ordneten und zur Ausführung gelangten dermaligen
Höhe der liechtensteinischen Hochwuhre im Vergleiche
zu jenen des schweizerischen Ufers zu erstatten und
denselben gestützt auf die einschlägigen Gutachten an-
derer Fachmänner abzugeben.
Diesem Auftrage suchen wir nun mit dem Beifügen
nachzukommen, dass es sich hier wohl nicht um einge-
hende Details handeln kann, indem ein solcher Bericht
einen grösseren Zeitaufwand und die neuerliche Auf-
nahme von Nivellements der Geschiebsbänke und des
Niederwassers erfordern würde.
Wir befinden uns dagegen in der Lage:
a) ein genaues Detail-Längennivellement der liechten-
steinischen Korrektions-Wuhre und Binnendämme,
b) ein Längennivellement der schweizerischen Hoch-
wuhre samt Nieder- und Hochwasserständen,
c) verschiedene Berichte und Gutachten schweizerischer
Fachmänner beizubringen.
Bei unseren Ausführungen werden wir uns auf die ange-
führten Belege stützen. Ferner geben uns die direkten
langjährigen Beobachtungen der Wasserstände und Um-
wandlung des alten Rheinbettes durch die zur Ausfüh-
rung gelangte Korrektion, Anhaltspunkte zur Beantwor-
tung der an uns gestellten Frage.
Die liechtensteinischen Rheinschutzbauten, welche
hier in Betracht gezogen werden sollen, bestehen:
1. in den auf der Korrektionslinie errichteten Hochwuh-
ren und Halbhochwuhren (eigentliche Korrektions-
linie),
2. in den hinter der Korrektionslinie liegenden Dämmen.
Wir glauben, zum besseren Verständnis unseres Berichtes
einige Notizen über die Entstehung der Binnendämme
und Hochwuhre in Erinnerung bringen zu müssen.
Geschichtliches.
Die Rheinkatastrophe vom Jahr 1868 begegnete noch
keinen Hochwuhren. Damals hielt man noch auf beiden
Seiten - in Ausführung der Korrektionsbauten — am
Zweiliniensystem fest, und zwar bis zum Jahre 1871.
Doch kam man schon im Jahre 1868 zur Erkenntnis, dass
auch die hóher gehaltenen linksseitigen neuen Wuhre
unzulànglich und ein Hochwasser nicht zu fassen im
Stande seien, und dass die mittelhohen Bauten ohne Stüt-
zung durch ein System von Hochtraversen, einer Über-
Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 116, 2017
flutung in der Regel nicht widerstehen kónnen. Hier-
lands brach sich diese Ansicht der Techniker beim Volke
erst spáter, zur Zeit der Hochbauperiode, Bahn. Nebst-
bei aber konnte damals jeder Beobachter leicht wahrneh-
men, dass die rasch zunehmende Betterhóhung eine ver-
hàngnisvolle werde, dass der Fortschritt der Schutzbau-
ten ungenügend sei und dass deshalb das Bausystem
selbst derart abgeándert werden müsse, dass eine rapi-
dere Geschiebsabfuhr herbeigeführt werde. Das am
6. Oktober 1872 folgende Hochwasser (Reichenauer
Pegel = 26 %') führte dann schweizerischerseits zu dem
definitiven Entschluss, das alte System (Doppelprofil)
fallen zu lassen und sich einzig auf die Erstellung von
Hochwuhren zu beschränken. (Siehe Beilage C, Exper-
tise über die Rheinkorrektion im Kanton St. Gallen.)
Dieses einseitige Vorgehen der Schweiz, welche die
Mittel besass, die in Aussicht genommenen Hochwuhre
schnell herzustellen, war für Liechtenstein wohl eine
verderbensschwangere. Gegen alle Erwartung gelang es
jedoch den sieben liechtensteinischen Rheingemeinden,
zwar nicht ohne die áussersten Anstrengungen, mit Un-
terstützung von Seite Sr. Durchlaucht dem Landesfürs-
ten und dem Lande, sich aus jener trostlosen Situation
mit Erfolg herauszuarbeiten.
Um einen Erfolg in der Geschiebsabfuhr zu erzielen,
war es eine unerlässliche Bedingung, dass das Rheinbett
gleichmàssig durch Parallelbauten eingeengt werde.
Diese Bedingung konnte nur durch andere Hochbauten
am liechtensteinischen Ufer erfüllt werden.
Damals war, in Anbetracht der beschränkten Mittel
der Rheingemeinden, an ein Schritthalten mit Hoch-
wuhrbauten nicht zu denken. Dennoch musste etwas ge-
schehen, um sich gegen die grosse Gefahr einigermassen
sicherzustellen. Wir befürworteten deshalb die tunlichst
rasche Erhöhung der Binnendämme, welche dann auch
mit ungleich geringeren Kosten nach Bedürfnis und Um-
ständen bewerkstelligt wurde. Da die hiezu erforder-
180 Biedermann, Kirche St. Florin 2013, S. 39-41.
181 Ospelt, 100 Jahre Pfarrkirche Vaduz 1973, S. 79.
182 Wanger, Pfarrei Schaan-Planken 1991, hier inbesondere S. 89 und 97.
183 Detaillierte Zahlen für die Aufwendungen der liechtensteinischen
Landeskassa für Wasserbauten für den Zeitraum von 1844 bis
1918 siehe: Ospelt, Wirtschaftsgeschichte 1972, Anhang, hier An-
hang Nr. 6 (S. 18-20).
184 LI LA AFRh H 11, Bericht von Landestechniker Rheinberger,
1884, mitsamt Beilagen.
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