Volltext: Jahrbuch (2017) (116)

ordneten und zur Ausführung gelangten dermaligen 
Höhe der liechtensteinischen Hochwuhre im Vergleiche 
zu jenen des schweizerischen Ufers zu erstatten und 
denselben gestützt auf die einschlägigen Gutachten an- 
derer Fachmänner abzugeben. 
Diesem Auftrage suchen wir nun mit dem Beifügen 
nachzukommen, dass es sich hier wohl nicht um einge- 
hende Details handeln kann, indem ein solcher Bericht 
einen grösseren Zeitaufwand und die neuerliche Auf- 
nahme von Nivellements der Geschiebsbänke und des 
Niederwassers erfordern würde. 
Wir befinden uns dagegen in der Lage: 
a) ein genaues Detail-Längennivellement der liechten- 
steinischen Korrektions-Wuhre und Binnendämme, 
b) ein Längennivellement der schweizerischen Hoch- 
wuhre samt Nieder- und Hochwasserständen, 
c) verschiedene Berichte und Gutachten schweizerischer 
Fachmänner beizubringen. 
Bei unseren Ausführungen werden wir uns auf die ange- 
führten Belege stützen. Ferner geben uns die direkten 
langjährigen Beobachtungen der Wasserstände und Um- 
wandlung des alten Rheinbettes durch die zur Ausfüh- 
rung gelangte Korrektion, Anhaltspunkte zur Beantwor- 
tung der an uns gestellten Frage. 
Die liechtensteinischen Rheinschutzbauten, welche 
hier in Betracht gezogen werden sollen, bestehen: 
1. in den auf der Korrektionslinie errichteten Hochwuh- 
ren und Halbhochwuhren (eigentliche Korrektions- 
linie), 
2. in den hinter der Korrektionslinie liegenden Dämmen. 
Wir glauben, zum besseren Verständnis unseres Berichtes 
einige Notizen über die Entstehung der Binnendämme 
und Hochwuhre in Erinnerung bringen zu müssen. 
Geschichtliches. 
Die Rheinkatastrophe vom Jahr 1868 begegnete noch 
keinen Hochwuhren. Damals hielt man noch auf beiden 
Seiten - in Ausführung der Korrektionsbauten — am 
Zweiliniensystem fest, und zwar bis zum Jahre 1871. 
Doch kam man schon im Jahre 1868 zur Erkenntnis, dass 
auch die hóher gehaltenen linksseitigen neuen Wuhre 
unzulànglich und ein Hochwasser nicht zu fassen im 
Stande seien, und dass die mittelhohen Bauten ohne Stüt- 
zung durch ein System von Hochtraversen, einer Über- 
Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 116, 2017 
flutung in der Regel nicht widerstehen kónnen. Hier- 
lands brach sich diese Ansicht der Techniker beim Volke 
erst spáter, zur Zeit der Hochbauperiode, Bahn. Nebst- 
bei aber konnte damals jeder Beobachter leicht wahrneh- 
men, dass die rasch zunehmende Betterhóhung eine ver- 
hàngnisvolle werde, dass der Fortschritt der Schutzbau- 
ten ungenügend sei und dass deshalb das Bausystem 
selbst derart abgeándert werden müsse, dass eine rapi- 
dere Geschiebsabfuhr herbeigeführt werde. Das am 
6. Oktober 1872 folgende Hochwasser (Reichenauer 
Pegel = 26 %') führte dann schweizerischerseits zu dem 
definitiven Entschluss, das alte System (Doppelprofil) 
fallen zu lassen und sich einzig auf die Erstellung von 
Hochwuhren zu beschränken. (Siehe Beilage C, Exper- 
tise über die Rheinkorrektion im Kanton St. Gallen.) 
Dieses einseitige Vorgehen der Schweiz, welche die 
Mittel besass, die in Aussicht genommenen Hochwuhre 
schnell herzustellen, war für Liechtenstein wohl eine 
verderbensschwangere. Gegen alle Erwartung gelang es 
jedoch den sieben liechtensteinischen Rheingemeinden, 
zwar nicht ohne die áussersten Anstrengungen, mit Un- 
terstützung von Seite Sr. Durchlaucht dem Landesfürs- 
ten und dem Lande, sich aus jener trostlosen Situation 
mit Erfolg herauszuarbeiten. 
Um einen Erfolg in der Geschiebsabfuhr zu erzielen, 
war es eine unerlässliche Bedingung, dass das Rheinbett 
gleichmàssig durch Parallelbauten eingeengt werde. 
Diese Bedingung konnte nur durch andere Hochbauten 
am liechtensteinischen Ufer erfüllt werden. 
Damals war, in Anbetracht der beschränkten Mittel 
der Rheingemeinden, an ein Schritthalten mit Hoch- 
wuhrbauten nicht zu denken. Dennoch musste etwas ge- 
schehen, um sich gegen die grosse Gefahr einigermassen 
sicherzustellen. Wir befürworteten deshalb die tunlichst 
rasche Erhöhung der Binnendämme, welche dann auch 
mit ungleich geringeren Kosten nach Bedürfnis und Um- 
ständen bewerkstelligt wurde. Da die hiezu erforder- 
180 Biedermann, Kirche St. Florin 2013, S. 39-41. 
181 Ospelt, 100 Jahre Pfarrkirche Vaduz 1973, S. 79. 
182 Wanger, Pfarrei Schaan-Planken 1991, hier inbesondere S. 89 und 97. 
183 Detaillierte Zahlen für die Aufwendungen der liechtensteinischen 
Landeskassa für Wasserbauten für den Zeitraum von 1844 bis 
1918 siehe: Ospelt, Wirtschaftsgeschichte 1972, Anhang, hier An- 
hang Nr. 6 (S. 18-20). 
184 LI LA AFRh H 11, Bericht von Landestechniker Rheinberger, 
1884, mitsamt Beilagen. 
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