Volltext: Jahrbuch (2013) (112)

102Biedermann Klaus: Auf Arbeit in Oberschwaben und in 
Vorarlberg 
Knecht in Oberschwaben gearbeitet hatte: «Ich bin als ein kleines Kind mit mehreren armen herumvagierenden, heimatlosen Leuten mit in das Schwabenland gekom- men, wo ich durch 18 Jahre bei verschiedenen Bauern gedient habe. Zu jener Zeit habe ich mein Eheweib [Maria Renata Schneider] kennen gelernt, welche eben- falls heimatlos war. Da aber dann die Bauern uns nicht dulden wollten, weil im Schwabenlande alle Dienenden Ausweis-Schriften haben mussten, so haben wir uns in das hiesige Fürstenthum und in die Schweiz, dann nach Vorarlberg gewendet, wo ich demnach abwechselnd seit meiner Entfernung aus Schwaben bis zum heutigen Tag mit meinen Angehörigen herumvagiert bin. Wir haben uns, als ausweislose Leute, selten in Dörfern sehen las- sen, sondern haben nur unter freiem Himmel, in Wäl- dern und verlassenen Stallungen gelebt.»22 Auf die oberamtliche Frage, von welchem Gewerbe er sich ernähre, antwortete Josef Schafhitl: «Ich ernähre mich und meine Familie von dem geringen Erwerbe des Besenbindens, übrigens fristen wir unser Leben küm- merlich durch Betteln.»23 Und befragt zu seiner Familie, gab Josef Schafhitl dem Oberamt das Folgende zu Pro- tokoll: «Ich bin Vater von drei Töchtern, wovon zwei, nämlich Maria Josefa und Elisabeth gegenwärtig bei mir sind. Die dritte, Maria Anna, welche etwa 23 Jahre alt ist, hat sich vor 3 Jahren von uns entfernt und es ist mir von ihrem jetzigen Aufenthaltsort nichts bekannt.»24 Die Familie Schafhitl war auch aus Graubünden mehrmals weggeschickt worden; das Verhörrichteramt in Chur hatte Josef Schafhitl dabei stets zu verstehen ge- ben, dass sein Bündner Geburts- und Tauf-Ort Mastril- serberg ihn nicht zu einem Aufenthalt im Kanton berech- tige. Den Sommer 1846 verbrachte die Familie Schafhitl in Vorarlberg, wo sie erneut aufgegriffen und «in dieses Fürstenthume gejagt» wurde. Die letzten acht Tage vor ihrer Festnahme in Liechtenstein verbrachte die Familie teils «in einem verlassenen Stalle bei Mauren, welcher dem Michael Brendle gehört, theils in den Waldungen bei Schellenberg».25 Da die Familie Schafhitl zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Liechtenstein heimatberechtigt war, verfügte Landvogt Michael Menzinger am 14. September 1846 deren Rückschaffung nach Österreich: Da Josef Schafhitl «wegen ihm verbothenen Aufenthalte im Lande schon wiederholt bestraft und ausgewiesen wurde, so solle er mit Famil [sic] mit zehntägigem Arrest bei schmaler Kost 
konnten sich die meisten von ihnen nicht einkaufen. Als Perspektiven verblieben ihnen die Arbeit in der Textil- industrie oder die Auswanderung. Viele arbeiteten auch temporär im Ausland, so auch in benachbarten Regionen wie in Vorarlberg und in 
Oberschwaben.17 Heimatloser Knecht: Josef Schafhitl in Oberschwaben Das erwähnte Gemeindegesetz von 1864 wies zudem heimatlosen Personen nicht nur ein Heimatrecht in ei- ner Gemeinde zu, sondern es machte diese Menschen auch zu Bürgerinnen und Bürgern ihrer Wohngemeinde. Damit folgte Liechtenstein dem Schweizer Beispiel. Der noch junge Schweizerische Bundesstaat hatte 1850 das sogenannte Heimatlosen-Gesetz erlassen. Gemäss die- sem Gesetz wurden bisher heimatlose Personen und Familien einem Kanton und einer Gemeinde als Bürge- rinnen und Bürger zugeteilt.18 Die Zuweisung einer heimatlosen Familie an eine liechtensteinische Gemeinde ist in einem Fall gut doku- mentiert. Aufgrund des neuen Gemeindegesetzes von 1864 beantragte das Landgericht in Vaduz die Erteilung eines Bürgerrechts an mehrere Angehörige der Familie Schafhitl. Die Schafhitl waren vermutlich bayerischer Herkunft und spätestens in den 1840er Jahren erstmals nach Liechtenstein gekommen. Die Behörden von Land und Gemeinden hatten mehrmals versucht, diese – laut amtlicher Klassifizierung – «Nachkommen einer Vaga- bundenfamilie» aus Liechtenstein zu verdrängen, auch «unter Anwendung körperlicher Strafen». Das Landge- richt in Vaduz berichtete 1864: «Allein, sie schlichen sich immer wieder ins Land und hielten sich bald in dieser, bald in jener Gemeinde meistens im Freien auf.»19 Der auf Mastrilserberg in Graubünden geborene Josef Schafhitl war bereits 1846 in Liechtenstein aufgegrif- fen und festgenommen worden. Er wurde damals vor das Oberamt in Vaduz geladen. Dort rekapitulierte der 68-jährige Mann sein bisheriges Leben.20 Bereits seine El- tern Johann und Anastasia Schafhitl hätten «nirgends ein Heimatrecht gehabt, und sind herumgestrichen»; seinen Vater hätte er gar nicht gekannt, da er gestorben sei, als er (der Sohn) noch «gar zu jung war».21 In seinem mündlichen Bericht vor dem Oberamt er- wähnte Josef Schafhitl aber auch, dass er viele Jahre als Kapitel_3_Biedermann.indd   10211.06.13   15:45
	        

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