fuhrzölle für Getreide, ohne gleich Ausfuhrsperren zu
erlassen.” Erst im April/Mai 1817, als die Not am
schlimmsten war, erliessen Bayern, Baden” und Würt-
temberg? Getreideausfuhrsperren. Als die Preise im
Sommer sanken, hoben sie diese Sperren im August 1817
wieder auf.“
Die Ostschweizer Kantone waren seit langem auf die
Getreideeinfuhr aus Süddeutschland angewiesen, wes-
halb sich die Kantonsregierungen - teilweise erfolg-
reich - in Süddeutschland um eine Reduktion der Aus-
fuhrzólle bemühten. Im Rheintal diente der Ackerbau
fast ausschliesslich der Figenversorgung, Getreide für
den Export gab es hóchstens in Kleinmengen. Dies mag
wohl der Grund gewesen sein, warum der Kanton
St. Gallen keine Ausfuhrsperre erliess, sondern nur Wu-
cher und Spekulation zu verhindern suchte. Verboten
wurde der «Aufkauf und Vorkauf von Lebensmitteln aller
Art». Damit sollte verhindert werden, dass Spekulanten
Lebensmittel aufkauften, um sie spáter zu höheren Prei-
sen weiterverkaufen zu kónnen. Der Transit von Lebens-
mitteln wurde nicht verboten, auch der Direktverkauf
vom Produzenten ins Ausland fiel nicht unter die Ver-
ordnungen vom 26. November 1816 und 4. Dezember
1816.”
In Graubünden wurde der Kleine Rat bereits am
22. Juli 1816 aktiv: Angesichts der knappen Kantons-
finanzen (eine überall gern gebrauchte Rechtfertigung
für die geringe staatliche Unterstützung von Notleiden-
Hungertafel aus dem Toggenburg. Sie datiert vom 14. März 1818 und wurde von Josabe Zuberbühler aus Urnäsch geschrieben und gestaltet.
Sie beschreibt die wirtschaftliche Not der Menschen, die zu Hunger und Tod führte. Eindrückliche Bilder zeigen die Ausweglosigkeit, mit welcher
viele Menschen damals konfrontiert waren.
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Vogt Paul: Hungerjahre in Liechtenstein