Volltext: Jahrbuch (2013) (112)

18Platz Dorothee: «Bringt klagbahr vor und ahn 
…» 
dreas Büchel und der ehemalige Landammann Andreas Marxer32 teil. Ein Schreiber ist weder in seiner Funktion noch namentlich genannt.33 Bei vielen Verhörtagsproto- kollen werden weder die Schreiber noch die Geschwore- nen aufgeführt. Bei vielen Protokollen fehlen sämtliche Angaben, wer überhaupt bei den Sitzungen zugegen war. Dies ist meist bei den Verhören der Fall, welche zwischen 1699 und 1705 auf Rofaberg abgehalten worden sind. Sehr wahr- scheinlich waren in dieser Zeit Interimsbeamte beschäf- tigt, die wegen einer hohen Fluktuation nicht namentlich genannt wurden. Erst mit Landvogt Johann Franz Bauer34 setzte ab März 1705 allmählich eine Kontinuität in der 
Besetzung des Verhörtagsgremiums ein. Ihm standen ein bis auf eine Ausnahme nicht namentlich genann- ter Schreiber und Landammann Andreas Büchel35 zur Seite.36 Vermutlich handelte es sich beim Schreiber in al- len Fällen um den nur im Protokoll vom 5. Oktober 1705 explizit erwähnten Anton Baumhauer.37 In der Besetzung des Verhörtagsgremiums in Vaduz herrschte seit der Amtszeit von Landvogt Josef Leon- hard Betschardt38 Kontinuität. Bei den ersten Sitzungen wurde ihm zunächst abwechselnd von Landammännern und/oder Geschworenen assistiert.39 Betschardt, 1704 neu als Landvogt eingesetzt, leitete ab 1705 die Ver- hörtage in Vaduz regelmässig; er ist erstmals im Proto- Constitutio Criminalis Carolina oder Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V., 1532.
	        

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