Volltext: Jahrbuch (2012) (111)

174Ospelt Alois: 1712–2012. 300 Jahre Liechtensteiner Oberland 
2012 
tensvorstellungen. Sie stiften so Identität, erzeugen und stärken ein Heimat- und Zusammengehörigkeitsgefühl. Der Rückblick auf die Jubiläumsfeiern aus Anlass des Erwerbs der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schel- lenberg durch die Fürsten von Liechtenstein bestätigt diese Aussage: Die Feiern hatten den Charakter staatli- cher Gründungsfeiern. Gefeiert wurden damals weniger staatliche Errungenschaften, politische oder gesellschaft- liche Fortschritte, sondern vielmehr die Zusammengehö- rigkeit von Fürst und Volk. Es ging um die Vermittlung eines kollektiven Geschichtsbildes, um die Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls, das Bekenntnis zur Mo- narchie und zu den Besonderheiten der Heimat und des liechtensteinischen Staatswesens. 
Eine wichtige Voraussetzung für staatliche und vater- ländische Feiern ist das Bewusstsein einer Gesellschaft für geschichtliche Marksteine. Solche Feiern entsprin- gen aus dem kollektiven Bedürfnis, Erinnerungen an vergangene Ereignisse zu pflegen, insbesondere die Er- innerung an die Entstehung des eigenen Staates. Dabei wird vor allem das Davor und Danach herausgestellt. So wird erreichter Fortschritt verdeutlicht und der Wille gestärkt, diesen Fortschritt zu bewahren und auszu- bauen. Bewährtes soll gestärkt, Neues gefördert und Blei- bendes bewahrt werden. Geschichte kann in den Dienst staatspolitischer Anlie- gen gestellt werden. Gemeinsame Bilder der Vergangen- heit führen nämlich zu gemeinsamen Wert- und Verhal- Mitglieder des Festausschusses und weitere an der Organisation der 200-Jahrfeier beteiligte Persönlichkeiten auf dem Festspielgelände der Schlosswiese: Von links: Karl Hartmann, Julius Hartmann, Landtagsabgeordneter Lorenz Kind, Bürgermeister Adolf Real, Dr. Rudolf Schädler, Johann Baptist Büchel (Festspielautor), Landesverweser Karl von In der Maur, Egon Rheinberger, Landtagspräsident Dr. Albert Schädler und Oberlehrer Alfons Feger. Kapitel_7_Ospelt.indd   17422.10.12   12:43
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.