Volltext: Jahrbuch (2013) (112)

107 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 112, 201334 
Biedermann 2012, S. 206. 35  Ebenda, S. 171; Familienstammbuch Mauren 2004, Bd. 1, S. 122– 125. 36  LI LA RC 35/13: «Reisepass Nro. 129, gültig auf ein Jahr», für Barbara Kirschbaumer, 23-jährig, mittlerer Statur, «blatternarb. Gesicht», braune Haare und graue Augen. Vaduz, 9. März 1833. 37  LI LA RC 35/13: Schreiben des württembergischen Oberamts in Ravensburg an das Oberamt in Vaduz, 23. April 1833. 38  LI LA RC 35/13: Schreiben des Oberamts Vaduz an das Oberamt in Ravensburg, 30. Mai 1833. 39  LI LA RC 35/13: Reisepass vom 9. März 1833; Familienstamm- buch Mauren 2004, Bd. 1, S. 122. 40  LI LA RC 35/13: Schubpass für Barbara Kirschbaumer aus Mau- ren, 4. August 1843. 41  LI LA RC 85/64: Rückschiebungen von Agatha Kirschbaumer nach Liechtenstein, 1849 und 1851. 42 Familienstammbuch Mauren 2004, Bd. 1, S. 123. 43 Vgl. dazu ausführlich bei Biedermann 2012, S. 162–170. 44  LI LA RC 85/107: Maria Christina Kirschbaumer, unerlaubte Rom-Ehe, 1845. 45  LI LA RC 35/13: Schreiben des Land- und Kriminalgerichts Feld- kirch an das Oberamt in Vaduz, 29. September 1837; vgl. auch Fa- milienstammbuch Mauren 2004, Bd. 1, S. 123, wo Maria Christina Kirschbaumer als «Maria Kirschbaumer» bezeichnet 
wird. 
Agatha Kirschbaumer war Mutter von drei unehelichen Kindern, von denen zwei als Kleinkinder verstarben.42 Der von den Behörden erhobene Vorwurf des unsitt- lichen Lebenswandels ist noch zu erläutern. Nicht ver- heiratete Frauen mit Kindern gerieten generell in Ver- dacht, einen unsittlichen Lebenswandel zu führen. Es wurde ihnen in diesem Zusammenhang oft auch Prosti- tution vorgeworfen. Jedoch hatte nicht nur eine solche Frau, sondern auch ihre Kinder unter unehelichen Ver- hältnissen zu leiden. Diese wurden zumeist ausgegrenzt und benachteiligt, zum Teil wurden ihnen auch die Bür-gerrechte 
aberkannt. Die Schuld dafür lag aber oft nicht bei den Eltern von unehelichen Kindern. Die Einführung des Ehekonsenses von 1804 hatte nämlich dem liechten- steinischen Staat die Handhabe gegeben, mittellosen Per- sonen das Heiraten zu verbieten. Einzelne mittellose Paare versuchten in der Folge, im Ausland und sogar in Rom zu heiraten, mit dem Segen der katholischen Kirche, die sich über staatliche Ehebeschränkungen hinwegsetzte.43 Die bereits erwähnte Maria Christina Kirschbaumer (*1819) zum Beispiel, eine jüngere Schwester von Bar- bara und Agatha Kirschbaumer, heiratete am 27. Ok- tober 1845 in Rom den aus Schruns (Vorarlberg) stam- menden Franz Josef Wagner. Ihr Mann arbeitete als Re- gendach-Macher.44 Über ihr weiteres Schicksal ist nichts bekannt. Einige Jahre vor ihrer Heirat war Maria Chri- stina Kirschbaumer wiederholt in Feldkirch aufgegriffen worden, zusammen mit ihrer Schwester Barbara. Die beiden Geschwister waren in der Folge mehrmals nach Liechtenstein zurückgeschoben worden, so etwa im Jahr 1837. Das Land- und Kriminalgericht Feldkirch hatte dabei dem Oberamt in Vaduz die Anweisung gegeben, «über diese zwey Weibspersonen, die lediglich nur dem Bettel und dem Müssiggange nachhängen, und als aus- geschämte feile Buhldirnen berüchtigt sind, polizeyliche Aufsicht verfügen zu wollen».45 
Schubpass für Barbara Kirschbaumer, Feldkirch 1843. Kapitel_3_Biedermann.indd   10711.06.13   15:45
	        

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