Volltext: Jahrbuch (2012) (111)

99 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 111, 
2012 
sich die Subdelegierten im Juni 1709 in Vaduz ein. Die Balzner brachten nun vor: Wenn die Herrschaft ihre Gü- ter und Weingärten nicht selbst bewirtschafte, sondern sie verpachte, seien sie darin auch keine Frondienste schuldig. Dies war ein neues Argument, gemäss dem eine Fronplicht nur gegenüber dem Herrn selbst bestehe, nicht aber gegenüber einem Pächter. Die Subdelegierten urteilten jedoch, wiederum gestützt auf das frühere Ur- teil von 1684,85 dass die Fronpflicht auch auf verpachte- ten Herrschaftsgütern gelte.86 Diesen Entscheid habe die «gemeindt [Balzers] zware nit geren, doch entlich accep- tiret und angenommen».87 Damit scheint der Streit nach drei Jahren beendet gewesen zu sein. Wirtschaftsgeschichtlich interessant ist an diesem Fronkonflikt, dass die Admodiation offenbar Anreize zu einer Intensivierung der obrigkeitlichen Ökonomie bot, und zwar zu Lasten der Bauern: Denn in den voran- gegangenen Jahren waren die Meierhof-88 
wie auch die Schlossgüter89 an einzelne Untertanen verpachtet gewe- sen, wobei keine Fronarbeit mehr geleistet worden war. Rohrer aber löste diese Pachtverträge auf und ging zur fronarbeitsgestützten Eigenbewirtschaftung über, wovon er sich höhere Erträge versprach. Eine ähnliche Situation betraf die herrschaftliche Alp Sücka, die zuvor um 100 Reichstaler (150 Gulden) an die Triesenberger verpachtet gewesen war, von Rohrer aber neu um einen höheren Pachtzins (225 Gulden) an einen Schweizer vergeben wurde.90 
Erinnert sei auch an die erwähnte Auflösung 
74 Ebenda, fol. 30r–35r (22. Mai 1708): Zeugeneinvernahme. 75 Vgl. Kaiser: Geschichte 1847 (1989), Band 1, S. 448. 76  StAA/Kempten A 2877, fol. 4r–5v (28. [April] 1707): Rohrer an Patron. 77  Ebenda, fol. 2r–2v (29. August 1707): Dekret an die Untertanen von Balzers und Triesenberg, fol. 29r–29v (12. Oktober 1707): Dekret an die Untertanen zu Vaduz, fol. 36r–37v (21. April 1708): Dekret an die Untertanen in Triesenberg und Balzers. 78 Ebenda, fol. 44r–45v (15. Februar 1708): Rohrer an Patron Ziegler. 79 Ebenda, fol. 39r–40v (25. März 1708): Rohrer an Patron. 80 Ebenda, fol. 48r–49v (9. April 1708): Rohrer an Patron. 81  Ebenda, fol. 30r–35r (22. Mai 1708): Untersuchung und Bescheid Fronstreit. 82  Ebenda, fol. 18r–21v (21. Februar 1686): Kaiserliche Signatur, hier fol. 18r. 83  Ebenda, fol. 30r–35r (22. Mai 1708): Untersuchung und Bescheid Fronstreit. 84 Ebenda, fol. 41r–42r (17. Oktober 1708): Rohrer an Patron. 85  Ebenda, fol. 18r–21v (21. Februar 1686): Kaiserliche Signatur: Bei der Verpachtung von Herrschaftsgütern «solten die undertha- nen ebenmässig schuldig sein, die benöthigte frohndienst in natura zuelaisten, oder aber desswegen mit der herrschafft umb gelt, als für eine handtfrohn sechs- und für eine fuehrfron zwölf kreüzer abzuekommen”; die Wahl liege bei der Herrschaft (fol. 18r–18v). 86 Ebenda, fol. 50r–55v (15. Juni 1709): Subdelegationsprotokoll. 87  StAA/Kempten A 3022, unfoliert (o.D. [1710?]): Subdelegierte an Bodman und Königsegg. 88  Vgl. StAA/Kempten A 2877, fol. 26r–28v (Januar 1707): Gemeinde Triesen an Subdelegierte. 89  Dies ergibt sich aus ÖStA/HHStA, RHR, Jud., Den. Rec. 261/9, fol. 79–81 (30. Oktober 1685): Bericht des Johann Lidt über die Grafschaft Vaduz; StAA/Kempten A 2926, unfoliert (1692–1699): Rentamtsrechnungen. 90  StAA/Kempten A 2877, fol. 30r–35r (22. Mai 1708): Untersuchung und Bescheid 
Fronstreit. Johann Jakob Heber: Prospect des grossen Meÿer Hofs, Triesen, 1721 (Ausschnitt).Bis heute erhalten ist das ba- rocke Wohnhaus, während das grosse Ökonomiegebäude und der grösste Teil der Umfas- sungsmauer abgegangen sind. Kapitel_4_Frommelt.indd   9922.10.12   12:34
	        

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