Anhang zur Jahresrechnung
per 31. Dezember 2016
Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
Die Bilanzierung erfolgt nach den Allgemeinen Vor-
schriften des liechtensteinischen Personen- und Gesell-
schaftsrechts (PGR).
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der gesetzlichen Vorschriften sowie der Grundsätze ord-
nungsgemässer Rechnungslegung erstellt.
Bezüglich der Bewertung kommen die allgemeinen
Vorschriften des PGR zur Anwendung. Bei der Bewer-
tung wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen. Die Buchführung erfolgt in Schweizer
Franken.
Abweichungen von den allgemeinen Bewertungs-
grundsätzen, Bilanzierungsmethoden, Rechnungsle-
gungsvorschriften gemäss PGR bestehen keine.
Ausweispflichtige Sachverhalte
Es bestehen keine weiteren ausweispflichtigen Sach-
verhalte (Art. 1055 PGR).
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Bericht der Revisionsstelle
An die Mitgliederversammlung des Historischen Ver-
eins für das Fürstentum Liechtenstein, Vaduz.
Als Revisionsstelle haben wir eine prüferische Durch-
sicht (Review) der Jahresrechnung des Historischen Ver-
eins für das Fürstentum Liechtenstein für das am 31. De-
zember 2016 abgeschlossene Geschäftsjahr im Sinne von
Artikel 14 Ihrer Statuten vorgenommen.
Für die Jahresrechnung ist der Vorstand verantwort-
lich, während unsere Aufgabe darin besteht, aufgrund
unserer Review einen Bericht über die Jahresrechnung
abzugeben. Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen An-
forderungen hinsichtlich Befähigung und Unabhängig-
keit erfüllen.
Unsere Review erfolgte nach dem Standard zur prü-
ferischen Durchsicht (Review) von Jahresrechnungen
der liechtensteinischen Wirtschaftsprüfervereinigung.
Danach ist eine Review so zu planen und durchzufüh-
ren, dass wesentliche Fehlaussagen in der Jahresrech-
nung erkannt werden, wenn auch nicht mit derselben
Sicherheit wie bei einer Abschlussprüfung. Eine Review
besteht hauptsächlich aus der Befragung von Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeitern sowie analytischen Prüfungs-
handlungen in Bezug auf die in der Jahresrechnung zu-
grunde liegenden Daten. Wir haben eine Review, nicht
aber eine Abschlussprüfung, durchgeführt und geben
aus diesem Grund kein Prüfungsurteil ab.
Bei unserer Review sind wir nicht auf Sachverhalte
gestossen, aus denen wir schliessen müssten, dass die
Jahresrechnung nicht dem liechtensteinischen Gesetz
und den Statuten entspricht.
Bei unserer Review sind wir nicht auf Sachverhalte
gestossen, die zum Schluss führen würden, die Geneh-
migung der vorliegenden Jahresrechnung nicht zu emp-
fehlen.
Vaduz, 21. Februar 2017
Areva Allgemeine Revisions- und Treuhand-Aktien-
gesellschaft
Dr. Mathias Hemmerle, Wirtschaftsprüfer
(Leitender Revisor)
Ferdinand Schurti, Wirtschaftsprüfer
Jahresbericht des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein 2016