11 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 112, 20131
Zur Definition und quellenkundlichen Beschreibung von Amts- büchern siehe Josef Hartmann / Jürgen Kloosterhuis: Amtsbü- cher. In: Friedrich Beck / Eckart Henning (Hrsg.): Die archivali- schen Quellen, Köln, Weimar, Wien, 2004, S. 40–73; zu Büchern der freiwilligen Gerichtsbarkeit, siehe hier insbesondere S. 51 ff. 2 Bei den bisher erschlossenen Bänden sind Seiten herausgerissen in LI LA AS 1/3, Fol. 37r (die ursprüngliche Paginierung springt von 34 auf 49, es dürften also 15 Seiten fehlen), in LI AS 1/4, Fol. 147v (die ursprüngliche Paginierung springt von 146 auf 151) und in LI LA AS 1/5, Fol. 157r (die vorhergehenden 16 Seiten sind herausgerissen); die fehlenden Seiten wurden in der Datenbank an den entsprechenden Seiten vermerkt. 3 LI LA V 109/822: Kreditgesuch des Landesarchivars Alois Ospelt an die Regierung zur Restaurierung von Archivgut, 10. Oktober 1980; Auflistung der restaurierten Bücher, Dezember 1981. 4 LI LA V 109/823: Rechnung der Restauratorin Sigrid Müller, Zürich, an Landesarchivar Alois Ospelt, 11. Januar 1984, Faszikel 1782 und 1783, heute AS 1/39. 5 LI LA V 109/823: Rechnung der Restauratorin Sigrid Müller, Zürich, an Landesarchivar Alois Ospelt, 29. Juli 1982, Teilung des Bandes Obere und Untere Herrschaft 1789 in die gegenwärtig bestehenden Bände AS 1/44 Vaduz und AS 1/45 Schellenberg. 6 LI LA V 109/823: Rechnung der Restauratorin Sigrid Müller, Zürich, an Landesarchivar Alois Ospelt, 12. Oktober 1983, Her- austrennung einzelner Seiten und Neubindung im Band AS 1/54 (1798 / 1799), Einbindung loser Seiten aus einem Briefumschlag im Band AS 1/58 (1804). 7 Bände AS 1/3 Vaduz / Schellenberg (1692, 1699–1708), AS 1/4 Schellenberg (1699–1711), AS 1/5 Vaduz (1708–1718). 8 Mehr dazu bei Fabian Frommelt: Stabilisierung durch Verpach- tung? Krise, «Admodiation» und innere Verhältnisse der Graf- schaft Vaduz vor 1712. In: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein 111 (2012), S. 81–104. 9 Die ersten Bände der Verhörtagsprotokolle sind zum Zeitpunkt der Publikation dieses Aufsatzes noch nicht erschlossen. Band AS 1/2 umfasst den Zeitraum von 1677 bis
1685.
Zeitlicher Rahmen Die seit Mai 2011 erschlossenen Verhörtagsprotokolle aus 21 Jahren umfassen den Zeitraum von 1692 bis 1718.7 In diese Zeit fallen auch der Kauf der Herrschaft Schel- lenberg 1699 und der Kauf der Grafschaft Vaduz 1712. In dieser Darstellung müssen Hinweise auf den histo- rischen Kontext genügen.8 Mit Blick auf die Entstehungszeiträume der bisher bearbeiteten Verhörtagsprotokolle fällt eine zeitliche Lü- cke von sechs Jahren (1693 bis 1698) auf. Aus dieser Zeit existieren im Liechtensteinischen Landesarchiv weder für die Herrschaft Schellenberg noch für die Grafschaft Vaduz Verhörtagsprotokolle. Die Überlieferung der Ver- hörtagsprotokolle reisst bereits mit dem Jahr 1685 ab.9 Für die Jahre 1699 bis 1711 liegen die Verhörtagsproto- kolle aus der Herrschaft Schellenberg vor, während die
serdem Rückschlüsse auf die Mentalitätsgeschichte zu- lassen. Die Amtsbuchserie der Verhörtagsprotokolle ist eine wichtige Ergänzung zu den Akten des Oberamts, welche im Landesarchiv unter der Signatur RA zu finden sind (sogenannte Menzinger Registratur, nach Landvogt Franz Xaver Menzinger benannt). Aufgrund mangelnder Aufzeichnungen in den frü- hen Jahren des Landesarchivs kann die Überlieferungs- geschichte der Verhörtagsprotokolle nur oberflächlich rekonstruiert werden. Aus dem Schriftwechsel zwischen dem Landesarchiv mit der Regierung und der Restau- ratorin Sigrid Müller in Zürich ist ersichtlich, dass zu- mindest einige Verhörtagsprotokolle bereits vor ihrer Restaurierung in den 1980er Jahren in Leder gebunden waren. Im Rahmen der Restaurierung wurden die ein- zelnen Seiten mit Bleistift paginiert. Eine Aufstellung über die zu restaurierenden Bände vermerkt auch, welche Seiten zum Teil herausgerissen sind oder sogar ganz fehlen.2 Weitere Details über die ersten Bände der Verhörtagsprotokolle sind leider nicht in Erfahrung zu bringen.3 Laut dem Schriftwechsel zu späteren Restaurie- rungen wurden manche Faszikel (Bündel loser, aber in- haltlich zusammengehörender Blätter) erst nachträglich zu Bänden gebunden4 oder bestehende Bände wurden nach regionaler Zugehörigkeit geteilt.5 In anderen Fäl- len wurden falsch eingebundene Seiten herausgetrennt und an der richtigen Stelle eingesetzt. Fanden sich in einem Band lose Seiten, wurden auch diese in der ent- sprechenden Reihenfolge eingebunden.6 Trotz fehlender detaillierter Dokumentationen über die Restaurierungen der ersten Bände der Verhörtagsprotokolle liegt es nahe, dass bei diesen ältesten Bänden, auf welchen der vorlie- gende Aufsatz basiert, ähnlich verfahren wurde wie bei den jüngeren.Rahmenbedingungen