dann wird es zu jenem fruchtbaren Dialog kommen können, den eine fundierte Rechtsentwicklung dringend benötigt. Auf diese Notwendig- keit hat schon vor langer Zeit Franz Gschnitzer103eindrucksvoll hinge- wiesen. Seinen mahnenden Worten scheint angesichts der besonderen liechtensteinischen Verhältnisse offenbar eine zeitlose Bedeutung zuzu- kommen: «Die Diskussion, das Spiel und Gegenspiel der Kräfte, ist es, was die wissenschaftliche Erkenntnis weitertreibt. Wissenschaft ist durch und durch demokratisch. Demokratie im edlen Sinne des Wortes ver- standen: Nicht als Herrschaft der Mehrheit und des Unverstandes, son- dern als Obsiegen der stärkeren Argumente, der besseren Einsicht. Fehlt der Diskussionspartner, fehlt das Für und Wider, steht eine Meinung für sich allein da, so führt das zu geistiger Verarmung. Irren ist menschlich, wie sollen Irrtümer beseitigt werden, wenn die notwendige Korrektur durch die Gegenmeinung fehlt? Die Diktatur, die Alleinherrschaft einer Meinung, ertötet den wissenschaftlichen Fortschritt.» 102Harald
Bösch 103Franz Gschnitzer, Lebensrecht und Rechtsleben eines Kleinstaates, GedS Ludwig Marxer (1963) 26.