Volltext: Jahrbuch (2012) (111)

186Haupt Herbert: Ein Herr von Stand und Würde 
41  Otto Seger: Zur Erwerbung der Grafschaft Vaduz durch Fürst Johann Adam von Liechtenstein vor zweihundertfünfzig Jahren. In: Jahrbuch des historischen Vereins für das Fürstentum Liech- tenstein 61 (Vaduz 1961), 5-23 und zuletzt Paul Vogt: «Mit ur- kundt dießes brieffs». Der Kaufvertrag der Grafschaft Vaduz vom 22. Februar 1712, ratifiziert von Kaiser Karl VI. am 7. März 1712 in Wien. In: Rainer Vollkommer und Donat Büchel (Hg.): 1712. Das Werden eines Landes. Begleitbuch zur gleichnamigen Aus- stellung im Liechtensteinischen Landesmuseum. Vaduz, 2012, S. 19–28; vgl. auch die Angaben in Anm. 30. 42  Heinz Dopsch: Das Fürstentum Liechtenstein im Heiligen Römi- schen Reich deutscher Nation (1719–1806). In: Rainer Vollkom- mer und Donat Büchel (Hg.): 1712. Das Werden eines Landes. Be- gleitbuch zur gleichnamigen Ausstellung im Liechtensteinischen Landesmuseum. Vaduz, 2012, S. 
151–166. Bildnachweis S. 178: Liechtensteinische Post AG, Philatelie S. 180, S. 181: Liechtensteinisches Landesmuseum, 
Vaduz Anschrift des Autors Dr. Herbert Haupt, Schweizertalstrasse 5/1/14, A-1130 
Wien 
nicht mehr selbst ernten konnte, so stand durch den Kauf von Schellenberg 1699 und Vaduz 1712 die Türe zur Zuerkennung von Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat nunmehr weit offen. Der Kreis schloss sich, als Kaiser Karl VI. am 23. Januar 1719 ein neues Palatinatsdiplom mit der Erhebung der fürstlich-liechtensteinischen Herr- schaften Schellenberg und Vaduz zum Reichsfürstentum Liechtenstein ausstellte.42 
Das Diplom knüpft ausdrück- lich an das kurzlebige erste Titular-Fürstentum Liechten- stein in Mähren an, von dem weiter oben die Rede war. Die damals gewährten Rechte wurden nun ein zu eins auf das neue reichsunmittelbare Fürstentum Liechten- stein übertragen. Als Teil des unveräusserlichen Famili- enbesitzes verblieben Vaduz und Schellenberg von 1718 bis heute im Besitz des jeweiligen Erstgeborenen («Pri- mogenitus») und Regierers des Hauses Liechtenstein. 
verzögerten ihre Erwerbung und machten sie schliess- lich überhaupt unmöglich. Nun nahm der Fürst die stets vorhanden gewesene zweite Option wahr und setzte sich ab 1697 mit aller Intensität für den Kauf der reichs- unmittelbaren Territorien Schellenberg und Vaduz von den schwer verschuldeten Grafen von Hohenems ein. Der 1699 vollzogene Erwerb der Herrschaft Schellen- berg zum stark überhöhten Preis von 115‘000 Gulden beinhaltete auch das Vorkaufsrecht des Fürsten auf die Grafschaft Vaduz. Die kommenden Ereignisse zeigten, wie vorausblickend diese Entscheidung gewesen war. Aus der Sicht des Reichsfürstenrats war die Herrschaft Schellenberg für sich allein zu klein, um als fürstenmä- ssiges Gebiet gelten zu können. Der Streit zog sich in die Länge. 1707 stellte der zusehends ungeduldig ge- wordene Fürst dem Schwäbischen Kreis, zu dem Schel- lenberg gehörte, ein zinsenloses Darlehen von 250’000 Gulden für die Anerkennung der Reichsstandschaft in Aussicht. Johann Adam I. Andreas hatte auf die richtige Karte gesetzt: Die stets in Geldnöten steckenden Reichs- fürsten akzeptierten das Angebot und gewährten dem Fürsten Sitz und Stimme als Mitglied des Schwäbischen Kreises. Die Anerkennung galt für Johann Adam I. Andreas und für seine männlichen Nachkommen, war aber mit der verpflichtenden Bedingung verbunden, noch ein anderes, fürstenmässiges Reichsterritorium zu erwerben. Für diesen Fall hatte der Fürst Anspruch auf die Rückzahlung des gewährten Darlehens. Als 1711 die reichsfreie Grafschaft Vaduz auf Druck der Gläubiger verkauft werden musste, konnte Johann Adam I. An- dreas das Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen. Doch der Fürst zeigte dazu jetzt kaum noch Interesse. Zum einen hatte er das Ziel der Reichsfürstenwürde schon auf an- derem Wege erreicht und zum andern war klar, dass mit dem Tod seines Sohnes Franz Dominik im Jahr 1711 die regierende Karolinische Linie aussterben würde. Erst auf massiven kaiserlichen Druck war Johann Adam I. Andreas schliesslich bereit, das 1699 erhaltene Vorkaufs- recht auch wirklich wahrzunehmen. Der Kaufvertrag für die reichsfreie Grafschaft Vaduz wurde am 22. Februar 1712 gesiegelt.41 
Der Preis von 290’000 Gulden überstieg den tatsächlichen Wert der kleinen und ertragsmässig geringen Grafschaft bei Weitem. Fürst Johann Adam I. Andreas von Liechtenstein starb am 16. Juni 1712, nur wenige Monate nach dem Erwerb von Vaduz. Wenn er auch die Früchte seines letztlich erfolgreichen Bemühens Kapitel_8_Haupt.indd   18622.10.12   12:53
	        

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