Volltext: Jahrbuch (2013) (112)

34Platz Dorothee: «Bringt klagbahr vor und ahn 
…» 
verhängten Geldstrafen auf einen Betrag um jeweils sechs Gulden. Nur Bartholomäus Öhri musste mit 18 Gulden tiefer in die Tasche greifen. Jedoch hatte er das Glück wie alle anderen Verurteilten auch, dass er noch während des Verhörtags begnadigt wurde. Alle Delin- quenten mussten durchschnittlich zwei bis drei Gulden weniger zahlen. Doch damit nicht genug: In Jakob Hannibal Hoop146 
hatten die Verurteilten offenbar einen geneigten Fürsprecher, denn er beantragte exakt einen Monat später eine weitere Minderung der verhängten Strafen – mit Erfolg; den Verurteilten wurde tatsächlich nochmals jeweils ein halber Gulden erlassen.147 Doch nicht immer kamen Steuersünder mit glimpf- lichen Strafen davon. Die Erben Matt in Mauren bei- spielsweise mussten für ein nicht näher beschriebenes Steuerdelikt 60 Gulden Strafe zahlen.148 Da keine wei- teren Informationen überliefert sind, ist schwer nach- zuvollziehen, ob eine solch recht hohe Strafe gerecht- fertigt war. Hans Jörg und Jakob Frick, Bartholomäus Eberle, Martin Nägele, Johannes Kriss, Christian Frick, Johannes Willi, Anton Nigg, Balthasar Kaufmann und Baptist Nigg aus Balzers wurden Unstimmigkeiten bei ihren Steuerzahlungen vorgeworfen. Was die oberamt- lich verordnete Überprüfung der geleisteten Steuerzah- lungen anhand der Steuerrechnung durch Anton Banzer ergab, ist jedoch nicht im Protokoll festgehalten.149 Ganz offensichtlich wurden die Verzeichnisse über die Steuer- einnahmen nicht immer so genau geführt, wie sich Ob- rigkeit und letzten Endes auch die einzelnen Steuerzah- ler wünschten. Immerhin verklagte Landammann Peter Walser einmal die Geschworenen Jörg Walser, Andreas Hilti und Christian Thöni auf bewusste Übervorteilung durch ungenaue Führung des Steuerbuchs. Offenbar wurden die Beklagten ihrer Taten überführt, denn die Geschworenen Jörg Walser und Andreas Hilti muss- ten als Konsequenz Strafzahlungen in Höhe von je drei Reichstalern entrichten. Jörg Walser versuchte zunächst alles abzustreiten, doch das Protokoll hält fest, «das wan hier ... ein fehler [geschehen], er davor alß ein Mann darumb stehen wolle.»150 Solche und ähnliche Vorfälle förderten das Ansehen der Steuereintreiber in der Bevöl- kerung sicherlich nicht. So ist es auch nicht weiter ver- wunderlich, wenn Kritik am Steuerwesen laut wurde – was jedoch auch mit Geldstrafen geahndet wurde: Peter Guetschalch bezahlte «wegen seiner frevel bahren worte zur straff»151 einen Reichstaler. 
zer Strafe zahlen, aber auch ein Klafter Holz abliefern.139 Die Gemeinde Triesen hatte einen von Johannes Ospelt begangenen Holzdiebstahl an einem Wuhr zu bekla- gen. Der Verurteilte musste jedoch nur 45 Kreuzer zah- len. Dieser Protokolleintrag besticht durch seine Kürze: «Johannes Ospelt, weil[en] er der gemeindt Trisen Holz ab dem wuhr genommen, solte 45 x straff geb[en].»140 Höchstwahrscheinlich zählte auch Johannes Ospelt zu den Delinquenten, die Holzdiebstähle nicht begingen, um damit an schnelles Geld zu gelangen, sondern die ob ihrer Bedürftigkeit ihre Existenz zu sichern suchten. In Anbetracht der Tatsache, welche Folgen ein instabiles Wuhr haben konnte, fällt die für Johannes Ospelt ver- hängte Strafe sehr günstig 
aus. Steuerdelikte und Abgabenverweigerungen Steuerdelikte sind keine Erfindung der jüngsten Zeit, wie dieser Abschnitt zeigen wird. Auch wenn in den Ver- hörtagsprotokollen statt des Begriffs «Steuern» parallel die Bezeichnung «Abgaben» anzutreffen ist, handelt es sich bei den zu erbringenden Leistungen faktisch um Steuern, wie wir sie in unserer heutigen Definitionsweise begrei- fen.141 Zudem haben viele Verhörtage Zolldelikte als Ge- genstand, wobei aber in den Protokollen häufig verallge- meinernd von Steuern oder Abgaben die Rede ist. Das in diesem Aufsatz gebrauchte Wort «Steuerhinterziehung» findet sich so nicht in den untersuchten Verhörtagsproto- kollen. Der Sache nach handelt es sich aber bei vielen der hier behandelten Delikte um Steuerhinterziehung. Beim Verhörtag zu Rofaberg am 19. Oktober 1704 drehten sich 24 von 25 Fällen ausschliesslich um Steu- erhinterziehung.142 Gewöhnlich wurden an einem Ver- hörtag mehrere verschiedene Vergehen behandelt. Diese Häufung von Prozessen um Steuerdelikte wie an besagtem Verhörtag ist für den untersuchten Zeitraum vollkommen aussergewöhnlich. Weshalb dem so war, ist schwer zu erklären. Leider hält das Protokoll nicht fest, wer an diesem Sitzungstag anwesend war. Dies hätte Rückschlüsse ermöglicht, ob es bestimmte Gründe für die gehäufte Behandlung von Steuerdelikten gab, weil bei- spielsweise ein Steuerfachmann an der Sitzung teilnahm. Bartholomäus Öhri,143 Jakob Marxer144 und Georg Frommelt145 waren drei Angeklagte, die alle wegen Steu- erhinterziehung bei Geschäften mit Johannes Bildstein aus Lindenberg im Allgäu zu Geldstrafen verurteilt wur- den. Im Durchschnitt beliefen sich alle an diesem Tag
	        

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