Volltext: Jahrbuch (2012) (111)

83 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 111, 20121 
 StAA/Kempten A 2874, fol. 26r–34r (o.D. [1706]): Blömegen und Keller an Bodman und Königsegg, hier fol. 28v. 2  Vgl. dazu die Beiträge von Katharina Arnegger «Vaduz und Schellenberg unter der Herrschaft der Reichsgrafen von Hohen- ems» (1613–1699/1712) und von Fabian Frommelt («Der Kauf der Grafschaft Vaduz am 22. Februar 1712») in diesem Jahrbuch. 3  191’936 Gulden gemäss GAS U 78 (26. August 1692) und Gurt, Kaufvertrag Schellenberg 1699 (1999), S. 20. 4  Zur Geschichte der Grafen von Hohenems vgl. u.a. Welti: Reichs- grafschaft Hohenems (1930); Schröder: Hohenems (1987); Arneg- ger: Spanien (2009); Arnegger/Edelmayer: Hohen-Ems (2011). 5  Zu den Landschaften vgl. den Beitrag «Der Kauf der Grafschaft Vaduz am 22. Februar 1712» von Fabian Frommelt in diesem Band und die dortigen Literaturhinweise. 6  Vgl. LI LA AS 1/2, fol. 115v–116v (12. Juli 1683): Verhörtagsprotokoll; GAS U 54 (23. August 1683): Ladung des Landgerichts Rankweil. 7  StAA/Kempten A 2874, fol. 26r–34r (o.D. [1706]): Blömegen und Keller an Bodman und Königsegg, die Zitate von fol. 27r und 28r. 8  Ebenda, fol. 28v. 9  Vgl. dazu neben der bereits genannten Literatur Kaiser: Geschich- te 1847 (1989), Band 1, S. 442–473; Seger: Hohenems (1958); Press: Entstehung (1981). 10  Zu Rupert von Bodman vgl. Seger: Bodman (1978); Press: Bod- man (2010). 11 Vgl. dazu Burmeister: Kaiserliche Administration (2012). 12  Graf Franz Maximilian von Königsegg-Aulendorf wurde 1705 als Ko-Kommissar vorgeschlagen (vgl. Seger: Hohenems, 1958, S. 124) und ist ab dem 26. Januar 1706 in dieser Funktion belegt (StAA/Kempten A 2871, 26. Januar 1706: Königseggische Kanz- lei an Kempten, fol. 8r–8v). Königsegg-Aulendorf starb gemäss Wurzbach, Biographisches Lexikon, Band 12 (1864), Stammtafel des Grafengeschlechtes Königsegg (bei S. 223) sowie Böhme: Gra- fenbank (1987), S. 307 im Februar 1710, nach Arnegger: Einleitung (2012), S. 17 im Februar 
1709. 
sen werffen, schreÿen undt weinen undt disen können wür beÿ gegenwerthigem zuestandt nit helffen.»8 Neben und mit der Finanzkrise stürzte das Haus Hohenems in eine Herrschaftskrise, die sich unter Graf Ferdinand Karl (1650–1686) zuspitzte:9 Gegen ihn wur- den 1679, 1680 und 1684 beim Kaiser in Wien mehrere Klagen eingereicht, und zwar zum einen von seinen ei- genen Geschwistern, dann von einigen vor der Hexen- verfolgung nach Vorarlberg geflohenen Einwohnern und schliesslich von den Landschaften, also von der gesamten Untertanengemeinde. Die Klagen betrafen die Überschuldung des gräflichen Familienbesitzes, die He- xenprozesse, die drohende Betreibung der Untertanen durch die gräflichen Gläubiger sowie Ferdinand Karls willkürliche Regierungsweise. Kaiser Leopold I. beauftragte Rupert von Bodman (1646–1728), den Abt des Fürststifts Kempten im All- gäu,10 
mit der Untersuchung der Vorwürfe. 1684 setzte der Kaiser den Grafen von der Regierung ab und liess ihn verhaften. Als Ferdinand Karl zwei Jahre später in Haft verstarb, übernahm sein jüngerer Bruder, Graf Ja- kob Hannibal III. (1653–1730), die Regierung in Vaduz. Die Schulden stiegen jedoch weiter an. 1692 wurde auch Jakob Hannibal abgesetzt. So standen Vaduz und Schellenberg 1684 bis 1686 und erneut ab 1692 unter kaiserlicher Zwangsverwal- tung; Schellenberg bis zum Verkauf 1699, Vaduz aber bis 1712, also während über zwanzig Jahren.11 
In dieser Zeit wurden die Herrschaften im Auftrag des Kaisers von Rupert von Bodman als kaiserlichem Kommissar faktisch von Kempten aus regiert. 1703–1704 residierte Bodman in der nahen, ebenfalls seiner Verwaltung unterstellten Grafschaft Hohenems, wohin er vor den Wirren des Spanischen Erbfolgekriegs geflohen war. Zeitweilig war Bodman ein Ko–Kommissar an die Seite gestellt, so ab 1705/1706 Graf Franz Maximilian von Königsegg–Au- lendorf († 1709/1710).12 Für die eigentliche Kommissionsarbeit setzten die Kommissare ihrerseits subdelegierte Kommissare ein. Diese waren von Zeit zu Zeit vor Ort in Vaduz oder in Feldkirch anwesend. Sie erstatteten Bericht an die Kom- missare und diese (in wichtigen Fragen) wiederum an den Kaiser respektive den Reichshofrat in Wien, wo die grundlegenden Entscheide zu fällen waren. Den kaiserlichen Kommissaren unterstellt war das Oberamt in Vaduz, das wie zuvor unter den Grafen die 
Lokalverwaltung besorgte. Es bestand aus dem Landvogt (oder Oberamtmann) und dem Landschreiber (Amts- schreiber) sowie bisweilen einem für die Finanzen zu- ständigen Rentmeister, dessen Aufgaben damals jedoch teilweise noch vom Landvogt oder vom Amtsschreiber wahrgenommen wurden. Selbstverständlich hatten auch die Landschaften und deren Amtsträger, allen voran die Landammänner, die Anordnungen der kaiserlichen Kommissare und der Subdelegierten zu befolgen. Zur Finanz- und Herrschaftskrise kamen weitere Kri- senaspekte hinzu, etwa die Spaltung der Bevölkerung in verschiedene Parteiungen oder die Belastung durch den Spanischen Erbfolgekrieg (1701–1714). Das Grund- problem aber war die Verschuldung. Mit ihr hingen die meisten übrigen Schwierigkeiten zusammen und es war klar, dass nur eine Lösung der Finanzkrise eine Besse- rung bringen konnte. Dazu wurden in den 1690er und 1700er Jahren verschiedene Ideen vorgebracht. Kapitel_4_Frommelt.indd   8322.10.12   12:34
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.