Volltext: Jahrbuch (2012) (111)

129 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 111, 201212 
 Alexander Frick: Erinnerung an die 1. Huldigung der Unterländer an das Fürstenhaus von Liechtenstein vor 250 Jahren. (Festvortrag 1949), in: JBL 1949, S. 18 ff. 13   Die Verfassung verwendet die Begriffe «staatsbürgerliche Rechte» und «Staatsbürgerrecht», vermeidet aber den Begriff «Staatsbürger». 14  Der Artikel entspricht weitgehend Art. 52 der Verfassung von Hohenzollern-Sigmaringen. 15  Die Verfassung von 1921 übernahm den Einleitungssatz der Verfassung von 1862 unverändert, was darauf schliessen lässt, dass man es sich durchaus noch vorstellen konnte, dass das Für- stentum Liechtenstein hätte geteilt werden können. Bei der Ver- fassungsreform von 2003 ist dann dieser Satz entfernt worden, bekanntlich war es ein Anliegen von Fürst Hans Adam, dass den Gemeinden im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts ein verfas- sungsrechtliches Austrittsrecht garantiert wurde. 16  Verfassung vom 26. September 1862, § 123 lautete: «Jeder Re- gierungsnachfolger wird noch vor Empfangnahme der Erbhul- digung unter Bezug auf fürstliche Ehren und Würden in einer schriftlichen Urkunde aussprechen, dass er das Fürstenthum Liechtenstein in Gemässheit der Verfassung und der Gesetze re- gieren, die Integrität desselben erhalten und die landesfürstlichen Rechte unzertrennlich und in gleicher Weise beobachten werde.» 17  Der Staatsbürgerschaftseid wurde nur von erwachsenen Män- nern, aber nicht von Frauen und Kindern verlangt. 18  Rupert Quaderer: Politische Geschichte des Fürstentums Liech- tenstein von 1815 bis 1848, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 69 (1970), S. 105. – Fürst Jo- hann II. verzichtet mit den gleichen Worten in seiner Regierungs- antritts-Erklärung vom 12. November 1858 auf die Erneuerung des Huldigungseids und der Diensteide der Staatsangestellten. LI LA SgRV 1858. Elektronisch publiziert unter: www.e-archiv.li . 19  Der spätere Fürst Alois II. kam als Erbprinz auf der Rückreise von Italien 1818 erstmals ins Land, was als Anlass für eine Bittschrift genommen wurde. Rupert Quaderer, wie Anm. 18, S. 47. 20  LI LA Schä U 244. Entwurf des Schreibens der Vorsteher vom 26. Mai 1836. Die Antwort des Fürsten war dann eher trocken und wurde den Gemeinden in einem Zirkularschreiben vom 2. August 1836 übermittelt: «Meinen Dank allseits auszudrücken, Meine feste Hoffnung, das Meine Angestellten mich würdig ver- tretten, die Geistlichkeit das Volk zum Guten leiten, dieses Volk selbst durch kindliches Vertrauen Mir stets nahe bleiben, auch Mein Versprechen, sobald in Land zu kommen. Alois F.L.» Laut Angabe der Hofkanzlei war diese die wörtlich mitgeteilte Resolu- tion des Fürsten. LI LA Schä U 245. 21  Alfons Feger: Johann II., Fürst von Liechtenstein. Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 29 (1929), S. 31. – Feger beruft sich bei diesen Angabe auf Hofrat Wilhelm Lauche, langjähriger Liechtensteinischer Gartendirektor, der diese Zahlen in einer Rede 1929 in Brünn bekanntgab. 73,5 Millionen entsprachen gemäss Teuerungskalkulator des Bundes- amts für Statistik im Jahr 2011 zirka 468 Millionen Franken, fünf Millionen waren inflationsbereinigt 31.2 Millionen 
Franken. 
zer Franken für gemeinnützige Zwecke, davon gingen fünf Millionen nach Liechtenstein.21 Die Zahlenangaben mögen problematisch sein, unbestreitbar ist, dass Fürst Johann II. äusserst freigebig war. In Österreich unter- stützte er in grosszügiger Weise zahlreiche Museen. 
Die Fürsten Alois II. und Johann II. verzichteten aus- drücklich auf eine Huldigung ihrer Untertanen, da sie die Untertanentreue und -pflichten als von ihrem Vater auf sie vererbt betrachteten.18 Trotz dieser Erklärung wollten die Untertanen 1836 eine Huldigungsfeier. Die Gemein- devorsteher gelangten mit einem Schreiben an Alois II. und baten diesen untertänigst, er möge doch zur Huldi- gung ins Land kommen: «Eines, o Fürst! – wir wagen es ehrfurchtsvollst auszusprechen – eines ist es, um was wir den Himmel flehen, er wolle uns einmal, ja doch einmal des Glückes – wir nennen es das höchste – des Glückes der persönlichen Gegenwart unsers innigst verehrten und geliebten Landesvaters würdigen. Als vor 18 Jahren19 der Ruf plötzlich durchs Land erscholl: ‹Der Fürst ist da› – o wir denken mit Entzüken daran – da erwachten freu- dige Hoffnungen an eine glückliche Zukunft in unserer Seele. Landesvater gewordener Fürst! Erfüllen Sie diese Hoffnungen, diese heissen Wünsche Höchstihres Volkes. Ahmen Sie auch hierin die allmächtige Erbarmung nach: ‹Es war ihre Wonne unter den Menschenkindern zu wei- len.›»20 
Diese Zeilen zeigen, wie das Bild des Fürsten und Landesvaters überhöht wurde – er stand weit über ge- wöhnlich Sterblichen. Man zog Parallelen zum Heiland und setzte in ihn die Hoffnung auf ein besseres Leben. Fürst Johann II. Mit Fürst Alois II. kam 1842 erstmals ein Fürst ins Land, was – wie bereits erwähnt – mit einem Volksfest gefeiert wurde. Er war der erste Fürst, den die Untertanen per- sönlich sahen – sie erlebten erstmals einen Hauch von Glamour, vom zauberhaften, faszinierenden Glanz einer Monarchie. Johann II. war ein untypischer Monarch – sein zurückgezogener Lebensstil passte nicht recht zum Bild eines Fürsten. Er wurde zum Inbegriff des guten, lie- benden und auch allseits geliebten Landesvaters, der sich durch seine Munifizenz, seine Grosszügigkeit, enorme Beliebtheit erworben hat. Immer wieder ist in Zeitungs- berichten, in Dank-, Huldigungs- und Glückwunsch- adressen an den Fürsten von der grossen Liebe und der immerwährenden Treue der Liechtensteiner die Rede, von einem Band zwischen Fürst und Volk, das immer enger geschlungen werde. Gemäss einer Zusammenstel- lung in einem Nachruf spendete Fürst Johann II. in den Jahren 1875 bis 1925 insgesamt 73.5 Millionen Schwei- Kapitel_6_Vogt.indd   12922.10.12   12:40
	        

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