Volltext: Jahrbuch (2013) (112)

57 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 112, 
2013 
Erste Seite aus einer Abschrift des Landsbrauchs, 
1667. 
Das Antreten einer Erbschaft war häufig auch mit Ko- sten verbunden, die offenbar nicht alle Erbberechtigten zu zahlen gewillt waren. Aus diesem Grund sahen sich Maria Steger und die Erben des Balthasar Foser gegen Christian Frommelt und Johannes Brunhart bei einem Verhörtag wieder. Der Urteilsspruch orientierte sich of- fenbar an der Verteilung des Erbes, denn er verfügte, dass Kosten der Erbschaft zu zwei Dritteln durch die Klä- ger und zu einem Drittel durch die Beklagten getragen werden sollten.299 In manchen Fällen scheint ein Erbe nicht immer gleich ausgezahlt worden zu sein, sondern wurde für einen spä- teren Zeitpunkt hinterlegt, der seitens der auszahlenden Partei wohl auch gerne einmal «vergessen» wurde. Da-her 
klagten Ferdinand und Hannibal Hoop aus Ruggell gegen die Witwe des Landammanns Johann Konrad Schreiber. Sie sollte das Vermächtnis des Vaters Hoop 289 LI LA AS 1/5, Fol. 198r/2, 31. Juli 1717. 290 LI LA AS 1/5, Fol. 199v, 16. September 1717. 291 LI LA AS 1/4, Fol. 206v, 23. März 1706. 292 Beispiele für Vergleiche LI LA AS 1/3, Fol. 2r, 15. April 1692. 293 LI LA AS 1/3, Fol. 167v/1, 11. Juni 1708. 294 LI LA AS 1/5, Fol. 98r, 11. Juni 1708. 295 LI LA AS 1/3, Fol. 61r, 17. September 1705. 296 LI LA AS 1/5, Fol. 127r, 8. November 1714. 297 LI LA AS 1/5, Fol. 74r/1, 19. August 1700. 298 LI LA AS 1/3, Fol. 107r, 2. April 1707. 299 LI LA AS 1/3, Fol. 162r/2, 28. März 1708.
	        

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