Volltext: Jahrbuch (2017) (116)

ren Teile unseres Flussgebietes zu bemerken waren, hat 
gewiss der von der Ill in das Rheinbett vorgestossene Ge- 
schiebskegel einen bedeutenden, aber ungünstigen Ein- 
fluss genommen (siehe Beilage B, Oppikofer). 
Was uns vielleicht die projektierten Durchstiche bei 
Fussach und Widnau einstens, in nicht absehbarer langer 
Zeit bringen dürften, das erwarten wir unmittelbar nach 
der gründlichen Beseitigung dieses starken, für die da- 
rob liegenden Flusssektionen verderblichen Illhóckers, 
der von der Stosskraft des Rheines allein, ohne künstli- 
che Nachhilfe, nie weggeschoben werden wird. Was für 
Hoffnungen können wir unter diesen Verhältnissen in 
die nächste Zukunft setzen? Und wenn wir, wie bis an- 
her, uns gezwungen sehen, unsere Schutzbauten in ihren 
Dimensionen so knapp zu bemessen, wie können wir da 
sagen getzt sind wir für die Dauer hoch genug»? Dürfen 
wir aber zu den berechneten 6 m, wie auf der schweizeri- 
schen Seite noch mit einem Meter Zumass unsere Schutz- 
bauten in die Hóhe wachsen lassen, so wird damit auch 
ein Zuwachs an Sicherheit gewonnen. 
Die Hóhendifferenzen bei den einander gegenüberlie- 
genden Schutzbauten sind hiemit im allgemeinen auch 
bezeichnet, im Detail kónnen dieselben aus den Längen- 
profilen ersehen werden. 
Kosten einer konsequenten Wuhr- und Dammerhóhung. 
Sollte man allfállig auch in unserem Lande die seit 
Jahresfrist schweizerischerseits zur Geltung gebrachten 
Grundsätze acceptieren (siehe Beilage A), so müssen wir 
an unserem Ufer, wie dies am gegenüberliegenden ge- 
schieht, die Hochwuhre und teilweise auch die deren 
Stelle vertretenden Dämme auf durchschnittlich 7 m 
über das verglichene Sohlenniveau bringen. 
Zur Kostenberechnung einer solchen Erhóhung wol- 
len wir nur 1 m Auflage im Durchschnitte annehmen. 
Eine solche Erhóhung erfordert gleichzeitig eine Bó- 
schungsverstárkung von 3 m. Die alte Wuhrhóhe (rück- 
wárts) zu 3,5 m gerechnet, ergibt für den laufenden Me- 
ter 16 Kubikmeter Anschüttungsmaterial, macht für die 
26 300 m lange Korrektionslinie 420 800 Kubikmeter à 
32 Kreuzer [die] Summe von 134 656 Gulden. Die rhein- 
seitigen Pflasterungen und andere Nebenauslagen nicht 
mit inbegriffen. 
Wir glauben nun hiemit der an uns gestellten Anfor- 
derung Genüge geleistet zu haben. Das von uns entwor- 
fene Bild «über den dermaligen Stand der liechtensteini- 
Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 116, 2017 
schen Rheinschutzbauten» wurde zum gróssten Teil 
aktenmässig belegt. Wir waren dabei bestrebt, uns allfál- 
lig auch dem Laien und der wuhrlastentragenden Bevól- 
kerung des Landes verständlich zu machen. 
Es würde uns ferner zur Befriedigung gereichen, 
wenn damit irrige Vorstellungen in dieser Frage, wie 
diese in so wichtigen Fällen gewöhnlich auftauchen und 
verhandelt werden, aufgeklärt oder berichtigt würden. 
Wir müssen zum Schlusse, in Wiederholung von be- 
reits gesagtem, in Erinnerung bringen, dass die Periode 
der Rheinkorrektion am liechtensteinischen Ufer noch 
lange nicht ihr Ende erreicht hat. Dank unseren Hinter- 
dämmen konnten wir die Hochwuhre in den letzten Jah- 
ren mit mehr Musse als drüben in der Schweiz dem Aus- 
bau näherbringen. Damit kann aber nicht vermeint wer- 
den, dass die schon bestehenden Schutzbauten für im- 
mer hoch und stark genug seien. Wir sind im Gegenteil 
nach Massgabe der Umstände noch stetsfort an ihrer 
Vervollständigung begriffen. Oft würden wir, — in Aus- 
führung derselben — lieber grôssere Schritte machen und 
ein Übriges tun, aber leider begegenen wir dabei fortwäh- 
rend dem alten Hemmschuh - dem Fehlen der Mittel. 
Wenn dieselben aber in einzelnen Gemeinden oder 
für einzelne Baustellen auch in mehr als genügendem 
Masse aufgebracht werden könnten, so wäre doch nicht 
geholfen, wenn nicht zugleich auf der ganzen Linie 
Schritt gehalten werden könnte. Als nur ein gleiches 
Fortschreiten mit den Schutzbauten rücksichtlich ihrer 
Höhe und Stärke auf der ganzen 26 Kilometer langen 
Strecke kann, abgesehen von den in erster Linie nachzu- 
holenden Rückständen, als ein korrektes und lohnendes 
185 Dürfte auch um 15 bis 20 Prozent zu hoch gegriffen sein, siehe 
Beilage C, S. 26 des Eidgenóssischen Expertisenberichts vom Jahre 
1871, in welchem 16 bis 17 Fuss schweizerisches Mass Wasser- 
hóhe als genügend hingestellt werden. Der gegenwärtige schwei- 
zerische Rheiningenieur, Herr Wey, steigt schon hóher, bis 6m 
(unsere Maximalhóhe ungefáhr) und will überdies noch 1 m Zu- 
mass für weitere unvorhergesehene Fálle (siehe Beilage A). Diese 
Hóhen-Annahme scheint auch gegenwaártig wirklich schweize- 
rischerseits acceptiert und in Ausführung begriffen zu sein. Wir 
werden damit wenigstens um 1 m überflügelt. 
186 Herr Wey, welcher annáhernd das gleiche Resultat angibt, nimmt 
in Anbetracht der grossen Fluktuation zwischen Hoch- und Nie- 
derwasser, die Maximalhóhen für Hochwasser rund stark 6 m an. 
Die Eidgenóssische Expertise vom Jahre 1871 verlangt, dass die 
Hochwuhre wenigstens 60 cm über die Hochwasser emporragen, 
Herr Wey aber 1m. Somit erhielten die Schweizerischen Wuhre 
eine Hóhe von 7 m von der Sohle aus gemessen. 
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