Volltext: Jahrbuch (2012) (111)

90Frommelt Fabian: Stabilisierung durch 
Verpachtung? 
die vorgesehene Auflösung des Vaduzer Oberamts und die Verwaltung der Grafschaft von Hohenems aus hätten sich Kosten einsparen lassen. Die Landschaf- ten und Landammänner wären tendenziell gestärkt worden. Die Frage war nun: Wie weiter? Zunächst fand man offenbar eine an das gescheiterte Admodiationsprojekt angelehnte Teillösung: Landeshauptmann Johann Con- rad Schreiber und Landweibel Ferdinand Kranz über- nahmen (wahrscheinlich 1703) die Verzinsung der Feld- kircher Schuld von 12’200 Gulden um 610 Gulden jähr- lich, wofür ihnen «die beste[n] herrschafftliche[n] gefelle überlassen» wurden (unter anderem Pfennigzinse, Be- hebte Steuer, Mühlenzinse, Umgelder).29 
Oberamtmann Gasser von Strassberg wurde im April 1704 durch Josef Leonhard Betschart († ca. 1725) abgelöst, der das Vadu- zer Oberamt bis 1706 als Landvogteiverwalter leitete. Probleme bestanden weiterhin mit den Bündnern. Der Gläubiger Cleric30 gab den Subdelegierten «mit guten teutschen klahren worten» zu vernehmen, dass, wenn sie ihn nicht zufrieden stellten, er mit der «exe- cution in Bünden» fortfahre und das Vieh und anderen Besitz der Untertanen beschlagnahmen lasse. Um Cleric zu beruhigen, waren die Subdelegierten gezwungen, 200 Gulden von einigen «particular unterthanen» auszulei- hen und diesen dafür die Behebte Steuer zu versetzen (zu verpfänden): Was hierbei «für reputation und ver- gnügen seÿn könne», schrieben sie, sollten die Kommis- sare selbst beurteilen.31 Eine Gesamtlösung wurde drin- gend 
benötigt. Die Admodiation an Josef Anton Rohrer 1706–1712 Nach wie vor sahen die Subdelegierten in der «verad- modiation» ein Mittel, «die herrschafft beÿzuebehalten undt darbeÿ zue campieren», also Vaduz auch ohne Ver- kauf vorübergehend über Wasser zu halten, wenn auch in einer unbequemen und schwierigen Lage. Das Ziel war also eine Stabilisierung. Die Verpachtung sollte nicht die Krise lösen, aber zu Kosteneinsparungen führen und die Bezahlung der Deputate Graf Jakob Hannibals und seiner Ehefrau sowie der anfallenden Feldkircher und Bündner Zinse «pro futuro» ermöglichen. Hingegen war den Subdelegierten klar, dass auch bei einer Admodia- 
Er zweifle nicht daran, dass der Kaiser noch zustimmen werde, habe aber «für guet und nuzlich befunden, auff ein jahr lang ein prob zumachen» und zu sehen, ob sich die Admodiation bewähre. Nach Ablauf dieses Jahres werde auch die kaiserliche Ratifikation vorliegen, wobei der Vertrag dann entweder fortgesetzt oder wieder auf- gehoben werden könne.26 Damit über die verpachteten Gefälle keine «irrung» (Streit, Missverständnis) entstehe, nahm Bodman nun einseitig eine Spezifikation der betreffenden Abgaben und Güter vor. Dazu sollten gehören: Pfennigzins, Be- hebte Steuer (Landsteuer), Mühlenzins, Manumission («endtledigung der leibaigenschafften»), Abzug, Einzug, Zoll, Fischwasser, Alpen-, Käs- und Schmalzzins, Tafern- zins, Fasnachtshennen, verkauftes Holz, Salpetersieden, Gips-Bestand, die Schloss- und Herrschaftsgüter, Frevel und Strafen, Umgeld (Getränkesteuer), Weinmost von den herrschaftlichen Weingärten, Weinzehnt, Fruchtzins und -zehnt, Hanf-, Flachs- und Rübenzehnt, Schirmstroh und Zehntstroh. Ausgeschlossen waren die «regalia von bergwerckh», gefundene Schätze sowie konfiszierte Gü- ter und Schmuggelwaren (Konterbande). Schliesslich bestimmte Bodman, dass der bisherige Oberamtmann Johann Rudolf Gasser von Strassberg (1647–1713/1714) «ad interim» im Dienst belassen werde, das Oberamt in Vaduz also während des «Probejahres» weiterbestehen sollte.27 Die Landschaft wäre mit der Präzisierung der Gefälle einverstanden gewesen, lehnte aber die Weiterbeschäf- tigung Gasser von Strassbergs sowie die probeweise Inkraftsetzung des Vertrags für nur ein Jahr ab. Dies war insofern folgerichtig, als die landwirtschaftlichen Er- träge stark schwankten; nur über mehrere Jahre hinweg konnten das Risiko verteilt und ein eventuelles Missjahr im Durchschnitt wieder ausgeglichen werden. So heisst es denn in einer Randnotiz, dass «aus dieser admo- diation nichts worden, sondern es in statu antiquo verblieben» sei.28 Auch wenn die Admodiation an die Landschaft an der fehlenden Ratifikation des Kaisers scheiterte, ist es doch bemerkenswert, dass ein solcher Schritt erwogen und vom kaiserlichen Kommissar so weit vorangetrie- ben worden war. Bodman war an der Einnahmensi- cherung durch die Admodiation offenbar sehr gelegen, sonst hätte er sie kaum trotz fehlender kaiserlicher Zustimmung für ein Jahr in Kraft setzen wollen. Durch Kapitel_4_Frommelt.indd   9022.10.12   12:34
	        

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