Volltext: Jahrbuch (2014) (113)

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Überblick zur liechtensteinischen Herrschafts- und Güterverwaltung Josef Löffler verfolgt in seinem Aufsatz die Entwicklung der fürstlich-liechtensteinischen Verwaltung für die Zeit vom 18. Jahrhundert bis um 1948. Der enorme Gebiets- und Vermögenszuwachs für das Haus Liechtenstein im Dreissigjährigen Krieg (1618–1648) erforderte eine Reform der Verwaltung. Für jede einzelne Herrschaft wurde ein Oberhauptmann eingesetzt, der «die Herr- schaften zu visitieren und die Finanzgebarung zu opti- mieren» hatte (S. 117). Die zentrale Hofkanzlei in Wien – einst die Schreibstube des Fürsten – hatte sich seit dem frühen 17. Jahrhundert herausgebildet. Bei der Hofkanz- lei war auch die fürstliche Hauptkassa angesiedelt. Die zentrale fürstliche Buchhaltung wurde 1722 neu in But- schowitz (Mähren) angelegt, wo sie – mit zwei kürzeren Unterbrechungen – bis 1924 verblieb. Die herrschaftlichen Beamten waren einer strengen Disziplin unterworfen. Ohne obrigkeitliche Zustimmung durften sie zum Beispiel nicht heiraten, was vor allem für untere Dienstgrade galt und wirtschaftliche Gründe hatte. Man wollte so verhindern, mit Geld- und Gnaden- gesuchen konfrontiert zu werden, falls die Familie eines Beamten kein Auskommen mehr fand. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde vermehrt Per- sonal abgebaut. Das hing mit dem 1848/49 erfolgten Ende der Grundherrschaft in den böhmischen Ländern zusammen, wodurch zahlreiche quasi-staatliche Verwal- tungsaufgaben wegfielen. Zudem gab es eine Rationali- sierung in der Landwirtschaft sowie eine zunehmende Verpachtung von Gutshöfen. Mehrere Gutsverwaltun- gen wurden zusammengelegt. Josef Löffler nennt Zahlen für den Zeitraum von 1803 bis 1903 (S. 152). Das Haus Liechtenstein bemühte sich um eine soziale Absicherung der Angestellten. Im Falle von Krankheit, Betriebsunfäl- len und Tod war für die Angehörigen und Hinterbliebe- nen finanziell gesorgt. Grosse Veränderungen kamen mit der Gründung der Tschechoslowakei 1918. Für die fürstlich-liechtensteini- schen Güter wurde eine neue Zentralverwaltung in Prag eingerichtet, die 1924 nach Olmütz verlegt wurde. Die Hofkanzlei in Wien verlor dadurch ihre Bedeutung für die fürstlichen Gebiete und Besitzungen in Böhmen und Mähren, sie wurde 1933 aufgelöst. Nach der definitiven Enteignung des Fürstenhauses durch das kommunisti- 
auch viele unschuldige Menschen, für die Verbrechen des Nationalsozialismus zu büssen hatte. Ondřej Horák vermeidet es leider in seinem Beitrag, solches klar zu be- nennen. Nationalistisch gesinnter Adel in Ungarn Anders als in der Tschechoslowakei wurden Adlige in Ungarn kaum als fremd wahrgenommen. Zwar wurden sie im kommunistischen Ungarn ab 1945 ebenfalls ent- eignet, jedoch nicht kollektiv vertrieben. In ihrer «ver- gleichenden Perspektive» skizziert Catherine Horel die Situation des Adels in Ungarn. Obwohl konservativ und nationalistisch gesinnt, gelang es einem Grossteil des ungarischen Adels, immun gegen Faschismus und Na- tionalsozialismus zu bleiben. Als Grossgrundbesitzer verwalteten ungarische Adlige bis 1945 riesige landwirt- schaftliche Flächen. Die kommunistische Agrarreform brachte dem unga- rischen Adel Enteignung sowie vielfach Zwangsumsied- lung. Aristokraten, die in Ungarn bleiben wollten, muss- ten neue Berufe ausüben: als Agraringenieure, Mechani- ker, Hotelportiers, aber auch Fabrikarbeiter, Schweine- züchter oder Wäscherinnen. Rund 100 000 ehemalige Adlige konnten das kommunistische Ungarn verlassen. Eine gewisse Verbesserung für die im Land gebliebe- nen Adligen brachte der Tod Stalins (1953) sowie der im selben Jahr erfolgte Regierungsantritt von Imre Nagy. Catherine Horel resümiert: «Trotz der Abschaffung von Adelstiteln dauern viele von den alten Formeln und Bräuchen fort. Ein Teil der Gesellschaft widersteht der Gleichschaltung, welche der Kommunismus auferlegen will.» (S. 112) Dieses primär Ungarn betreffende Thema wurde wohl auch deshalb für diesen Tagungsband aufgegrif- fen, weil die Slowakei bis 1918 zum ungarischen Teil der Donaumonarchie gehört hatte. Tschechen und Slowaken wiederum bildeten von 1918 bis 1939 sowie von 1945 bis 1992 einen gemeinsamen Staat, die Tschechoslowa- kei. Die ungarische Minderheit in diesem Staat war – wie erwähnt – ebenso wie die (zudem kollektiv vertriebene) deutsche Minderheit von den Enteignungen betroffen gewesen.
	        

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