Volltext: Jahrbuch (2013) (112)

45 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 112, 2013220 
LI LA AS 1/4, Fol. 52v, 8. Februar 1700. 221  LI LA AS 1/3, Fol. 152v, 1. März 1708, und LI LA AS 1/4, Fol. 309v/1, 12. Juni 1711. 222 LI LA AS 1/4, Fol. 55r/1, 8. Februar 1700. 223 Als Beispiel LI LA AS 1/3, Fol. 31v/3, 7. August 1692. 224 LI LA AS 1/4, Fol. 254r, 7. Juli 1710. 225 LI LA AS 1/4, Fol. 305r, 22. Mai 1711. 226 LI LA AS 1/4, Fol. 117r/2, 10. Juli 1702. 227 LI LA AS 1/4, Fol. 130r, 26. Februar 1703. 228  Sit Venia, auch Sit Venia Verbo, abgekürzt zu S.V. bzw. zu S.V.V., bedeutet «mit Verlaub» und wird in den Verhörtagsprotokollen beim Zitieren moralischer verwerflicher Ausdrücke verwendet. 229 LI LA AS 1/4, Fol. 227v/3, 19. August 1707. 230 LI LA AS 1/5, Fol. 224v/2, 14. Mai 1718. 231 LI LA AS 1/5, Fol. 227r, 10. Juni 
1718. 
Beleidigungen es sich gehandelt haben könnte. Solche Beschimpfungen, die auf die Herabwürdigung der Per- son abzielten, wurden auch mit Ehrenstrafen gebüsst. Margareta Frommelt, die von Christian Gassner wegen Verleumdung angezeigt wurde, musste am Sonntag nach dem Verhör mit einer Halsgeige sich öffentlich zur Schau 
gers, Ehebruch mit einem Soldaten unterstellt haben soll. Vermutlich war der Prozess an sich so verworren, dass er vertagt wurde und die beschuldigte Magdalena Wolf zum nächsten Verhörtag vorgeladen wurde.230 Beim nächsten Verhörtag traten dann Johann Wolf und seine Frau, Ursula Strub, gemeinsam mit Magdalena Wolf als Kläger gegen Anton Wachter und dessen Frau, Maria La- ternser, als Kläger auf. Die Beklagten wurden nun aus- schliesslich beschuldigt, das Gerücht in Umlauf gesetzt zu haben, Magdalena Wolf habe mit dem Soldaten An- ton Ritterstein Ehebruch begangen. In diesem Prozess bezichtigten sich alle Beteiligten aller nur denkbaren Verfehlungen. Deshalb und weil «dieße vorgebrachten klagen mehrsten Theils in geschwätzwerck bestehen», wurden schlussendlich alle Beteiligten zu zwei Tagen Strafarbeit verurteilt.231 Leider geben die Verhörtagsprotokolle nicht immer die genaue Wortwahl der Beleidigungen und Beschimp- fungen wieder, so dass oft nur anhand der verhängten Strafen spekuliert werden kann, um welche Art der Schadenzauber, Seite aus einer Flugschrift von Pfarrer Reinhard Lutz aus dem elsässischen Schlettstadt/Sélestat, 1571.
	        

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