Volltext: Jahrbuch (2017) (116)

Anhang zur Jahresrechnung 
per 31. Dezember 2016 
Bilanzierungs- und Bewertungsmethode 
Die Bilanzierung erfolgt nach den Allgemeinen Vor- 
schriften des liechtensteinischen Personen- und Gesell- 
schaftsrechts (PGR). 
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung 
der gesetzlichen Vorschriften sowie der Grundsätze ord- 
nungsgemässer Rechnungslegung erstellt. 
Bezüglich der Bewertung kommen die allgemeinen 
Vorschriften des PGR zur Anwendung. Bei der Bewer- 
tung wurde von der Fortführung des Unternehmens 
ausgegangen. Die Buchführung erfolgt in Schweizer 
Franken. 
Abweichungen von den allgemeinen Bewertungs- 
grundsätzen, Bilanzierungsmethoden, Rechnungsle- 
gungsvorschriften gemäss PGR bestehen keine. 
Ausweispflichtige Sachverhalte 
Es bestehen keine weiteren ausweispflichtigen Sach- 
verhalte (Art. 1055 PGR). 
234 
Bericht der Revisionsstelle 
An die Mitgliederversammlung des Historischen Ver- 
eins für das Fürstentum Liechtenstein, Vaduz. 
Als Revisionsstelle haben wir eine prüferische Durch- 
sicht (Review) der Jahresrechnung des Historischen Ver- 
eins für das Fürstentum Liechtenstein für das am 31. De- 
zember 2016 abgeschlossene Geschäftsjahr im Sinne von 
Artikel 14 Ihrer Statuten vorgenommen. 
Für die Jahresrechnung ist der Vorstand verantwort- 
lich, während unsere Aufgabe darin besteht, aufgrund 
unserer Review einen Bericht über die Jahresrechnung 
abzugeben. Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen An- 
forderungen hinsichtlich Befähigung und Unabhängig- 
keit erfüllen. 
Unsere Review erfolgte nach dem Standard zur prü- 
ferischen Durchsicht (Review) von Jahresrechnungen 
der liechtensteinischen Wirtschaftsprüfervereinigung. 
Danach ist eine Review so zu planen und durchzufüh- 
ren, dass wesentliche Fehlaussagen in der Jahresrech- 
nung erkannt werden, wenn auch nicht mit derselben 
Sicherheit wie bei einer Abschlussprüfung. Eine Review 
besteht hauptsächlich aus der Befragung von Mitarbeite- 
rinnen und Mitarbeitern sowie analytischen Prüfungs- 
handlungen in Bezug auf die in der Jahresrechnung zu- 
grunde liegenden Daten. Wir haben eine Review, nicht 
aber eine Abschlussprüfung, durchgeführt und geben 
aus diesem Grund kein Prüfungsurteil ab. 
Bei unserer Review sind wir nicht auf Sachverhalte 
gestossen, aus denen wir schliessen müssten, dass die 
Jahresrechnung nicht dem liechtensteinischen Gesetz 
und den Statuten entspricht. 
Bei unserer Review sind wir nicht auf Sachverhalte 
gestossen, die zum Schluss führen würden, die Geneh- 
migung der vorliegenden Jahresrechnung nicht zu emp- 
fehlen. 
Vaduz, 21. Februar 2017 
Areva Allgemeine Revisions- und Treuhand-Aktien- 
gesellschaft 
Dr. Mathias Hemmerle, Wirtschaftsprüfer 
(Leitender Revisor) 
Ferdinand Schurti, Wirtschaftsprüfer 
Jahresbericht des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein 2016
	        

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