Volltext: Jahrbuch (2014) (113)

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und Schweiz gewidmet. Neben Spezialthemen, Familien und Einzelpersonen haben auch zahlreiche Gebäude eigene Artikel erhalten, zum Beispiel die zehn Pfarrkir- chen und 18 Kapellen. Auch unerfreuliche Aspekte der liechtensteinischen Geschichte finden in dem Lexikon angemessene Be- rücksichtigung, insbesondere in den entsprechenden Passagen in den Stichwörtern Anschlussputsch, Antise- mitismus, Banken, Chiasso-Skandal, Finanzdienstleis- tungen, Finanzplatzkrise, Flüchtlinge, Hexenverfolgung, Juden, Liechtenstein (Land), Nationalsozialismus, Spio- nage, Staatsgerichtshofaffäre, Staatskrise, Unruhen sowie Volksdeutsche Bewegung in Liechtenstein. In dem umfangreichen und detaillierten Artikel zum Haus Liechtenstein ist der Rezensent, abgesehen von einigen wenigen Ungenauigkeiten in der Wiedergabe tschechischer Ortsnamen, nur über zwei sachliche Feh- ler gestolpert: Das (Grosse) mährische Landrecht, dessen Beisitzer Karl von Liechtenstein 1595 wurde, war kein «Ständeparlament» (S. 548), sondern das Gericht des landständischen Adels, insbesondere des mährischen Herrenstands. Es stimmt auch nicht, dass das Heer der böhmischen Stände in der Schlacht am Weissen Berg am 8. November 1620 der kaiserlichen Armee und den, im Lexikon nicht erwähnten, Truppen der Katholischen Liga «zahlenmässig überlegen» (S. 550) war – im Gegenteil. Beim biographischen Artikel über Fürst Johann Adam I. (1657–1712) vermisst man bei der Besprechung seiner ri- gorosen (Spar-)Massnahmen einen Hinweis auf den 1705 ausgebrochenen Bauernaufstand in fünf beziehungsweise sechs liechtensteinischen Herrschaften in Nordmähren, der durch gewaltsam durchgesetzte Robot erhöhungen und andere Massnahmen zur Steigerung der Feudallasten ausgelöst wurde. Alles in allem kann man als österreichischer Histori- ker den Proponenten, dem Redaktionsteam, den Auto- rinnen und Autoren, den Geldgebern und allen Liech- tensteinerinnen und Liechtensteinern zu diesem grossar- tigen Nachschlagewerk nur (leicht neidvoll) gratulieren. Die beiden, überdies hervorragend redigierten und lay- outierten sowie prachtvoll ausgestatteten Bände setzen Massstäbe und werden auf längere Zeit das Standard- werk bleiben, nach dem alle an der Geschichte Liechten- steins Interessierten greifen werden. Thomas Winkelbauer 
Das Historische Lexikon des Fürstentums Liechtenstein ist eine staunen machende Grosstat des Historischen Vereins sowie des Landes Liechtenstein. Dieses Pionier- werk bietet auf etwa 1100 Seiten, in rund 2600 von mehr als 190 Fachleuten verfassten und reich illustrierten Ar- tikeln – von «Abegg Bernhard» bis «Zwing und Bann» – ebenso kompakte wie zuverlässige Informationen über den geographischen Raum des heutigen Fürstentums und seine Beziehungen zu den Nachbarregionen, die Dynastien der Landesherren (die Grafen von Werden- berg-Sargans, die Freiherren von Brandis, die Grafen von Sulz und von Hohenems und – last, not least – die Fürsten von Liechtenstein), bedeutende liechtensteini- sche Familien und Einzelpersonen sowie verschiedenste Sachbereiche. Inspiriert vom Historischen Lexikon der Schweiz, fasste der Historische Verein für das Fürstentum Liechtenstein 1988 den sehr ambitionierten Beschluss, die Realisierung dieses Nachschlagewerks nach dem Schweizer Vorbild in die Hand zu nehmen. Unterstützt von einem Wissen- schaftlichen Beirat, koordinierte eine zentrale Redaktion die Arbeit der Autorinnen und Autoren. Die ersten zehn Jahre war Arthur Brunhart der alleinige Redaktor, danach bildeten unter seiner Projektleitung mehrere junge liech- tensteinische Historikerinnen und Historiker die Redak- tion. Die Trägerschaft für das Projekt ging im Jahr 2000 vom Historischen Verein auf das Land Liechtenstein über. Das Lexikon enthält Artikel unterschiedlicher Länge: 1. Dachartikel (u. a. zum Land Liechtenstein als Ganzes und zu den elf liechtensteinischen Gemeinden Balzers, Eschen, Gamprin, Mauren, Planken, Ruggell, Schaan, Schellenberg, Triesen, Triesenberg und Vaduz), 2. Über- sichtsartikel (zu Stichworten aus den Bereichen Lebens- raum, Gesellschaft, Wirtschaft, Staat, Herrschaft, Kirche und Kultur), 3. Spezialartikel, 4. Kurzartikel und 5. No- tizartikel. Die Artikel der fünf Kategorien sind durch zahlreiche Querverweise miteinander verbunden. Wo immer sinnvoll, ergänzen klug ausgewählte Fotos, ausge- zeichnete Karten und zum Teil umfangreiche, auf mög- lichste Vollständigkeit abzielende Listen von Amtsträ- gern, Wahlergebnissen etc. den Text. Weitere umfangreichere Übersichtsartikel sind bei- spielsweise den Themen Ausländer, Gesundheitswesen, Landesverwaltung, Landwirtschaft, Musik, Öffentlicher Haushalt, Regierung, Steuern und Abgaben, Verfassung und Wirtschaft sowie den Nachbarländern Österreich
	        

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