Volltext: Jahrbuch (2014) (113)

40 Sonderegger Stefan: Das Liechtensteinische Urkundenbuch digital, Teil 
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bestimmt.25 Zum Unterhalt einer Alp gehörten aber noch weitere, nicht schriftlich aufgeführte Arbeiten. Über- haupt, was in den Satzungen festgeschrieben wurde, widerspiegelt nur gewisse Aspekte der Praxis. Man ging vor allem auf die Problempunkte ein, viele Gewohn- heiten blieben weiterhin ungeschrieben.26 Unwetter und Lawinen etwa zerstören Waldpartien und führen Holz, Schnee und Geröll auf die Bergweiden. Davon müssen sie wieder befreit werden. Auch Gebäude werden zerstört und müssen wieder in Stand gestellt werden. Frost und Sonne lösen Erd- und Felsbrocken, die auf die Weiden fallen und wieder weggeräumt wer- den müssen.27 Schutz vor Lawinen und Steinschlag bieten Wälder. Bäume schützen zudem den Boden vor dem Austrock- nen und der Abschwemmung der Humusschicht. Zudem spenden lockere Baumbestände oder einzelne, in der Weide stehende Bäume dem Vieh Schatten und Schutz bei Unwetter. Das Wissen um den Wert des Baumbestandes schlug sich bereits im 16. Jahrhundert in den Alpsatzungen nieder.28 Wettertannen wurden geschützt; es war verbo- ten, sie zu fällen oder deren Äste abzuhauen. Holz vor 
Ort war zudem als Baumaterial für die Zäune und als Brennmaterial zum Käsen unentbehrlich. Dieser Res- source musste Sorge getragen werden, indem nur für bestimmte, mit der Alp zusammenhängende Zwecke und wohl auch nur in bestimmten Mengen Holz geschla- gen werden durfte; der Verkauf an Nicht-Alpgenossen war verboten.29 
Auf dem Baumbestand im Alpgebiet la- steten verschiedenartige Ansprüche und Vorstellungen, zwischen denen es ein Mass zu finden galt, das modern ausgedrückt als nachhaltige Bewirtschaftung bezeichnet werden kann. Denn durch das Roden gewann man wohl mehr offenen Weidegrund, zerstörte aber unter Umstän- den Ressourcen, von denen man später zu wenig hatte, und setzte den Boden der Erosion aus, wodurch der Fut- terertrag abnahm. Nachhaltige Alpbewirtschaftung muss sich um dieses Gleichgewicht zwischen Wald und Weide bemühen. In einem in der Urkunde vom 7. September 1428 von Wolf- hart von Brandis gefällten Entscheid in einem Konflikt um Nutzungsstreitigkeiten im Gebiet Saroja, im Gemein- degebiet von Eschen, zwischen den Dörfern Bendern und Eschen einerseits und Uli Vogt andererseits kommt das Bewusstsein für den Schutz des Waldes auf der Alp- AufdemBilddesAppenzeller BauernmalersFranzAntonHaim (1830–1890)ausdemJahr1887 isteineAlpfahrtabgebildet.Da- raufsinddeutlichdieausHolz erstelltenZäunezuerkennen.
	        

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