47 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 113,
2014
Schellenberger auszuweichen. Dieses Wasserfluchtrecht ist wie das Schneefluchtrecht Ausdruck eines gewissen Masses an Solidarität in Notlagen auch gegenüber frem- den Dorf- und Nutzungsgemeinschaften. Allerdings wa- ren damit auch gegenseitige Interessen verbunden, denn auch die Schellenberger nutzten die Rheinebene als Weide- und Wiesland. Dementsprechend hatten sie nicht nur Rechte, sondern es wurden ihnen auch Pflichten in den Rheinauen auferlegt. Die Herrschaft auf Schloss Va- duz bestimmte nämlich, dass die Schellenberger sich am Unterhalt der Wuhren zu beteiligen hatten. Die Ruggel- ler und Schellenberger waren gemeinsam für Präventi- onsmassnahmen zuständig, indem sie künftig jedes Jahr, wenn es nötig war, einander beim Wuhren helfen sollten, «jegclicher ain Tag oder zwen ungevarlich mit Wagen und Fich oder mit sinem
Lyb.» Jenseitsökonomie Zum Schluss dieser auf Urkunden basierenden wirt- schaftsgeschichtlichen Skizze soll darauf hingewiesen werden, dass der Gedanke der Prävention die mittelalter- lichen Menschen auch im Hinblick auf die Zeit nach dem irdischen Leben beschäftigte. Im Diesseits mit Schen- kungen an Klöster, Kirchen oder Spitäler, mit wohltä- tigen Handlungen für Hilfsbedürftige wie beispielsweise Armenspeisungen, mit eigenen Bussleistungen und mit der Errichtung von frommen Stiftungen für das Jenseits vorzusorgen, entsprach einer weit verbreiteten Praxis.56 Eine solche individuelle «Jenseitsökonomie» ist vor allem in spätmittelalterlichen Jahrzeitbüchern und noch detaillierter als in den Büchern in Stiftungsurkunden do- kumentiert.57 Am Beispiel der Jahrzeitstiftung von Hans Nagel von Maienfeld und seiner Frau Ida in der Pfarrkir- che Maienfeld vom 28. September 1491 soll diese Ver- knüpfung von Glaube und Ökonomie gezeigt werden. Für sich, seinen Ehepartner, seine Kinder und di- rekten Vorfahren eine Jahrzeit zu stiften, war seit dem Spätmittelalter üblich. Unter einer Stiftung versteht man die dauerhafte Zuwendung einer Vermögensmasse für einen bestimmten Zweck über den Tod des Stifters hi- naus. Der Zweck von Jahrzeitstiftungen bestand darin, das Gedenken an den verstorbenen Stifter immer wieder zu erneuern und damit für dessen Seele nach dem Tod des Körpers zu sorgen. Die Motivation dazu bildete die
52 Vgl. Liechtensteinisches Sachenrecht, Artikel 111. 53 Schlaepfer, Reto: Der Rhein und die Rheinauen im 15. und 16. Jahr- hundert. In: Vaduz und Schellenberg im Mittelalter. Hrsg. Arthur Brunhart. Zürich, 1999 (Bausteine zur liechtensteinischen Geschich- te. Studien und studentische Forschungsbeiträge. Bd. 1), S. 78. 54 Schlaepfer, Reto: Der Rhein und die Rheinauen im 15. und 16. Jahrhundert. In: Vaduz und Schellenberg im Mittelalter. Hrsg. Arthur Brunhart. Zürich, 1999 (Bausteine zur liechtensteinischen Geschichte. Studien und studentische Forschungsbeiträge. Bd. 1), S. 79. Zum St. Galler Rheintal vgl. Sonderegger, Stefan: Land- wirtschaftliche Entwicklung in der spätmittelalterlichen Nordost- schweiz. Eine Untersuchung ausgehend von den wirtschaftlichen Aktivitäten des Heiliggeist-Spitals St. Gallen. St. Gallen, 1994 (St. Galler Kultur und Geschichte. Bd. 22), S. 335. 55 Siehe die Beispiele bei Schlaepfer, Reto: Der Rhein und die Rhein- auen im 15. und 16. Jahrhundert. In: Vaduz und Schellenberg im Mittelalter. Hrsg. Arthur Brunhart. Zürich, 1999 (Bausteine zur liechtensteinischen Geschichte. Studien und studentische For- schungsbeiträge. Bd. 1), S. 73–112. 56 Siehe dazu auch den Beitrag von Jakob Kuratli Hüeblin: Das Jahr- zeitbuch von Eschen. Erinnerung stiften in der mittelalterlichen Dorfgemeinschaft. In: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein. Band 112. Vaduz, 2013, S. 69–98. 57 Othenin-Girard, Mireille: Ländliche Lebensweise und Lebensfor- men im Spätmittelalter. Liestal, 1994. (Quellen und Forschungen zur Geschichte und Landeskunde des Kantons Basel-Landschaft. Bd. 48.) – Jezler, Peter: Jenseitsmodelle und Jenseitsvorsorge – Eine Einführung. In: Himmel, Hölle, Fegefeuer. Das Jenseits im Mittelalter. Mit Beitr. v. Peter Jezler u. a. 4. Aufl. Zürich, 1994, S. 13–26. – Gilomen, Hans-Jörg: Renten und Grundbesitz in der Toten Hand – Realwirtschaftliche Probleme der Jenseitsökono- mie. In: Himmel, Hölle, Fegefeuer. Das Jenseits im Mittelalter. Mit Beitr. v. Peter Jezler u. a. 4. Aufl. Zürich, 1994, S. 135–148. – Huge- ner, Rainer: Buchführung für die Ewigkeit. Totengedenken, Ver- schriftlichung und Traditionsbildung im Spätmittelalter. Zürich, 2014. – Zu Jahrzeitstiftungen heute vgl.: Luterbacher, Claudius: Jahrzeitstiftungen als Bestandteil des Totengedenkens der Ge- genwart. Kirchenrechtliche Hinweise. In: Bücher des Lebens – Lebendige Bücher. Mit Beitr. v. Peter Erhart u. a. St. Gallen, 2010, S. 298–306. 58 Saulle Hippenmeyer, Immacolata: Nachbarschaft, Pfarrei und Ge- meinde in Graubünden 1400–1600. Chur, 1997 (Quellen und Forschungen zur Bündner Geschichte. Bd. 7), S.
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Vorstellung, dass der Mensch aktiv für sein Seelenheil beitragen müsse, denn der Glaube alleine bewahrte ei- nen nicht vor der Hölle.58 Wer der ewigen Verdammnis entgehen wollte, musste deshalb zu Lebzeiten dafür sor- gen, dass seine irdische Sündenlast durch die dauernde Fürbitte von Betenden, durch Messen und durch gute Werke verringert werden konnte. Diese liturgischen und wohltätigen Leistungen zugunsten eines Stifters wurden von Kirchen, Klöstern und Spitälern erbracht. Die Ge- genleistungen des Stifters bestanden in materiellen Zu- wendungen an diese geistlichen und fürsorgerischen In-