Volltext: Jahrbuch (2014) (113)

70 Biedermann Klaus: Ein «sündiges Dreimäderlhaus» oder eher bittere Not und 
Armut? 
berichtet, 1820 Katharina Dürr wegen der Vaterschaft ihrer damals geborenen Zwillinge einvernommen. Es ist unklar, aus welchem Grund Katharina Dürr ihm Geld schuldete. Von dem insgesamt schuldigen Geld seien 128 Gulden und 20 Kreuzer die Bürgschaft bei der Gemeinde Braggio (GR) für den Einkauf ins dortige Bürgerrecht; 70 Gulden und 10 Kreuzer betrafen eine Bürgschaft bei Statthalter Theodor von Mohr in Chur und letztlich 20 Gulden sei das Paar dem Peter Spadino selbst schuldig. Diese Geldsumme könne aus einem Erbe des in Flums (SG) verstorbenen Verwandten Josef Justus Walser ge- deckt werden.58 Ebenfalls im Jahr 1834 solle die Gemeinde Braggio (GR) dem Ehepaar Katharina Dürr und Remigius Bau- mann versichert haben, dass sie in Zukunft Aussicht 
auf einen Erbteil des noch lebenden Verwandten Alois Frick hätten. Dies wurde jedoch vom Balzner Ortsrichter Franz Josef Wolfinger 1847 vehement in Abrede gestellt. Die Gemeinde Balzers bezweifelte in der Folge auch, dass Katharina Dürrs Schwestern Elisabeth und Theresia Dürr hier ebenso erbberechtigt seien. Ortsrichter Wolfin- ger hoffte letztlich, dass das Oberamt in Vaduz «die An- massungen des Agenten Konrad von Rodels gebührend zurecht weisen».59 Rechtsagent Jacob Josef Conrad aus Rodels (GR) ver- trat in diesem Erbschaftsstreit die Position der Schwes- tern Elisabeth und Theresia Dürr. Man wolle zwar «unter keinerlei Umstände den bevogteten Frick in seinem Ver- mögen stören noch erben», sondern erst nach Fricks Tod solle jeder Schwester das ihr gebührende Erbe zukom- Stammbaum,inwelchemdieVerwandtschaftvonKatharina,ElisabethundTheresiaDürrmitAloisFrick«lebend»(rotumkreist)aufgezeigt wird;mitHilfeeinesRechtsagentenerhobendieDürr-SchwesternvergeblichAnspruchaufVorbezugeinesErbteilsvomVermögendesAlois Frick,ohneDatum.
	        

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