Volltext: 25 Jahre Liechtenstein-Institut

EFazit und Ausblick Das liechtensteinische Stiftungswesen kann auf eine sehr erfolgreiche Vergangenheit zurückblicken. Vor allem in den letzten 25 Jahren kam es in Liechtenstein zu einem regelrechten Stiftungsboom. Die Handhabung der Stiftung in der liechtensteinischen Praxis stand freilich mit den stif- tungsgesetzlichen Bestimmungen in mancherlei Widerspruch. Das galt namentlich für die auf eine Wahrung der Anonymität des ausländischen Stifters besonders erpichte Gründungspraxis sowie für die faktisch un- terlaufene Stiftungsaufsicht. Dieser Widerspruch zwischen Gesetz und Praxis dürfte in Wirk- lichkeit der entscheidende Grund dafür gewesen sein, weshalb die ge- setzlichen Rahmenbedingungen für das bis dahin so erfolgreiche liech- tensteinische Stiftungswesen durch die Stiftungsrechtsreform 2008 der- massen grundlegend verändert werden mussten.102Damit konnte er- reicht werden, dass im Stiftungswesen und seiner praktischen Handha- bung letztlich vieles beim Alten bleiben konnte. Mit der Anpassung des Gesetzes an die praktischen Verhältnisse haben sich die wirtschaftlichen Interessen im liechtensteinischen Stiftungswesen klar durchgesetzt. Dafür hat allerdings die Rechtsstaatlichkeit in diesem Bereich schwer ge- litten. Liechtensteinische Stiftungen waren im Zuge der letzten Steuer- skandale immer wieder in hochkonzentriertem Ausmass in die Hinter- ziehung ausländischer Steuern involviert. Ob diese Geschäftsschiene auf Dauer noch Zukunft haben wird und, wenn dies verneint werden müsste, ob es den Finanzdienstleistern des Kleinstaats stattdessen gelin- gen wird, zusätzliche oder neue Geschäftsfelder für liechtensteinische Stiftungen zu erschliessen, wird eine der wichtigsten Zukunftsfragen für die liechtensteinische Stiftungslandschaft sein. Dem neuen liechtensteinischen Stiftungsrecht und seiner dogmati- schen Erschliessung würde es besonders gut tun, wenn sich vermehrt auch Literatur entwickeln würde, die kritsch und frei von jeder Verein- nahmung Stellung zu Gesetz und Rechtsprechung beziehen kann. Nur 101 
Liechtensteinisches Stiftungsrecht 102Vgl. Bösch, Die liechtensteinische Stiftungsrechtsreform 2008 – Eine kritische Be- trachtung, in: Liechtenstein als Steueroase?, Discussion Paper Bucerius Law School, Heft 15, 7 ff.
	        

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