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verringert – im Gegensatz dazu wurde das Forstpersonal deutlich vermehrt, was auf die Bedeutung der Forste ver- weist. Nach 1918 musste die oberste Verwaltung in der Tschechischen Republik umgebaut werden, da auf Ver- langen des Bodenamts eine eigene Zentralverwaltung für die liechtensteinischen Güter in der neuen Republik eingerichtet werden musste. Im Zusammenhang mit der Bodenreform verlor die Güterverwaltung immer mehr an Bedeutung, die Zahl der Angestellten ging sowohl in der Land- wie in der Forstwirtschaft drastisch zurück. Anschrift des Autors lic. phil. Paul Vogt, Palduinstrasse 74, FL-9496
Balzers
Alois I.) intensiv mit den Verwaltungsgeschäften, wäh- rend andere (allen voran Josef Wenzel) diese Aufgaben fast vollständig ihren Beamten überliessen. Die Themen Verwaltungskontrolle, Rationalisierung und Entbürokra- tisierung ziehen sich wie ein roter Faden durch die ganze Verwaltungsgeschichte. Im Unterkapitel «Gutsherr- schaft» (S. 239 ff.) charakterisiert er (in Abgrenzung zum Begriff «Grundherrschaft») zunächst den Herrschaftsty- pus der fürstlichen Güter und geht dann anhand der Herrschaften Butschowitz, Eisgrub und Lundenburg auf die Stellung und Pflichten der Untertanen ein. Die Robo- ten (Frondienste) wurden teilweise drastisch erhöht, was zu Untertanenrevolten führte. Die Gutsverwaltungen hatten bis 1848 nicht nur die Bewirtschaftung der Gü- ter zu besorgen, sondern nahmen auch öffentliche Auf- gaben wahr. Das entsprechende Aufgabenfeld ist weit: Einhebung der Feudalabgaben, die Patrimonialgerichts- barkeit (v. a. Zivil gerichtsbarkeit, Heirats- und Waisensa- chen, Grundbuch), Patronate- und Schulwesen, Armen- fürsorge, polizeiliche Aufgaben, Steuereinhebung und Militärwesen. Seit der Mitte des 18. Jahrhunderts wurden die Gutsverwaltung bei der Wahrnehmung ihrer öffent- lichen Aufgaben immer stärker unter staatliche Kontrolle gestellt, bis sie schliesslich diese Aufgaben 1848 ganz an staatliche Organe abtreten mussten (oder konnten). Im Kapitel «Die fürstliche Verwaltung im Vormärz» (24 Seiten) geht Löffler unter anderem auf die Reform- bemühungen zur Rationalisierung, Modernisierung und Entbürokratisierung der Verwaltung ein. Amüsiert liest man, dass jede grössere Reform mit dem Anspruch antrat, die Bürokratie einzudämmen, aber den Verwal- tungsaufwand mit immer mehr und detaillierteren Vor- schriften ausufern liess (S. 322). Das letzte Kapitel bearbeitet den Zeitraum 1848 bis 1945. Das Kapitel umfasst lediglich 16 Seiten, obwohl der behandelte Zeitraum 100 Jahre beträgt. Damit wird klar, wo der Interessensschwerpunkt des Forschers lag: Die Verwaltungsgeschichte des 18. Jahrhunderts wird sehr detailliert aufgearbeitet, während sich Löffler für die Zeit nach 1918 mit einer knappen Skizze begnügt, die auf drei Seiten Platz findet. 1848 wurden die Gutsverwaltun- gen ihrer öffentlichen Aufgaben enthoben (sofern man die Patronate nicht zu den öffentlichen Aufgaben zählt) und waren nur noch für die private Wirtschaftsführung zuständig. Die Zahl der Beamten und Bediensteten wurde im Laufe des 19. Jahrhunderts gesamthaft deutlich