Volltext: Jahrbuch (2014) (113)

37 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 113, 
2014 
im Mittelalter auf die Ertragskraft dieser Alp begrenzt. Dies geschah durch die Zuteilung von «Stössen», die bei Zusammenkünften der Alpgenossen jedem einzelnen Alpnutzer bestätigt oder neu zugeteilt wurden. Üblich war die Verteilung nach der Winterungsregel, wonach jeder Alpberechtigte nur so viel Vieh auftreiben durfte, wie er mit dem auf seinem Gut gewonnenen Heu über- wintern konnte.17 Genaue Regelungen bei der Alpwirtschaft waren notwendig, denn Alprechte waren begehrt, aber quan- titativ beschränkt. Viele Konflikte entstanden zwischen benachbarten Gemeinden. In solchen Fällen hatten die Herren als Schiedsrichter zu wirken, wie anlässlich des Streits zwischen Schaan und Triesen um Weiderechte auf den Alpen Grütsch und Valüna. Auf den 11. Juli 1474 datiert die Urkunde, mit welcher der Freiherr Sigmund von Brandis einen Streit zwischen den Gemeinde- und Alpgenossen dieser beiden Dörfer schlichtete, indem er eine Grenzziehung bis hinauf an den «höchsten Spitz» veranlasste. Die beiden Parteien hielten sich nämlich ge- genseitig vor, ihr Vieh auf dem Gebiet des Nachbarn ge- weidet zu haben. Es ist anzunehmen, dass bis zu dieser Eskalation keine klare rechtliche und im Gelände sicht- bare Ausmarchung18 existiert hatte und dass eine solche aufgrund einer stärkeren Nutzung der Alpen als Folge der Intensivierung der Viehwirtschaft im 15. Jahrhundert notwendig wurde. Die Alpwirtschaft war nämlich ein Bereich, der von der zunehmenden Kommerzialisierung der Landwirt-schaft 
seit dem Spätmittelalter betroffen war. Die Nach- frage in den Städten bestimmte die Produktion auf dem Land mit. Der städtische Bedarf an Fleisch und Molken- produkten war im 14., 15. und 16. Jahrhundert steigend, was eine Intensivierung der Viehwirtschaft und somit auch der Alpwirtschaft als Teil davon zur Folge hatte. St. Gallen war mit rund 3500 Einwohnern die grösste Stadt19 in der Ostschweiz und auf die Versorgung mit Ge- OberbildderWappenscheibevonHansMüllerimHummelwald1621mitderDarstellungeinesViehtriebs. 
15  Sonderegger, Stefan: . . . der Zins ist abgelon . . . Aushandeln von Schadensteilung zwischen Grundherren und Bauern in schwieri- gen Zeiten der Landwirtschaft. In: Umweltgeschichte in der Re- gion. Hrsg. Rolf Kiessling und Wolfgang Scheffknecht. Konstanz, 2012 (FORUM SUEVICUM. Beiträge zur Geschichte Ostschwa- bens und der benachbarten Regionen. Bd. 9), S. 139–157. 16  Ospelt, Alois: Alpwirtschaft. In: Historisches Lexikon des Fürsten- tums Liechtenstein. Hrsg. Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein. Bd. 1. Vaduz, Zürich, 2013, S. 14–17, hier S. 17. 17  Ospelt, Alois: Alpwirtschaft. In: Historisches Lexikon des Fürsten- tums Liechtenstein. Hrsg. Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein. Bd. 1. Vaduz, Zürich, 2013, S. 14–17, hier S. 16. 18  Die im Gelände sichtbare Grenzziehung mit im Gelände be- reits vorhandenen oder allenfalls gesetzten Steinen diente nicht nur der Beilegung, sondern auch der Prävention von Konflikten. Allerdings mussten dabei auch die Grenzsteine von beiden Sei- ten als solche akzeptiert und entsprechend eingehalten werden, denn auch um die Definition und Akzeptanz von Grenzsteinen konnten Konflikte entstehen. Beispiel im Liechtensteinischen Ur- kundenbuch, Teil II: 26. Oktober 1489 und 4. Dezember 1489, Einigung der Kirchspiele Eschen sowie Bendern und den Leuten im Haag in einem Grenz- und Nutzungsstreit in den Rheinauen. 19  Mayer, Marcel; Sonderegger, Stefan: Sankt Gallen (Gemeinde). In: Historisches Lexikon der Schweiz. Bd. 10. Basel, 2011, S. 709.
	        

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