreich – über um- fassende Informationsrechte verfügen und Stellungnahmen erlassen, von welchen die Regierung nur unter der Nennung von Gründen abweichen kann. Die gegenwärtige Situation unterminiert die Entwicklung des Landtages zu einem kritischen und kompetenten Gesprächspartner in der liechtensteinischen Europapolitik und zementiert die mit der inter- gouvernementalen Konzeption des EWR-Abkommens verbundene eu- ropapolitische Prärogative der Regierung. Mehr Transparenz könnte be- reits durch einfache Mittel wie etwa eine Webseite, welche die für den EWR oder Schengen relevanten neuen Dokumente sowie weitere Infor- mationen bereitstellt, erreicht werden.56 3.4Liechtensteins Mitwirkung im EWR aus innenpolitischer Sicht Die Analyse der Europäisierung der Landtagsarbeit bestätigt die oben genannte Entparlamentarisierung im Zuge des europäischen Integrati- onsprozesses. Am Beispiel Liechtenstein erfolgt die Schwächung des Landtages vor allem zugunsten der Verwaltung, welche im Rahmen des Entscheidungsfindungprozesses («Decision-Shaping»)57in das europäi- sche Policy-Making eingebunden ist und somit gegenüber dem Landtag über einen Informationsvorsprung verfügt. Im November 2009 umfasste die liechtensteinische Interessenvertretung im europäischen Mehrebe- nensystem 90 Personen aus 35 Verwaltungseinheiten, die an insgesamt 187 
Liechtenstein vor der Herausforderung der Europäisierung 56Siehe Beispiel Norwegen: http://www.europaportalen.no und http://europalov.no. 57Die Mitwirkungsrechte der EWR / EFTA-Staaten in der Ausarbeitungsphase von EWR-relevantem EU-Recht werden als «Decision-Shaping» bezeichnet, um sie von der eigentlichen Beschlussfassung («Decision-Taking») abzugrenzen. Vgl. Entner- Koch, Andrea, «Liechtenstein im ‘EWR-Rechtsetzungsprozess’», in: Bruha, Tho- mas, Zoltán Tibor Pállinger und Rupert Quaderer (Hrsg.), Liechtenstein – 10 Jahre im EWR: Bilanz, Herausforderungen, Perspektiven, LPS 40, Schaan: Verlag der LAG, 2005, S. 81–96.
	        

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