Volltext: Jahrbuch (2014) (113)

33 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 113, 
2014 
Fülle, die mit der neuen Urkundenedition Liechten- steins künftigen Untersuchungen zu Verfügung steht, hinzuweisen. Die verwendeten Urkunden werden da- bei unter dem genauen Datum aufgeführt und können so in der digitalen Publikation unter http://www.lub.li/ eingesehen 
werden. Beziehungen zwischen Herren und Bauern In der hierarchischen Gesellschaftsordnung des Mittel- alters, in der die Bevölkerung in die drei Stände Adel, Geistlichkeit und Bauern unterteilt war, spielte das Lehenswesen eine wichtige Rolle. Dieses beruhte auf einem Leiheverhältnis zwischen dem Lehensherrn als dem Leihenden und dem Lehensmann als dem Empfan- genden. Begründet wurde das Lehensverhältnis durch eine förmliche Belehnung. Der Lehensmann leistete den Lehenseid und verpflichtete sich zu Treue und Kriegs- dienst; als Gegenleistung erhielt er vom Lehensherrn ein Lehen, meist Boden, Rechte sowie Ämter, zur Nutznies- sung. Dies war die höhere Form der Leihe, die sich im adligen Lehensrecht entfaltete. Die niedere Leihe hingegen betraf vor allem den bäu- erlichen Bereich. Herren – Klöster, Adlige und städtische Institutionen – als Grundeigentümer verliehen gegen Zinsen, Zehnten und Dienste ihre Böden an Bauern. Die bäuerlichen Natural- und Geldzinsen gründeten auf der dinglichen, die Frondienste (Arbeitsleistungen für den Herrn) hingegen auf der persönlichen Abhängigkeit von der Herrschaft. In der Ostschweiz war das Kloster St. Gallen die grösste Herrschaft, die Land verlieh. Dane- ben liessen Spitäler – beispielsweise das Heiliggeist-Spi- tal5 und das Siechenhaus6 in St. Gallen – sowie Stadtbür- ger7 ihre Güter im Umland einer Stadt gegen Abgaben von Bauern 
bewirtschaften. Bäuerliche Nutzungsrechte Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts häufen sich Ur- kunden, in denen die Leihebedingungen ausführlich festgehalten wurden. Solche Leiheurkunden sind in alten Urkundenbüchern oft nicht ediert worden. In neuen Edi- tionen bilden sie hingegen eine wichtige, neue Gruppe; sie vermitteln einen Eindruck der Alltagsbeziehungen zwischen Lehensherr und Lehensnehmer, wie die fol- genden Fälle zeigen.Mit 
einer auf den 27. Januar 1429 ausgestellten Urkunde verliehen Propst und Konvent des Prämonstratenser- klosters St. Luzi in Chur an Hans Vierabend und des- sen Sohn das Gut um die Marienkapelle und andere in Triesen gelegene Güter. Die beiden erhielten die Güter als Erblehen, das heisst, sie konnten die Leihegüter der nächsten Generation vermachen, sofern keine Beanstan- dungen seitens des Lehensherrn vorlagen. Diese Form der Leihe war in der Bodenseeregion des 15. und 16. Jahr- hunderts verbreitet. Nicht selten blieben auf diese Weise Höfe über Generationen hinweg in der gleichen Familie,8 und die Bauern erlangten dadurch eine grosse Freiheit bei der Nutzung der Erbleihegüter. Diese grosse Ver- 1  Ich danke Claudius Gurt für wichtige Hinweise und Claudia Sut- ter und Nicole Stadelmann, beide Stadtarchiv der Ortsbürger- gemeinde St. Gallen, für Korrekturen. 2  Saulle Hippenmeyer, Immacolata: Das Bündner Urkundenbuch. Eine Quellenedition mit internationaler Ausstrahlung. In: Alma- nach medievisty-editora. Hrsg. Pavel Krafl. Prag, 2011, S. 46–49. – Bruggmann, Thomas: Confronting new technologies: Using re- sources and possibilities from the internet for the Bündner Ur- kundenbuch, im Druck. 3  Sonderegger, Stefan: Vom Nutzen der Bearbeitung einer regiona- len Urkundenedition. Dargestellt am Chartularium Sangallense. In: Regionale Urkundenbücher. Die Vorträge der 12. Tagung der Commission Internationale de Diplomatique. Hrsg. Theo Köl- zer, Willibald Rosner und Roman Zehetmeyer. St. Pölten, 2010, S. 86–116. 4  Vgl. ergänzend und weiterführend zu diesem Artikel die Beiträge zu Vaduz und Schellenberg im Mittelalter. Hrsg. Arthur Brunhart. Zürich, 1999 (Bausteine zur liechtensteinischen Geschichte. Studi- en und studentische Forschungsbeiträge. Bd. 1). 5  Sonderegger, Stefan: Landwirtschaftliche Entwicklung in der spätmittelalterlichen Nordostschweiz. Eine Untersuchung ausge- hend von den wirtschaftlichen Aktivitäten des Heiliggeist-Spitals St. Gallen. St. Gallen, 1994 (St. Galler Kultur und Geschichte. Bd. 22). – Schwab, Daniela: Das Urbar des Zürcher Heiliggeistspi- tals aus dem 15. Jahrhundert. Edition und Kommentar. (Maschi- nenschriftl. Ms.) Zürich, 2013. 6  Sutter, Pascale: «Arme Siechen». Das St. Galler Siechenhaus Lin- sebühl im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit. In: St. Gal- ler Kultur und Geschichte. Hrsg. Staatsarchiv und Stiftsarchiv St. Gallen. St. Gallen, 1996 (St. Galler Kultur und Geschichte. Bd. 26), S. 5–267. 7  Krauer, Rezia: Der Erwerb von Besitzrechten im Umland der Stadt St. Gallen durch St. Galler Bürger von 1370 bis 1389. (Ma- schinenschriftl. Ms.) Zürich, 2009. 8  Ein gut untersuchtes Beispiel einer Erbleihe, die sich über viele Jahrzehnte im Besitz der gleichen Familie befand, ist die Schorets- hueb in St. Gallen. Zwahlen, Adrian: Die wirtschaftliche Entwick- lung der Schoretshueb. Eine Mikrogeschichte zum spätmittelal- terlichen Getreidebau in der spezialisierten Landwirtschaft der Nordostschweiz. Saarbücken, 2012. (Reihe Realwissenschaften.)
	        

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