Volltext: Jahrbuch (2013) (112)

13 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 112, 
2013 
Sitzung. Hierbei werden Kläger, Beklagte(r), Sachver- halt und Spruch angegeben. Wenn Zeugen genannt sind, werden sie ebenfalls genannt. Alle Informationen zu den einzelnen Personen, wie Vornamen, Verwandt- schaftsverhältnisse, Berufe oder Wohnorte werden ange- geben, sofern sie in den Protokollen genannt sind oder recherchierbar sind. Ergänzungen bei Personennamen, Funktionen oder Ortsnamen, welche aus den Protokol- len nicht hervorgehen, sondern durch Hilfsmittel ermit- telt werden können,14 finden sich in der Datenbank in eckigen Klammern. Erläuterungen, beispielsweise von Berufsbezeichnungen, stehen in runden Klammern. Die Normalisierung und Vereinheitlichung von Personen- namen bereiten vielfach besondere Schwierigkeiten, da häufig der Name derselben Person in einem einzigen Protokoll mehrfach unterschiedlich geschrieben ist. Bei- spielsweise ist die Schreibweise von Namen wie «Öhri» oder «Oehri» willkürlich. Aus diesem Grunde wurde bei der Erfassung eine einheitliche Namensschreibweise ge- wählt, im genannten Fall «Öhri». Bei den einzelnen Protokolleinträgen handelt es sich nicht immer um Streitfälle, sondern auch um Bekannt- machungen oder Anträge. Im Falle von Bekanntma- chungen wird festgehalten, wer verkündet (sofern ange- geben) und worum es inhaltlich geht. Bei Anträgen sind Antragsteller, Antrag und der Bescheid festgehalten. Die einzelnen Sitzungstage und die jeweiligen Ver- höre erhalten zur Wiederauffindbarkeit in der Daten- bank eine eigene Signatur. Diese setzt sich zusammen aus dem Bestand, der Serie, der Bandnummer, der Blatt- angabe (nachträgliche Bleistiftpaginierung) und gegebe- nenfalls der Nummer des Verhörs auf der Seite. AS 1/4 Fol. 53r/4 ist zu finden bei den Amtsbuchserien der Ver- hörtagsprotokolle, im vierten Band, auf der rechten Seite 53;15 es ist auf dieser Seite der vierte 
Eintrag. Statistisches Im untersuchten Zeitraum sind Protokolle von insge- samt 385 Verhörtagen überliefert. 188 wurden auf Ro- faberg in Eschen abgehalten, 185 fanden in Vaduz statt, fünf in Mauren (davon vier explizit im Rennhof genannt) und drei in Ruggell. Bei vier weiteren Sitzungen fehlt die Ortsangabe. Vermutlich fanden die Verhörtage in der Grafschaft Vaduz immer im Schloss Vaduz statt. Eine 
10  Vgl. Peter Kaiser: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein nebst Schilderungen aus Chur-Rätien’s Vorzeit, 1847, hrsg. von Arthur Brunhart. Vaduz, 1989, Bd. 1, S. 450 ff. Zur Herrschaft der Hohenemser im betreffenden Zeitraum siehe Katharina Arneg- ger: Graf Jakob Hannibal III. von Hohenems. In: Liechtensteini- sches Landesmuseum (Hrsg.): 1712 – Das Werden eines Landes – 2012. Vaduz, 2012, S. 66–75, hier S. 70 ff. 11  AS 1/2 umfasst die Jahre 1677 bis 1685, AS 1/3 die Jahre 1692 und 1704 bis 1708. 12  Vgl. StAAu Fürststift Kempten Archiv A 2877 (entspricht LI LA MFE 5/2) und StAAu Fürststift Kempten Archiv A 2916, 2918 (entspricht LI LA MFE 5/3). 13  Einforderung ausstehender Lohnzahlungen des Landvogts Jo- hann Franz Pauer, Schreiben der fürstlich kemptischen Kanzlei an den Interims-Oberamtmann Johann Franz Ziegler, 6. November 1697, LI LA RA 76/53; selbiges im Fall des ehemaligen Oberamt- manns in Vaduz, Johann Rudolf Gasser von Strassberg, StAAu Fürststift Kempten Archiv A 2921 (entspricht LI LA MFE 5/3). 14  Hilfsmittel dieser Art sind beispielsweise das Historische Lexikon des Fürstentums Liechtenstein, Vaduz, Zürich 2013, 2 Bände, das Liechtensteiner Namenbuch (Hans Stricker, Toni Banzer, Her- bert Hilbe: Die Orts- und Flurnamen des Fürstentums Liechten- stein. Vaduz, 1999, 6 Bände; online http://namenbuch.gmg.biz/), das Historische Lexikon der Schweiz (Historisches Lexikon der Schweiz, Basel 2002 ff., bisher 11 Bände, online http://www.hls- dhs-dss.ch/index.php?lg=d), aber auch die Jahrbücher des Histo- rischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (online http:// www.eliechtensteinensia.li/JBHV/). 15  Er steht bei solchen Angaben für «recto» (rechts) und v für «ver- so» (rückseitig). 16 LI LA AS 1/3, Fol. 25v, 11. Juli 1692. 17 Li LA AS 1/3, Fol. 34r, 4. Juni 1704. 18  LI LA AS 1/4, Fol. 154r/2, 14. August 1704, LI LA AS 1/4, Fol. 248v, 14. Mai 1710, bis LI LA AS 1/4, Fol. 256v, 21. August 1710. Der Rennhof befindet sich in Mauren; es ist unklar, weshalb bei einem Protokoll als Gerichtsort allgemein Mauren und nicht ex- plizit der Rennhof angegeben ist. 19  LI LA AS 1/4, Fol. 144r, 21. Mai 1703 und LI LA AS 1/4, Fol. 148r, 06. Juni 1703; LI LA AS 1/4, Fol. 187v, 12. August 1705. 20  LI LA AS 1/4, Fol. 187v, 12. August 
1705. 
genaue Ortsbezeichnung ist in nur zwei Fällen überlie- fert: Für den 11. Juli 1692 das Schloss Vaduz16 und für den 4. Juni 1706 die Kanzlei des Amtshauses.17 Bei allen anderen Protokolleinträgen ist als Gerichtsort lediglich Vaduz ohne weitere Bezeichnung genannt. In der Herr- schaft Schellenberg war der Gerichtsort bis auf wenige Ausnahmen immer auf Rofaberg. So ist der Rennhof für den 14. August 1704 und drei aufeinanderfolgende Sit- zungen im Jahre 1710 genannt,18 Ruggell für zwei aufein- anderfolgende Verhörtage 1703,19 sowie einen einzelnen Verhandlungstag am 12. August 1705.20 Gründe für den Wechsel des Gerichtsortes in der Herrschaft Schellenberg lassen sich nicht mehr rekonstruieren. Von 1712 bis 1718 liegen nur noch Verhörtagsprotokolle aus Vaduz vor.
	        

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