Volltext: Jahrbuch (2013) (112)

12Platz Dorothee: «Bringt klagbahr vor und ahn 
…» 
über die unzureichende Amtsführung der oberamtlichen Beamten gab. Die Folge waren interimistische Ämterbe- setzungen und eine hohe Fluktuation insbesondere Ende des 17. Jahrhunderts.12 Viele Beamte beklagten sich ihrer- seits wiederum über ausstehende Lohnzahlungen.13 Un- ter diesen ungünstigen Umständen besteht immerhin die Möglichkeit, dass Akten aufgrund der häufigen Personal- wechsel entweder unbemerkt abhanden gekommen sind oder sogar vorsätzlich vernichtet worden sind. Dies sind jedoch reine Spekulationen. Hinweise für derartige The- sen sind in den Akten des Landesarchivs nicht zu finden. Die vorhandenen Verhörtagsprotokolle sind unvoll- ständig überliefert. Die mit Eisengallustinte vorgenom- menen Paginierungen, welche zwar nachträglich, aber der Schrift nach zu urteilen schon im 18. Jahrhundert eingefügt wurden, bieten eine Orientierungshilfe. So fal- len in Band AS 1/3 Lücken in der Paginierung auf: Die Paginierung springt von 34 auf 49; das Protokoll von Seite 36v der nachträglichen Bleistiftpaginierung reisst mitten in einem Wort ab, während vom Protokoll auf der Folgeseite der Anfang fehlt. In Band AS 1/4 gibt es gleich mehrere Auffälligkeiten: Die Paginierung in Ei- sengallustinte springt von 146 auf 151. Dabei handelt es sich nicht um lose Blätter, die später zusammengebun- den wurden, sondern um ein und denselben Bogen Pa- pier. Auch diese beiden Protokolle auf Seite 147v und 148r (Bleistiftpaginierung) sind nicht vollständig. Es liegt also nahe, dass zwei Bögen Papier fehlen. Ab Seite 157r Bleistiftpaginierung wechselt die Paginierung mit Eisen- gallustinte in eine Seitennummerierung, bevor sie auf Seite 234r (Bleistiftpaginierung) wieder zur Paginierung wechselt. Aus dem Protokollband AS 1/5 sind vor Seite 157r (Bleistiftpaginierung) sichtbar Seiten herausgeris- sen und herausgeschnitten worden. Die Seitenreste sind zwar noch vorhanden, doch für eine Auswertung sind sie 
unbrauchbar. Erschliessungskonventionen Die Erschliessung der einzelnen Protokolle erfolgt band- weise und chronologisch mit Hilfe der Archivdatenbank. Zunächst wird der Sitzungstag erfasst, indem der Sit- zungsort und die anwesenden Personen mit vollstän- digem Namen und ihrer Funktion angegeben werden. Die einzelnen Verhöre erscheinen unter der jeweiligen 
Überlieferung von Verhörtagsprotokollen der Grafschaft Vaduz erst 1704 wieder einsetzt. Auf den ersten Blick scheint die Erklärung auf der Hand zu liegen: 1684 bis 1686 und 1692 bis 1699 (Herrschaft Schellenberg) re- spektive bis 1712 (Grafschaft Vaduz) standen die beiden Landschaften unter kaiserlicher Administration. Den Vorsitz hatte der Fürstabt von Kempten inne, Rupert von Bodman. 1686 folgte Graf Jakob Hannibal III. von Hohenems seinem am 18. Februar verstorbenen Bruder Graf Ferdinand Karl von Hohenems. Jakob Hannibal III. regierte bis zu seiner Absetzung und der erneuten Ein- setzung der kaiserlichen Administration 1693.10 Wie (fast) immer bei wechselnden Herrschaften leidet die schriftliche Überlieferung, da Herrscher für gewöhn- lich ihre Akten nicht zurückliessen und sie entweder mitnahmen oder sogar zerstörten. Die Vermutung liegt nahe, dass Jakob Hannibal III. «seine» Akten mit Ende seiner Herrschaft abzog. Das bis 1699, dem Jahr des Kaufs der Herrschaft Schellenberg durch Johann Adam I. Andreas von Liechtenstein, entstandene Schriftgut der kaiserlichen Administration ist wohl ebenso ausser Lan- des gebracht worden. Ob und wo diese Unterlagen heute noch existieren oder ob sie vernichtet wurden, lässt sich nicht abschliessend klären. Zumindest liegen keine Hin- weise auf ihre Existenz vor. Erst ab 1699, der Zeit des Hauses Liechtenstein, sind die Verhörtagsprotokolle für die Herrschaft Schellenberg wieder vollständig vor- handen. Anders stellt sich die Situation für die Verhör- tagsprotokolle in der Grafschaft Vaduz dar: Nach 1692 sind die Protokolle erst wieder ab 1704 überliefert. Einen historischen Einschnitt gab es in diesem Jahr nicht, der einen gravierenden Verwaltungswechsel nach sich zog. Es mag Zufall sein, dass 1704 ein neuer Landvogt, Josef Leonhard Betschardt, seinen Dienst antrat. Auszuschlies- sen ist nicht, dass er im Oberamt die Zügel straffer hielt als seine Vorgänger. Ein Rätsel bilden die Verhörtagsprotokolle aus dem Jahr 1692. Es gibt keine logische Erklärung dafür, weshalb aus den Jahren 1686 bis 1691 und 1693 bis 1703 keiner- lei Protokolle im Landesarchiv vorhanden sind, aus dem Jahr 1692 aber sehr wohl.11 
Im Bestand RA (Oberamt, Menzinger Registratur) finden sich zwar einzelne Ver- hörtagsprotokolle, jedoch nicht aus der fraglichen Zeit. Über die Gründe, weshalb gerade die Verhörtagsproto- kolle von 1692 überliefert sind, kann nur spekuliert wer- den: Es ist bekannt, dass es immer wieder Beschwerden
	        

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