Volltext: Jahrbuch (2014) (113)

97 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 113, 
2014 
der Satz: «Wir verwahren uns gegen den Vorwurf, als ob wir den Sekundärbahnbestrebungen Hindernisse in den Weg legen». Gestrichen und verschwiegen wurde der SBB-Seitenhieb: «Die phrasenhafte Argumentation mit ‹kleinlichen, engherzigen Rücksichten› einerseits, und ‹weit ausschauenden, das Ganze nach längeren Zeiträu- men umfassenden Gesichtspunkten› andrerseits richtet sich durch ihre selbstgerechte Pose ohne 
weiteres.»11 Auch die St. Galler Regierung lehnt   das Projekt ab Die St. Galler Kantonsregierung ihrerseits fürchtete die ennet-rheinische Konkurrenz. Die projektierte Bahn- linie werde «ohne Zweifel einen bedeutenden Lokal- verkehr auf dem rechten Rheinufer ins Leben rufen . . . infolge der leichteren Möglichkeit zur Bildung besserer und öfterer Zugsverbindungen».12 Allerdings: Genau diese «leichteren Möglichkeiten und besseren Zugs- verbindungen» dienten, zusammen mit der optima- leren Erschliessung ganzer Talschaften, bei Bund und den Kantonen bis anhin immer als Hauptargumente 
für eine Konzessionierung der vorliegenden Gesuche. Das Schreiben des St. Galler Landammanns endete mit der Bemerkung: «Obschon wir daher den Wert der neuen Linie für die Rhä- tische Bahn und den nördlichen Teil des Kantons Graubünden sowohl, als auch namentlich für Liechtenstein und Vorarlberg anerkennen, ist uns der aufgezählten Konsequenzen halber die Möglichkeit nicht gegeben, dem Projekte gegenüber uns sympa- thisch zu zeigen».13 Form und Inhalt dieser Vernehmlassungsantwort überraschen deshalb, weil die St. Galler Regierung bei der Beratung dieser Frage alles andere als einig war. Bei der Abstimmung im Regierungsrat hatte es ein knappes 4-zu-3-Ergebnis 
abgesetzt. Begutachtung unter militärischen  Gesichtspunkten Jedes Eisenbahnprojekt musste im Eidgenössischen Mi- litärdepartement EMD auf seine strategische Bedeutung beurteilt werden. Die Planung und Anlage der Bahnsta-tionen 
hatte den strengen militärischen Normen zu ent- sprechen, wichtige Tunnels und Viadukte mussten mit Minen-Kavernen ergänzt werden. Im Falle der Schmal- spurbahn Schaan-Maienfeld-Landquart war der inzwi- schen zum Oberstdivisionär beförderte und damit in den Generalsrang gewählte Theophil Sprecher von Ber- negg als Initiant der Linie in den Ausstand getreten. Die militärische Beurteilung übernahm der Waffenchef der Genietruppen, Oberst Robert Weber: «Einen Nutzen kann diese Schmalspurbahn der Landesver- teidigung nicht bieten, denn sie liegt zu einem grossen Teil auf österreichischem [sic] Gebiet . . . Zwar kann zu Beginn des Krie- ges von Buchs aus die Station Schaan durch Feldartilleriefeuer zerstört werden, und solange wir im Besitze des linken Rheinufers sind, kann der Betrieb der Bahn durch Infanteriefeuer über den Rhein hinweg vermutlich zerstört werden . . . Für einen Einbruch der Österreicher in die Schweiz, Richtung Chur und Gotthard, kann die projektierte Bahn als Etappenlinie Wert haben von dem Zeitpunkt an, da wir von der Luziensteig und aus dem Talkessel bereits vertrieben sind, was dem Feind wohl nicht allzu leicht fal- len dürfte».14 Immerhin kam Oberst Weber in der Zusammenfassung seiner strategischen Beurteilung zum 
Schluss: «Wir halten grundsätzlich dafür, dass die natürliche Ent- wicklung des Verkehrs in Friedenszeiten nur ausnahmsweise durch militärische Bedenken gehindert werden darf, wenn näm- lich wirkliche Lebensfragen der Landesverteidigung in Frage ste- hen. Dieses ist hier ganz 
ausgeschlossen».15 Liechtensteins objektive Argumente   für das Projekt In einem 16-seitigen Memorandum, überschrieben mit «Pro memoria», sprach sich die Liechtensteinische Regie- 9  BA, E 53, Bd. 615 / 7827, Schreiben vom 18. Oktober 1905. 10  Ebenda. 11  BA, E 53, Bd. 615 / 7827, entsprechende Schreiben der SBB sowie des Eisenbahndepartements. 12  BA, E 53, Bd. 615 / 7827, Vernehmlassungsantwort Landammann und Regierungsrat des Kantons St. Gallen vom 2. Dezember 1905. 13  Ebenda. 14  BA, E 53, Bd. 615 / 7828, Brief vom 12. Februar 1907. 15  Ebenda.
	        

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