Volltext: Jahrbuch (2012) (111)

91 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 111, 201226 
 Ebenda, fol. 10r–10v (18. September 1703): Ratifikation Rupert von Bodman. 27 Ebenda. 28 Ebenda. 29  Vgl. StAA/Kempten A 2921, unfoliert (28. Juni 1707, 3. Septem- ber 1711, 16. Oktober 1712): Berichte und Rechnungen Johann Rudolf Gasser von Strassbergs; das Zitat vom 3. September 1711. Gasser von Strassberg war 1699–1704 Oberamtmann und Rent- meister. In welchem Jahr Schreiber und Kranz die Verzinsung der Feldkircher Schuld überlassen wurde, ergibt sich nicht ein- deutig, wahrscheinlich aber 1703; die entsprechenden Hinwei- se beziehen sich gemäss Bericht vom 28. Juni 1707 auf Gasser von Strassbergs «fünfte Rechnung» (das wäre das Rechnungsjahr 1703), gemäss Bericht vom 3. September 1711 auf die «fünfjährige rechnung in anno 1703» und gemäss Bericht vom 16. Oktober 1712 auf die «rechnungen pro anno 1704». 30  Vermutlich Martin Cleric jun., der 1681–1704 Churer Bürgermei- ster und 1683–1702 mehrfach Bundeshaupt des Gotteshausbundes war (Jecklin: Churer Bürgermeister, 1988, S. 238; HbGR 4, S. 294 f.). Die Landschaften hatten 1668, 1670 und 1673 bei Cleric Geld für den Grafen aufgenommen und als Sicherheit all ihren Besitz einge- setzt (vgl. LI LA RA 42/2/32–34, 1. September 1668, 29. September 1670, 12. September 1673; GAS U 36, 8. September 1673). 31  StAA/Kempten A 2874, fol. 26r–34r (o.D. [1706]): Blömegen und Keller an Bodman und Königsegg, hier fol. 31v–32r. 32  Ebenda, fol. 29r. – «Campieren» bedeutete nach Grimm: Wör- terbuch, Bd. 2 (1860), Sp. 603 f. soviel wie «schlecht, unbequem lagern». 33  Ebenda, fol. 28v. – Schon Otto Seger erwähnte diese Stelle, schloss jedoch daraus, der Versuch, die Herrschaft auf ein paar Jahre zu verpachten, sei fehlgeschlagen (Seger: Hohenems, 1958, S. 122). 34  StAA/Kempten A 3022, unfoliert (8. Mai 1706): Blömegen an Bod- man. 35  StAA/Kempten A 2905, unfoliert (6. August 1706): Bodman und Königsegg an Rohrer. 36 Ebenda, unfoliert (1. Oktober 1706): 
Admodiationsrecess. 
zen und «niessen» und die unbeständigen Gefälle und «industrialia» vermehren und verbessern. Auch war ihm der Bezug von fünfzig Fuder Holz jährlich erlaubt. 2.  Die jährliche Pachtsumme betrug 4’000 Gulden, wurde aber für das laufende Jahr 1706 auf 3’700 Gulden re- duziert. – Zur Erinnerung: Die Landschaft sollte 1703 eine Summe von 4’500 Gulden bezahlen, die Rupert von Bodman auf 5’000 Gulden zu erhöhen gedachte. 3.  Die Vertragsunterzeichnung erfolgte am 1. Oktober, die Admodiation aber wurde rückwirkend auf Ge- orgi (25. April) 1706 in Kraft gesetzt. Rohrer hatte die entsprechenden Gefälle bereits bezogen. Die Ad- modiation sollte sechs Jahre dauern und «anno 1712 exklusive wider exspirieren» – also in dem Jahr, in welchem bekanntlich der Verkauf von Vaduz an Fürst Johann Adam I. Andreas von Liechtenstein erfolgte. 
tion die beiden jungen Grafen Franz Rudolf (1686–1756, Sohn Jakob Hannibals III.) und Franz Wilhelm III. weiter- hin ohne Deputat und «education» bleiben würden und weder die bereits aufgelaufenen Bündner Schuldzinse noch die übrigen Kreditoren bedient werden 
könnten.32 Admodiationsvertrag und Amtsinstruktion 1706, drei Jahre nach dem Scheitern der Admodation an die Landschaft, wurde ein neuer Anlauf genommen: Im Auftrag der kaiserlichen Kommissare suchten die Subdelegierten auf dem Weg einer Kundmachung einen Pächter; von einer Admodiation an die Landschaft war nicht mehr die Rede. Es fanden sich etliche Interessen- ten, aber keiner war bereit, mehr als 4’000 Gulden jähr- lich zu bezahlen.33 Blömegen schrieb im Mai 1706 aus Hohenems an Bodman, ein Herr Rohrer sei «zugegen» gewesen, habe aber sein Angebot auf 3’500 Gulden reduziert. Das reiche kaum, um die Deputate und die Zinsen zu bezahlen. Um «die wahrheit zuebekhennen», so Blömegen, könne er die Admodiation von Vaduz niemandem anraten, weil sich damit jeder «umb sein paares geld einen hauffen incommoditeten, gefährlichkheiten undt plagen» ein- handeln würde. Dies umso mehr, als Graf Franz Rudolf bereits gegen die Admodiation protestiert habe, auch im Namen seines Vaters Jakob Hannibal.34 Rohrer konnte jedoch dazu gebracht werden, sein Angebot wieder zu erhöhen, so dass ihm die kaiser- lichen Kommissare Bodman und Königsegg-Aulendorf am 6. August mitteilten, es sei «resolviert worden, ihme Rohrer die herrschafftlichen gefälle zue Vaduz admodi- ations weisse zuÿberlassen» und das von ihm offerierte «quantum» von 4’000 Gulden jährlich anzunehmen.35 Der Admodiationsvertrag wurde am 1. Oktober 1706 in Vaduz durch die Subdelegierten Blömegen und Kel- ler sowie durch den «wohledel hochgelehrte[n] herr[n]» Josef Anton Rohrer unterzeichnet. Der Vertrag umfasste 17 Artikel, von denen hier die wichtigsten Punkte er- wähnt werden:36 1.  Die kaiserliche Administration überliess Rohrer «alle herrschafftliche Vaduzische gefälle und einkünfften», wie sie im Urbar, in den Rentamtsrechnungen und in einem besonderen «extract» spezifiziert waren, mit Ausnahme von Forst, Jagd, Fischerei und Gips so- wie Konfiskations-, Frevel- und Strafgeldern. Rohrer durfte die Gefälle auf eigene Kosten einziehen, nut- Kapitel_4_Frommelt.indd   9122.10.12   12:34
	        

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