Volltext: Jahrbuch (2014) (113)

41 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 113, 
2014 
stufe zum Ausdruck. Bei Uli Vogt scheint es sich um ei- nen Einzelsiedler mit einer Alp und einem Gut «am Sa- royen» gehandelt zu haben. Wo genau seine Güter lagen, ist unklar, aber sie befanden sich in der Übergangszone zwischen Wald und Alp, denn Saroja liegt mit 1650 Me- tern bereits in der Nähe der Waldgrenze. Die Nutzung des in der Nähe einer Alp verfügbaren Holzes musste zu Gunsten aller Alpgenossen geregelt werden, das kol- lektive Interesse der Dorfbewohner von Bendern und Eschen hatte Vorrang gegenüber den individuellen An- sprüchen eines Einzelnen. Uli Vogt wurde deshalb ver- boten, innerhalb eines definierten Rayons ohne Erlaub- nis der Alpgenossen Benderns und Eschens zu roden, um damit sein Gut zu Lasten des Waldes zu 
erweitern. Weiden und Wald – Ressourcen für   die ganze Dorfgemeinschaft Konflikte, die den Wald betrafen, ergaben sich nicht nur auf der Alpstufe, sondern noch häufiger im Dau- ersiedlungsbereich. Siedlungsnahe Wälder bildeten im Spätmittelalter keine ausgeschiedenen Forstgebiete im heutigen Sinn. Sie waren vielmehr Teil einer als Ganzes und zusammenhängend genutzten Kulturlandschaft mit Äckern, Wiesen, Weiden und Waldweiden.30 Waldweide bedeutete die Beweidung des Waldbodens sowie die Ge- winnung von Futterlaub als Viehnahrung.31 Es war üb- lich, Rinder, Ziegen, Schafe und Schweine – evtl. unter Aufsicht eines Hirten – im Wald weiden zu lassen. Wald- sowie baumfreie Weiden32 im Tal lagen in der Regel im Allmendbereich, das heisst in jenem Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche eines Dorfes, wel- cher gemeinsam von den Dorfgenossen beansprucht wurde.33 Hier – wie auch in jenem Bereich, wo sich die Ackerfelder befanden, – galten Regelungen, denen sich alle Gemeindebewohner zu unterziehen hatten. Da die von verschiedenen Dorfgenossen bewirtschafteten Äcker in der Regel nebeneinander lagen (Gemengelage), mussten Erntetermine, Wegrechte und -unterhalt, Zaun- arbeiten zur Abgrenzung der Allmende von der Acker- flur als Schutz vor dem Übertritt des Viehs in die Ge- treidefelder34 und vieles mehr miteinander geregelt wer- den. Die Allmende und die Ackerfluren bezeichnet man deshalb als Kollektivnutzungsbereich einer Siedlung. In der Regel handelte es sich um jenen Teil eines Dorfes, 
25  Auf der Alp Selun im Toggenburg beispielsweise mussten 1550 für 10 Stösse je ein «Hager» und ein «Weger» einen Tag lang zur Verfügung stehen. Gmür, Max: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen. Erster Teil: Offnungen und Hofrechte. Zweiter Band: Toggenburg. Aarau, 1906 (SSRQ SG 1/2/4.2), S. 602–605. 26  Mathieu, Jon: Eine Agrargeschichte der inneren Alpen. Graubün- den, Tessin, Wallis 1500–1800. Zürich, 1992, S. 245. – Sablonier, Roger: Innerschweizer Gesellschaft im 14. Jahrhundert. Sozial- struktur und Wirtschaft. In: Gesellschaft, Alltag, Geschichtsbild. Mit Beitr. v. Roger Sablonier, u. a. Olten, 1990, S. 11–236, hier S. 84. 27  Zürcher, Jürg: Die Berggebietssanierung und die Schaaner Alpen. In: 500 Jahre Alpgenossenschaften Schaan. Festschrift zur Alp- teilung von Gritsch und Guschg 1503. Mit Beitr. v. Herbert Hilbe u. a., Schaan, 2003, S. 78–91. 28  Vgl. etwa die Toggenburger Alpsatzungen von Engi und Laue aus dem 16. Jahrhundert bzw. aus dem Jahr 1661: Gmür, Max: Die Rechtsquellen des Kantons St .Gallen. Erster Teil: Offnungen und Hofrechte. Zweiter Band: Toggenburg. Aarau, 1906 (SSRQ SG 1/2/4.2), S. 447–451 bzw. S. 618–622. 29  Beispiele in Sonderegger, Stefan: Alpwirtschaft im Toggenburg, Werdenberg und Sarganserland. In: Sankt-Galler Geschichte 2003, Bd. 3. Hrsg. Amt für Kultur des Kantons St. Gallen, St. Gal- len, 2003, S. 245–260, hier S. 257. 30  Sablonier, Roger: Waldschutz, Naturgefahren und Waldnutzung in der mittelalterlichen Innerschweiz. In: Schweizerische Zeit- schrift für Forstwesen 146 (1995), S. 581–596. 31  Die Laubnutzung spielte vor allem in den Gebirgstälern eine wichtige Rolle angesichts der Futterknappheit nach langen Win- tern. Diese und andere Nutzungsmöglichkeiten des Waldes zei- gen klar, dass man sich unter dem damaligen Wald nicht ein- fach unproduktive, zu rodende Gebiete vorstellen muss, sondern dass die Waldflächen vom Nutzungssystem als Ganzem nicht zu trennen sind. Vgl. dazu Sablonier, Roger: Innerschweizer Ge- sellschaft im 14. Jahrhundert. Sozialstruktur und Wirtschaft. In: Gesellschaft, Alltag, Geschichtsbild. Mit Beitr. v. Roger Sablonier, u. a. Olten, 1990, S. 170–172. 1/2/4.1), S. 353–360. 32  Den Übergang von der Weide in die Waldweide dürfte vielerorts kaum klar abgegrenzt, sondern fliessend gewesen sein. Hess, Michael: Wald- und Holznutzung im Mittelalter. In: Vaduz und Schellenberg im Mittelalter. Hrsg. Arthur Brunhart. Zürich, 1999 (Bausteine zur liechtensteinischen Geschichte. Studien und stu- dentische Forschungsbeiträge. Bd. 1), S. 312. 33  Blickle, Peter: Deutsche Untertanen. Ein Widerspruch. München, 1981, S. 25–27. 34  Vgl. beispielsweise die Bestimmungen zum Unterhalt der Zäune und Wege in der Offnung von Gossau SG aus dem Jahre 1469: Gmür, Max: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen. Erster Teil: Offnungen und Hofrechte. Erster Band: Alte Landschaft. Aarau, 1903 (SSRQ SG 1/2/4.1), S. 353–360.
	        

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